Würth Benedikt · Ständerat · 2022-09-12
Würth Benedikt · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-09-12
Wortprotokoll
Weil hier vorhin in verschiedenen Voten der Supreme Court als tragendes Argument vorgebracht wurde, muss ich doch nochmals deutlich machen: Der Supreme Court hat hier als Argument rein gar nichts zu suchen. Wieso? Spielen wir den Fall durch, dass ein Bundesverfassungsgericht der Schweiz eine Bestimmung in einem Gesetz kassiert, welches sogar in einer Volksabstimmung gutgeheissen worden ist. Man müsste nur die Verfassung anpassen, und das ist ein Leichtes. Sie kennen die Verfahren, das ist doch überhaupt kein Problem! Das ist der fundamentale Unterschied zur Situation in den USA und in anderen Staaten. Ja, dann machen wir eine Anpassung der Verfassung. Das kann sogar das Volk selbst über eine Initiative anstossen - selbst das ist möglich. Was will ich damit sagen? Am Schluss ist das Volk der Souverän; das Volk ist der Souverän, nicht ein Bundesverfassungsgericht. Und dann wird sich das Bundesverfassungsgericht bei einer neuerlichen Beurteilung mit neuer Verfassungslage selbstverständlich auch wieder anders positionieren.
Wenn ich mir diese Debatte anhöre, dann stelle ich fest, dass wir letztendlich gute politische Entscheidungsträger zu sein haben, dass wir unsere programmatischen Hintergründe zu berücksichtigen haben, dass wir auch noch eine verfassungskonforme Gesetzgebung zu machen haben - wir sind also, ein wenig zugespitzt gesagt, Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichter. Wir sind auch noch die Hüterinnen und Hüter des Föderalismus, auch diesen müssen wir noch einhalten.
Ich staune einfach. Wir haben in diesem Land, und ich bin kein Befürworter dieser Entwicklung, den Kontrollapparat in verschiedenen Bereichen deutlich ausgebaut. Die Controlling-Instanzen sind nicht weniger geworden, sie haben deutlich zugenommen. Aber hier, bei dieser zentralen Frage der Gesetzgebung, sagen wir als Parlament: Nein, wir wollen unsere Macht nicht begrenzen. Darum geht es doch im Kern, um diese Entflechtung der Zuständigkeiten.
Wenn wir diesen Motionen zustimmen, dann steigen wir in ein Projekt ein. Wie scharf diese Verfassungsjustiz schlussendlich ausgestaltet wird, ist Sache dieses Prozesses. Dann können wir diese Diskussion führen. Vielleicht sagt am Ende dieses Prozesses eine Mehrheit: "Nein, das wollen wir nicht." Aber wenn wir jetzt einfach sagen: "Nein, wir steigen nicht in diesen Prozess ein, wir machen es wie unsere Urgrossväter und Urgrossmütter, das hat sich immer bewährt", dann ist das, bei Lichte betrachtet, nicht richtig. Das ist meine Überzeugung. Ich war immer für die Einführung eines Bundesverfassungsgerichts, nicht nur aus föderalistischen Überlegungen, sondern auch aus diesen grundsätzlichen Überlegungen.
Haben wir den Mut, steigen wir doch in den Prozess ein, zeigen wir auch, dass wir reformbereit sind, und hören wir auf, auf Argumente zu hören, die in diesem Saal in dieser Debatte eigentlich nichts zu suchen haben! [PAGE 662]