Vincenz-Stauffacher Susanne · Nationalrat · 2022-09-13
Vincenz-Stauffacher Susanne · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2022-09-13
Wortprotokoll
Um es vorwegzunehmen: Der Einstieg in das Geschäft war bei der FDP-Liberalen Fraktion durchaus kritisch, ja sehr kritisch. Es geht um eine Hilfestellung des Staates für Gesellschaften, die wirtschaftlich gesund sind. Hinzu kommt die bekannte Eigentümerstruktur. Die vom Rettungsschirm adressierten Unternehmen stehen zum allergrössten Teil im Eigentum der öffentlichen Hand, der Kantone und Gemeinden. Deshalb besteht seitens der FDP-Liberalen Fraktion selbstverständlich die Erwartung, dass Probleme in erster Linie aus eigener Kraft gelöst werden. Zudem vertritt sie die Haltung, dass sich die Thematik einer Insolvenz an die Unternehmen selber richtet. Der Bund oder die öffentliche Hand an sich kann unserer Überzeugung nach nur als Ultima Ratio in der Pflicht sein.
Diese gravierenden Bedenken haben wir bereits in der Vernehmlassung geäussert. Sie wurden vom Bundesrat in der Folge auch teilweise aufgenommen, wie z. B. die Forderung, dass alle relevanten Stromproduzenten mit einzubeziehen seien. Sodann wurde die Vorlage in der bisherigen Behandlung durch die vorberatenden Kommissionen und den Ständerat nochmals optimiert.
Bei all dieser Kritik ist aber auch klar, dass die vom Rettungsschirm umfassten Tatbestände spezieller Art sind. Es geht um vorübergehende Liquiditätsengpässe, die durch ausserordentliche Marktsituationen entstehen. Die Grundlage ist - das haben wir heute schon verschiedentlich gehört -, dass die Unternehmen, die den Strom über Börsen verkaufen, bei steigenden Preisen entsprechend höhere Sicherheitsleistungen erbringen müssen, und zwar, das ist die Crux, rasch, sehr rasch.
Entscheidend für das Abwägen der Argumente für und wider den Rettungsschirm ist für die FDP-Liberale Fraktion die Frage der Gewährleistung der Versorgungssicherheit. Darum geht es in dieser Vorlage; dies ist der Kern der Vorlage. Es geht nicht um die Rettung von Unternehmen, und deshalb ist der Titel allenfalls auch etwas irreführend. Es geht nicht um die Rettung von Unternehmen, sondern um die Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit. Es ist nicht so, dass Unternehmen in diesem Sinne quasi belohnt werden sollen. Nein, es geht um unvorhersehbare Faktoren mit Auswirkungen auf den Energiemarkt, die seit Februar dieses Jahres durch den Krieg in der Ukraine verstärkt werden. Es gab vorher schon entsprechende Turbulenzen und sich daraus ergebende Konsequenzen für unsere Energieversorgung.
Dabei ist in einer Gesamtbetrachtung folgender erschwerender Umstand auch noch zu berücksichtigen: Kann ein systemrelevantes Elektrizitätsunternehmen infolge mangelnder oder nur schon ungenügender Liquidität seinen Verpflichtungen gegenüber der Börse nicht und vor allem nicht rechtzeitig nachkommen, so trifft dies unter Umständen nicht nur das besagte Unternehmen direkt. Vielmehr besteht die grosse Gefahr eigentlicher Kettenreaktionen bis hin zu einem Systemkollaps.
Wir haben selbstverständlich auch andere, grundsätzlich favorisierte Möglichkeiten zur Krisenbewältigung geprüft, zum Beispiel die Instrumente der Nachlassstundung gemäss Schuldbetreibungs- und Konkursrecht. Diese Möglichkeiten erwiesen sich für die adressierte Problematik aber als nicht tauglich, weil sie der bestehenden Dringlichkeit insbesondere auch in zeitlicher Hinsicht nicht gerecht werden können. Man stelle es sich vor: Die Sicherheitsleistungen gegenüber der Börse müssen im Falle steigender Preise innert kürzester Zeit - man spricht von maximal 48 Stunden - bereitgestellt werden, und dies je nach Umfang der Erhöhung der Preise im mehrstelligen Millionenbereich oder sogar im Milliardenbereich.
Hinzu kommen Überlegungen staatspolitischer Natur. Das war für uns auch ein wichtiger Aspekt. Mit dieser Vorlage wird eine gesetzliche Grundlage für die staatliche Hilfestellung geschaffen. Damit nimmt das Parlament das Heft selber in die Hand und überlässt es eben nicht dem Bundesrat, im Fall der Fälle mittels Notrecht einzugreifen. Da wir bei den vom Rettungsschirm erfassten Fällen nicht mehr nur von theoretisch möglichen Konstellationen sprechen - wie bekannt, hat[NB]die[NB]Axpo[NB]den Rettungsschirm bereits in Anspruch genommen -, ist es aus Sicht der FDP-Liberalen Funktion klar, dass die Bedingungen, unter welchen Unterstützungsmassnahmen zu gewähren sind, vom Parlament definiert werden müssen und dass nicht die auf Notrecht beschränkte Kompetenz des Bundesrates zum Zuge kommen soll. Es ist unserer Ansicht nach richtig und angemessen, eine entsprechende Vorlage im ordentlichen parlamentarischen Gesetzgebungsprozess zu erlassen und damit die dringend nötige Rechtssicherheit zu schaffen.
Apropos Rechtssicherheit: Wir durften im Übrigen Berichte aus der Branche entgegennehmen, wonach alleine schon der Umstand, dass diese Vorlage aufgegleist wurde, es den Unternehmen erleichtert, sich am Kapitalmarkt mit Liquidität zu versorgen. Damit ist der Rettungsschirm auch ein starkes Signal. In diesem Zusammenhang ist es denn auch sehr wichtig, dass der Rettungsschirm zwar als Unterstützungsmassnahme ausgestaltet ist, aber so unattraktiv, dass er nur im äussersten Notfall in Anspruch genommen wird. Die dem Rettungsschirm unterstellten Unternehmen müssen einerseits zusammen mit ihren Eigentümerinnen und andererseits mit ihren Fremdkapitalgeberinnen alle Möglichkeiten ausschöpfen, um die Liquidität sicherzustellen. Damit wird das Prinzip der Subsidiarität gewahrt.
Wichtig scheint mir auch, das geht manchmal in der Diskussion etwas vergessen: Es geht nicht um A-Fonds-perdu-Beiträge, sondern um Darlehen, welche der Bund den unterstellten Unternehmen gewährt, und dies, ich habe es erwähnt, zu durchaus unattraktiven Konditionen für die Darlehensnehmerinnen. Zur marktgerechten Verzinsung kommt ein massgebender Risikozuschlag. Damit werden Fehlanreize verhindert. Auch dieser Aspekt soll dafür sorgen, dass die Kredite nur bezogen werden, wenn es nicht anders geht. Zudem werden die Kosten des Bundes für die Bereitstellung der Gelder zumindest zu einem Teil durch eine von den betroffenen Unternehmen zu leistende Bereitstellungspauschale gedeckt.
Wir kommen zu folgendem Fazit: Der Rettungsschirm ist ein präventives Instrument, welches sicherstellt, dass die Stromversorgung in der Schweiz trotz allfälliger weiterer starker Preisaufschläge im internationalen Stromhandel auch zukünftig gewährleistet ist. Wir können uns nun natürlich episch darüber streiten, wer wann welche Schuld trägt, oder wir konzentrieren uns auf die Lösung eines aktuell evidenten Problems - dies sind wir unserer Bevölkerung schuldig.
Die FDP-Liberale Fraktion wird mehrheitlich auf die Vorlage eintreten, und dies gilt auch für den entsprechenden Bundesbeschluss über einen Verpflichtungskredit.