Bischof Pirmin · Ständerat · 2022-06-16
Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-06-16
Wortprotokoll
Das Wort "Mangellage" war im deutschen Wortschatz seit Ende des Zweiten Weltkrieges ja bis etwa vor einem halben Jahr überhaupt nicht mehr vorhanden. Nun ist es wieder in aller Munde, insbesondere auch nach dem 24. Februar und aufgrund der Situation in den Bereichen Strom, Öl und Gas, die wir in Europa kennen. Ihnen ist das bekannt. Die Frage ist, welche Auswirkungen dies für Unternehmungen und Haushalte in der Schweiz haben kann, wenn es, wie man so schön sagt, blöd kommt.
Ich möchte mich beim Bundesrat herzlich für die detaillierte Beantwortung meiner Fragen bedanken. Ich bin auch befriedigt, was den nächsten Winter betrifft. Ich bin der Überzeugung, dass die vom Bundesrat angekündigte, verordnungsmässig in Kraft zu setzende Wasserkraftreserve wahrscheinlich eines der wenigen Mittel ist, die man im Moment ergreifen [PAGE 625] kann. Ich meine auch, dass die Ausschreibung von Reservekraftwerken - auf Deutsch reden wir wahrscheinlich von Gaskombikraftwerken - als Notmassnahme zu verstehen und als Notnagel einzuschlagen ist. Der Bundesrat sagt so schön, Letzteres sei dann klimaneutral.
Ich habe auch zur Kenntnis genommen, dass international nach dem Abschluss an der Südgrenze auch an der Nordgrenze Verhandlungen über ein Stromabkommen oder jedenfalls über ein technisches Stromabkommen mit Deutschland und den anderen nördlichen Nachbarländern laufen.
Was den Gasbereich betrifft, so wäre ich der Frau Bundesrätin dankbar, wenn sie uns orientieren könnte, wie die Verhandlungen mit der Branche jetzt gelaufen sind. In der Beantwortung meiner Interpellation heisst es ja, dass der Bundesrat im Mai 2022 über die Ergebnisse informiert werde. Die Situation ist ja ungemütlich: Erstens sind wir zu 50 Prozent von russischem Gas abhängig, das im Wesentlichen über Deutschland kommt; zweitens haben wir in der Schweiz erstaunlicherweise keine namhaften Gasversorgungsreserven; drittens ist der Zugang zu alternativen Gasbezügen, etwa Flüssiggas oder Ähnlichem, noch nicht sichergestellt. Ich bin also gespannt, was der Bundesrat hier über den Fortgang sagen kann.
Nicht befriedigt bin ich ob der Antwort auf meine Fragen 4 und 5. Nicht wahr, die Frage ist, was denn bei einer Strommangellage in der Schweiz bei Unternehmungen und Haushalten passiert. Jetzt sagt der Bundesrat, völlig zu Recht, es gebe ein Landesversorgungsgesetz, darin seien verschiedene Interventionsmassnahmen vorgesehen. Er sagt auch, gesetzestechnisch korrekt, in diesem Gesetz und dann in der entsprechenden Verordnung, der Verordnung über die Organisation zur Sicherstellung der wirtschaftlichen Landesversorgung im Bereich der Elektrizitätswirtschaft (VOEW), der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) werde mit verschiedenen Aufgaben - Monitoring, Vorbereitung - sowie, wenn ich das richtig sehe, mit dem Vollzug der Interventionsmassnahmen beauftragt.
Seit der Antwort hier wissen wir auch, welche Interventionsmassnahmen gemeint sind. Möglich ist bei einer Mangellage bei Strom oder Gas also, dass für Unternehmungen und Private Verbrauchseinschränkungen verfügt sowie Stromkontingentierungen, und zwar bis auf die Ebene der Individuen hinunter, und Stromabschaltungen vorgenommen werden können. In dieser Situation - wie gesagt, bei einer Geltung für Unternehmungen und für Private - stellen sich schon einige Fragen.
Die Frage ist also: Genügt denn die heutige Gesetzgebung? Es ist eine sehr lockere Gesetzgebung, welche vorsieht, solche Interventionsmassnahmen mit einer Kompetenzvergabe an einen privaten Verein vorzunehmen. In einer Schönwettersituation, in der man gar nicht mit der Anwendung dieses Gesetzes rechnen muss, und das war in den letzten vierzig, fünfzig Jahren so, kann man sagen, das spiele ja keine Rolle. Aber wenn wir jetzt tatsächlich mit der Elcom davon ausgehen, dass die Strom- und Gasversorgung bereits für den nächsten Winter noch nicht gesichert ist und dass wir im Jahr 2025 mit einer echten Strommangellage rechnen müssen, dann stellt sich die Frage, ob die gesetzliche Grundlage hier genügt und genügend detailliert ist.
Ich nehme an, nicht nur die Unternehmungen, sondern vor allem die Haushalte, die Menschen in diesem Lande, wollen doch dann wissen: Wer verfügt, dass man bei sich zuhause jetzt nur noch auf 19 Grad heizen darf? Wer kontingentiert bei den Leuten zuhause den Strom? In welcher Reihenfolge wird dann der Strom abgestellt? Sind das zuerst die Unternehmungen oder die Haushalte? Welche Haushalte wären das? Nach welchen Regeln geht das vor sich? Sowohl das Gesetz wie die Verordnung sind hier sehr rudimentär. Es wird einfach auf das Verhältnismässigkeitsprinzip verwiesen - das ist immer noch sehr rudimentär formuliert. Dann wird die Kompetenz dem VSE abgetreten.
Ich bin der Meinung, dass diese Fragen, namentlich die gesetzliche Grundlage, in der heutigen Zeit sorgfältig überprüft werden müssten. Dies betrifft namentlich die Frage, inwieweit das Parlament bei den entsprechenden Regulierungen einbezogen werden müsste, wenn eine Mangellage droht. Ich bin gespannt, wie die Bundesrätin diese beantwortet. Ich bin der Überzeugung, dass das noch Folgevorstösse nach sich ziehen könnte, was ich sehr verstehen würde.