Stark Jakob · Ständerat · 2022-06-16
Stark Jakob · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-06-16
Wortprotokoll
Hier haben wir es mit einem Thema zu tun, das meines Erachtens in der UREK zu wenig gewürdigt worden ist.
Wenn Sie Artikel 16a des Raumplanungsgesetzes anschauen, dann ist es keine Frage: Gewächshäuser sind in der Landwirtschaftszone zonenkonform, ob sie jetzt temporär oder dauernd aufgestellt sind. Das steht da. Hier geht es darum, wie gemäss Bundesrat mit den Fruchtfolgeflächen umgegangen wird, wenn man ein Gewächshaus dauerhaft erstellt: Müssen diese kompensiert werden oder nicht?
Die Kommission - ich habe den Bericht nochmals angeschaut - ging davon aus, dass der Bundesrat das Problem mit der Überarbeitung des Sachplans Fruchtfolgeflächen gelöst habe. Jetzt habe ich aber kein gutes Gefühl. Ich denke, in Bezug auf das Raumplanungsgesetz hat diese Motion wenig Einfluss. Es geht darum - das muss dann der Ständerat entscheiden -, ob man dem Bundesrat den Auftrag geben will, die Fruchtfolgeflächen entsprechend dem Sachplan anzupassen. Vielleicht hören wir dazu noch mehr von der Frau Bundesrätin. Ich habe irgendwie gar nichts dazu gehört, wie das nun ist mit den Gewächshäusern, die dauerhaft bestehen, und mit den Fruchtfolgeflächen. [PAGE 621]
Am besten sollte man diese Motion deshalb - wenn das möglich ist, Herr Präsident - nochmals an die UREK-S zurückweisen und sie nicht im Zusammenhang mit dem RPG behandeln. Man sollte vielmehr nochmals schauen, wie sich die Sache mit den Fruchtfolgeflächen verhält. Dann kann man nochmals in den Rat kommen, wenn das möglich ist. Aber wie gesagt, mich interessiert, ob die Frau Bundesrätin hierzu noch mehr weiss.