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Hegglin Peter · Ständerat · 2022-09-13

Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-09-13

Wortprotokoll

Jede Krankheit ist mit der notwendigen Seriosität und dem notwendigen Engagement zu behandeln und möglichst zu heilen. Ich attestiere dies den Zuständigen für die Behandlung von an Demenz erkrankten Menschen ganz speziell. Ich danke ihnen auch für ihr grosses Engagement. Sie möchten für ihre Leistungen besser entschädigt werden. Sie haben den Weg über die Motion gewählt. Doch ist das gewählte Instrument das richtige?

Die Motion möchte die Krankenpflege-Leistungsverordnung so anpassen, dass Menschen mit Demenz Anspruch auf die für sie adäquaten Pflegeleistungen haben. Das ist in meinen Augen ein Präzedenzfall. Wenn wir hier Ja sagen, können auch für andere Krankheitsbilder gleiche oder ähnliche Forderungen gestellt werden. Dabei verkompliziert ein solches Vorgehen das System. Die Vergleichbarkeit und die Prüfung nach den WZW-Kriterien - Wirtschaftlichkeit, Zweckmässigkeit, Wirksamkeit - werden eingeschränkt oder verunmöglicht.

Es macht in meinen Augen keinen Sinn, für alle Krankheitsbilder separate Verfahren auszuarbeiten. Es sollte für alle Krankheitsbilder - Demenz, Parkinson, Krebs usw. - das gleiche Verfahren für die Aufnahme in den Leistungskatalog der OKP und für alle neuen Leistungen gelten.

Heute erfolgen alle Anpassungen der Leistungen der OKP im Rahmen eines etablierten Evaluationsverfahrens. Dabei werden die Vereinbarkeit mit dem Geltungsbereich der OKP, die WZW-Kriterien und, im Rahmen der Wirtschaftlichkeit, die Kostenfolgen der Anpassungen für die Versicherung und die Kantone durch die Eidgenössische Kommission für allgemeine Leistungen und Grundsatzfragen beurteilt. Gestützt auf die Evaluation und die Empfehlung entscheidet das EDI über die Leistungspflicht. Dieses Verfahren hat sich grundsätzlich bewährt.

Es stellt sich jetzt die Frage, weshalb man in diesem Bereich noch nicht weitergekommen ist. Mag sein, dass die zuständige Kommission das Anliegen im Bereich Demenz eher stiefmütterlich behandelt hat. Vielleicht liegt es auch daran, dass das Ziel der Motionärin zu stark von den Ansichten der Kommission abweicht. Die Motionärin will nämlich eine zusätzliche Pflegestufe - also mehr Zeit -, die den Bedürfnissen von Demenzpatienten besser gerecht werden soll. Die höchste abrechenbare Stufe liegt heute bei einem Pflegebedarf von rund vier Stunden pro Tag. Angeblich reicht das für Personen mit Demenz nicht. Die Folgen wären höhere Kosten bei der OKP. Die Motionärin selbst geht von Mehrkosten in der Höhe von 1 Milliarde Franken aus. Das wären rund 3 Prämienprozente.

Die Frage stellt sich, ob angesichts der Kostenentwicklung von bis zu 10 Prozent für das kommende Jahr neue und so hohe Ausgabeposten in der OKP opportun sind. Wir können politisch schwerlich beurteilen, ob und wieweit eine zusätzliche Pflegestufe notwendig ist und ob der Pflegebedarf mehr als vier Stunden beträgt. Ich erwarte diesbezüglich von der Kommission und vom BAG, dass sie sich bald dazu äussern und den Bedarf festlegen. In meinen Augen und auch in den Augen der Minderheit braucht es dazu diese Motion nicht.

Deshalb beantragen wir Ihnen, die Motion abzulehnen.