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Landolt Martin · Nationalrat · 2022-09-12

Landolt Martin · Nationalrat · Glarus · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-09-12

Wortprotokoll

Der Bundesrat, unterstützt von der grossen Mehrheit Ihrer Kommission, unterbreitet Ihnen heute zwei Doppelbesteuerungsabkommen.

Das Abkommen mit Armenien besteht bereits seit 2006 und soll aktualisiert werden. Verbessert werden sollen unter anderem der Streitbeilegungsmechanismus sowie die Bedingungen für die Anwendung des tieferen Prozentsatzes für die Residualsteuer auf Dividenden. Ebenso soll eine Amtshilfeklausel in Sachen Informationsaustausch gemäss internationalem Standard eingeführt werden.

Das Abkommen mit Äthiopien ist neu und ermöglicht der Schweiz den erstmaligen Ausbau des Abkommensnetzes in Ostafrika. Mit rund hundert Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern ist Äthiopien das zweitgrösste Land in Afrika. Es wird davon ausgegangen, dass der Kontinent für die Exportwirtschaft in den nächsten Jahren an Bedeutung gewinnen wird. Das Abkommen folgt weitgehend dem Musterabkommen der OECD und der heutigen Abkommenspolitik der Schweiz. Eine Bestimmung über die Vergütung für technische Dienstleistungen konnte nicht vorgesehen werden. Daher können beide Staaten in diesem Bereich das eigene Steuerrecht anwenden. In allen anderen Bereichen wird mit dem Abkommen jedoch die Doppelbesteuerung aller Einkünfte vermieden.

Das Abkommen mit Äthiopien und das Änderungsprotokoll zum Abkommen mit Armenien stellen ein ausgewogenes Verhandlungsergebnis dar. Die beiden Abkommen können einen Beitrag zur Verbesserung der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen leisten.

Ihre Kommission ist auf beide Vorlagen eingetreten und hat ihnen jeweils mit 15 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen zugestimmt. Ich beantrage Ihnen deshalb, den Empfehlungen Ihrer Kommission zu folgen.