Minder Thomas · Ständerat · 2022-09-12
Minder Thomas · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-09-12
Wortprotokoll
Die Ausdehnung der Verfassungsgerichtsbarkeit - Sie haben es gehört - war bereits vor elf Jahren, als ich in diesen Rat kam, ein umstrittenes Thema. Ich war damals bei diesem Ansinnen stark hin- und hergerissen, und ich bin es noch heute.
Auf der einen Seite gibt es gute Argumente dafür, gerade angesichts der Corona-Zeit mit all den vielen bundesrätlichen Notverordnungen. Hier besteht tatsächlich, da muss man nicht einmal Massnahmenkritiker sein, ein inhärentes Rechtsschutzdefizit. All die Corona-Verordnungen, vom Bundesrat im Wochenrhythmus erlassen, sind nämlich nicht direkt anwendbar. Man kann höchstens einzelne konkrete Artikel daraus im Rahmen eines Verwaltungs- oder Strafverfahrens anfechten. Dazu muss man aber zuerst einmal eine Busse oder eine andere Verzeigung oder eine Verfügung provozieren, was es ja auch nicht sein kann. Ich habe eine gewisse Sympathie für das Anliegen, die Verfassungsgerichtsbarkeit auf die Noterlasse und die bundesrätlichen Notverordnungen auszudehnen.
Auf der anderen Seite kann man argumentieren, dass gerade in der direkten Demokratie das Volk das letzte Wort hat und daher die Verfassungsgerichtsbarkeit ein unnötiges Element, ja geradezu ein Fremdkörper im Gesetzgebungsprozess ist. Wir sehen in Deutschland und Frankreich, wohin eine exzessive Gerichtsbarkeit führen kann. Dort werden fundamentale gesellschaftspolitische Fragen von einem kleinen Richtergremium mit 7-zu-6-Entscheiden geklärt. Das möchte ich nicht, das passt nicht zum schweizerischen Polit- und Rechtssystem. Bei uns wäre es gar, das wissen Sie, ein 3-zu-2-Entscheid.
Schauen wir aktuell in die USA, wo der Supreme Court daran ist, nach Jahrzehnten das Abtreibungsrecht markant zu verschärfen; dies rein deshalb, weil der Supreme Court nach der Präsidentschaft von Trump eine konservative Mehrheit aufweist. Die daraus resultierenden Unruhen und Demonstrationen sind uns nicht entgangen. US-Richter haben die Demokratie geradezu ausgehebelt. Ein starkes Argument gegen die Verfassungsgerichtsbarkeit sind daher die partei- und machtpolitischen Positionen im Justizapparat selbst.
2012 ist die Einführung der Verfassungsgerichtsbarkeit gescheitert. Gesetze haben in der Schweiz im Gegensatz zu allen anderen Staaten mit Verfassungsgerichtsbarkeit eine direkt-demokratische Legitimation. Es wäre daher hochproblematisch, wenn mit einem 3-zu-2-Entscheid aus Lausanne ein Bundesgesetz gekippt würde, zum Beispiel eines, das in einer Volksabstimmung mit 1,5 Millionen Ja-Stimmen zu 500[NB]000 Nein-Stimmen, also mit 75 Prozent Ja-Stimmen, angenommen wurde.
Der bundesrätliche Alleingang mit all den vielen Notverordnungen – ich habe es erwähnt -, mit starkem Eingriff in die Freiheiten der Bürger und der Wirtschaft, wäre indessen ein starkes Indiz dafür, dass der Verfassungsgerichtsbarkeit zuzustimmen ist. Hinzu kommt die Nichtumsetzung oder die nicht wortgetreue Umsetzung von Volksinitiativen. Ich erwähne als Paradebeispiel die von Volk und Ständen angenommene Masseneinwanderungs-Initiative. Da wäre die Verfassungsgerichtsbarkeit mehr als angebracht gewesen. Da hat das Parlament die Verfassung aufs Ärgste verletzt. Das Volk und die Stände wollten die viel zu starke Zuwanderung mit Kontingenten korrigieren und von der Personenfreizügigkeit wegkommen. Heute ist bekanntlich das Parlament Hüter der Verfassung. Bei der Masseneinwanderungs-Initiative hat das Parlament diese Verantwortung aber aufs Gröbste verletzt und politische Argumente und eine politische Beurteilung höher gewichtet als eine rechtliche.
Es gibt natürlich noch weitere Beispiele, und auch die kennen Sie. So bestand seit 1945 ein Verfassungsauftrag zur Absicherung der Frauen bei der Mutterschaft. Doch erst sechzig Jahre später wurde die Mutterschaftsversicherung effektiv umgesetzt. In solchen Fällen wäre vielleicht ein Eingreifen einer unabhängigen Instanz, der Judikative, hilfreich und heilend gewesen.
Man kann es auslegen, wie man will. Ich bin nicht wie mein Vorredner bei 5 zu 5. Aber man kann dafür oder dagegen argumentieren. Ich bin bei diesem Thema wirklich hin- und hergerissen. Es gibt für beide Positionen gute Gründe. Vielleicht ist hier die Stimmenthaltung für einmal das Richtige.