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Hofmann Hans · Ständerat · 2002-12-12

Hofmann Hans · Ständerat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-12-12

Wortprotokoll

Namens des eidgenössischen Standes Zürich möchte ich den Nichteintretensantrag der Minderheit Jenny unterstützen. Es ist meines Erachtens wichtig und auch richtig, wenn wir uns hier dem Nationalrat anschliessen, der ja bereits in der vergangenen Sommersession nicht auf diesen Staatsvertrag eingetreten ist. Nur so schaffen wir eine klare Ausgangslage. Sowohl Bundesrat wie auch die deutsche Bundesregierung wissen dann genau, dass dieses Vertragswerk von den eidgenössischen Räten nicht akzeptiert wird.

Der Staatsvertrag hat gravierende Mängel. Man zählt die Flugzeuge, statt den Lärm zu messen. Bei den neuen Anflugrouten auf unseren Flughafen von Süden oder Osten brausen die Flugzeuge im Endanflug in einer Höhe von 60 bis 70 Metern, manchmal noch tiefer, über die Dächer der Wohnhäuser in Kloten oder Schwamendingen hinweg, sodass man das eigene Wort nicht mehr versteht. Ich war dort; gehen Sie auch einmal hin und hören Sie sich das an. Beim Anflug von Norden sind die Flugzeuge über Hohentengen, über deutschem Gebiet, noch 700 Meter über Grund, und man muss schon bewusst hinhören, damit man sie überhaupt wahrnimmt. Auch da war ich einige Male; gehen Sie auch hin. Aber es gilt die Zahl der Flugzeuge und nicht das Mass der Lärmbelastung. Das ist sachlich falsch und meines Erachtens unhaltbar.

Unser Flughafen wurde nun einmal so konzipiert und über fünfzig Jahre lang so betrieben, dass die Anflüge von Norden her erfolgen. Dementsprechend hat sich auch die Siedlungsentwicklung über Jahrzehnte dem Flughafen angepasst, und die Wohnbevölkerung ist vor allem in den Gemeinden südlich und östlich überproportional gewachsen. Die Verteilung des Fluglärms rund um den Flughafen muss ein schweizerisches Problem bleiben und darf uns nicht von aussen aufgezwungen werden.

Die vereinbarte Wochenendregelung ist für unser Land schlicht und einfach diskriminierend und kann nicht akzeptiert werden. Dass diese Regelung schon vor einer Ratifizierung des Vertrages durch das Parlament angewendet werden muss, ist für mich als juristischen Laien völlig unverständlich, und ich empfinde dies als in höchstem Mass undemokratisch. Je länger der Flughafen diese unselige Wochenendregelung voranwenden muss, desto schwieriger wird es doch letztlich, zu einer besseren Lösung zu kommen. Im Kanton Zürich wird man den Verdacht nicht ganz los, dass hier auch etwas Absicht dahinter stecken könnte.

Nun beantragt uns die Kommissionsmehrheit eine weitere Verzögerung, nämlich das Geschäft an die Kommission [PAGE 1287] zurückzuweisen, damit der Bundesrat nochmals versuchen kann, auf dem Verhandlungsweg zu einer akzeptableren Lösung zu gelangen. Das ist nach meiner Beurteilung eine Nullrunde, die ausser Zeitverlust nichts bringen wird. Schon am letzten Samstag konnte man den Medien entnehmen, dass von deutscher Seite sofort und kategorisch abgewinkt wurde. In zwei Sonntagsblättern konnte ich lesen, dass auch Bundesrat Moritz Leuenberger der Meinung sei, diese Rückweisung bringe wohl nichts. Der deutsche Verkehrsminister Stolpe hat gestern in einem Interview in der "NZZ" klar gesagt, dass man bei dem bleiben solle, was ausgehandelt worden sei. Er drohte erneut mit einer einseitigen Verordnung, die "stärker zulasten des Flughafens Zürich ginge".

Ich habe Mühe damit, dass wir uns durch die deutsche Drohung, eine einseitige Verfügung zu erlassen, falls die Schweiz den Vertrag nicht ratifiziere, dermassen beeindrucken lassen, statt ihr souverän und selbstbewusst entgegenzutreten. Herrschaft, wer sind wir denn?

Mit dem Rückweisungsantrag der Kommissionsmehrheit sind wir nämlich im nächsten Frühjahr oder Sommer wieder am genau gleichen Punkt. Ich frage mich auch, mit welcher Motivation unser Verkehrsminister diesen Versuch von Neuverhandlungen unternehmen wird. Er findet ja den von ihm ausgehandelten Vertrag eine sehr gute und für unser Land vorteilhafte Lösung. Ich weiss allerdings nicht, ob wir in zwei oder drei Jahren nicht sagen werden: "Hätten wir nur damals den Staatsvertrag ratifiziert", oder ob wir dann sagen werden: "Gott sei Dank haben wir damals diesen Vertrag nicht ratifiziert". Ich glaube, dass das heute niemand mit Bestimmtheit voraussagen kann. Wir alle entscheiden hier etwas aus dem Bauch heraus, jedenfalls trifft das für mich zu. Denn die zu klärenden juristischen Fragen sind heikel und werden je nach Standpunkt auch kontrovers beurteilt.

Zusammen mit der Zürcher Regierung bin ich trotzdem der Überzeugung, dass wir heute reinen Tisch machen müssen. Es nützt nichts, zwei Vertragspartner um die Nachbesserung eines Vertrages zu ersuchen, die beide das ausgehandelte Resultat ausgewogen finden. Die Deutschen können wir ja ohnehin nicht zwingen, und eine "Win-Win-Möglichkeit" gibt es bei dieser Ausgangslage nicht.

Manchmal braucht es einen Scherbenhaufen, damit etwas Neues und Besseres entsteht. Wenn wir heute nicht eintreten, wird es zu einem Rechtsstreit mit Deutschland kommen, das ist klar. Da stehen die Chancen für uns je länger, je besser. Warum das? Hier verrate ich nichts, was nicht in den Medien schon veröffentlicht wurde:

1. Die bilateralen Verträge mit der EU sind am 1. Juni 2002 in Kraft getreten. Damit sind wir, was die Luftfahrt anbelangt, zu einem EU-Land geworden, und es gilt für uns das EU-Luftfahrtrecht. Die Schweiz darf also in Fragen des Luftverkehrs nicht anders behandelt werden als ein Mitgliedstaat. Mit einer Verfügung könnte Deutschland meines Erachtens höchstens den Inhalt des ausgehandelten Vertrages einseitig erlassen. Würde Deutschland wie angedroht einseitig schärfere Massnahmen ergreifen oder erlassen, z. B. eine Ausdehnung der Wochenendregelung, dann - das ist der Ausdruck eines deutschen Rechtsgelehrten - tappe Deutschland in die Diskriminierungsfalle.

2. Ein deutsches Gericht hat bezüglich des Fluglärms um den Flughafen München klar entschieden, dass die Belastung mit Fluglärm nicht anhand der Anzahl Flugzeuge, sondern durch das Mass des Lärms bestimmt werden müsse. Das ist ein weiser und sachgerechter Entscheid. Ich kann mir schlicht nicht vorstellen, dass München und Zürich in einem Rechtsstreit unterschiedlich behandelt werden könnten.

3. Die deutsche Drohung, die Kontrolle über den Luftraum bis zur Schweizer Grenze selbst zu übernehmen, ist ja letzte Woche buchstäblich in sich zusammengebrochen. Die EU hat entschieden, im Sinne einer Konzentration die Luftverkehrskontrolle über ganz Europa neu zu regeln. Landesgrenzen sollen dabei keine Rolle mehr spielen, sondern die Kontrolle des Luftraums soll aufgrund von sachlichen, technischen und geographischen Kriterien neu geregelt werden. Die heute bestehenden vierzig Luftverkehrslenkungszentren sollen auf zwanzig reduziert werden. Da wird natürlich auch die Schweiz mit einbezogen; wir sind ja punkto Luftverkehr ein EU-Land. Wir wissen heute nicht, wo dann diese zwanzig Kontrollzentren zu liegen kommen werden. Bis dahin wird am bestehenden System wohl nichts mehr geändert, auch von Deutschland nicht.

Ich bin persönlich davon überzeugt, dass wir bei einem Rechtsstreit mit Deutschland höchstens gewinnen, jedoch nichts verlieren können. Denn das, was wir heute haben, ist meines Erachtens bereits der Worst Case. Die Zürcher Regierung ist nach gründlicher Prüfung zum gleichen Schluss gekommen und ist der klaren Auffassung, dass wir diesen Staatsvertrag nicht ratifizieren dürfen und dass wir heute endgültig entscheiden sollten. Machen wir reinen Tisch. Wagen wir in aller Freundschaft diesen juristischen "Hosenlupf" mit unserem nördlichen Nachbarland. Schaffen wir ein für allemal klare Verhältnisse für alle Seiten.

Ich bitte Sie, auf das Geschäft nicht einzutreten.