Engler Stefan · Ständerat · 2022-09-13
Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-09-13
Wortprotokoll
Ich habe die Motion Müller Damian mitunterzeichnet und trage seine Absicht, die er mit dieser Motion in die Diskussion bringt, mit Überzeugung mit.
Ich möchte das Thema noch aus einer anderen Perspektive beleuchten, aus der Perspektive nämlich der Unternehmen und der Arbeitgeber. Ich komme aus einem Kanton, in dem die Wirtschaft von vielen kleinen und kleinsten Unternehmungen geprägt ist. Für diese Unternehmen spielt die Erwerbsersatzordnung eine wichtige Rolle, nämlich um Risiken für Betriebe abzufedern, wenn Mitarbeitende für die Allgemeinheit tätig sind, sei es in der Armee, im Zivilschutz, bei "Jugend und Sport", als Mutter oder als Vater. Wenn jemand in einem solchen Kleinbetrieb ausfällt, wird es rasch schwierig. Die Erwerbsersatzordnung finanziert dann einen Grossteil des Lohnes oder ermöglicht die Einstellung einer Vertretung. Für die Planbarkeit im Betrieb ist es entsprechend wichtig, dass rasch klar ist, ob die Erwerbsersatzordnung zahlt oder nicht. Dies war bisher immer der Fall. Der Marschbefehl zeigt, dass man in der Armee dient, der Geburtsschein, dass man Mutter oder Vater wurde.
Die Erweiterung nun um die Betreuungsentschädigung ist ganz in dieser Logik: Ein Betrieb muss solche Ausfallrisiken, wenn sich ein Arbeitnehmer für das Gemeinwohl engagiert, nicht alleine stemmen. Ein schwer krankes Kind bzw. der dafür notwendige Ausfall der Eltern kann einen Kleinbetrieb rasch in Schwierigkeiten bringen, wie dies der damalige Kommissionssprecher im Nationalrat - das wurde vorhin ausgeführt - bereits erwähnt hatte.
Gemäss Botschaft des Bundesrates wäre die Planbarkeit auch bei der Betreuungsentschädigung gegeben gewesen. Vorgesehen war nämlich, dass das ärztliche Attest gilt. Der Bundesrat hielt sogar fest, dass die Ausgleichskassen gar nicht über das Personal verfügten, um medizinische Abklärungen zu machen. Nun sind die Kassen aber mehr und mehr dazu übergegangen, im Einzelfall zu hinterfragen, ob vielleicht schon eine Veranlagung für eine Krankheit vorgelegen habe oder ob das Kind vielleicht doch ohne Spätfolgen geheilt werden kann.
Das sind Punkte, die doch eigentlich für die Frage der Betreuung unwichtig sind. So häufen sich die Fälle, in denen lange Abklärungen vorgenommen werden, womit auch das EO-Prinzip der einfachen Klärung des Anspruches verletzt wird. Es sind Fälle, in denen die betroffenen Eltern, aber auch die Betriebe, monatelang warten, bis die Antwort kommt. Oft ist die Akutphase dann bereits vorbei.
Wenn die EO den Anspruch verneint und ein Elternteil die Erwerbstätigkeit dann bereits unterbrochen hat, bringt das Arbeitgeber und Arbeitnehmer in eine ganz schwierige Lage. Für die Arbeitgeberseite ist es wirtschaftlich schwierig, so viele Stunden zu verschenken, für die Arbeitnehmerseite ist es oft unmöglich, alles nachzuarbeiten.
Die Motion Müller Damian löst dieses Problem und schafft Planbarkeit für alle Seiten, indem es neu anstatt einer komplexen Einschätzung der Langfristkonsequenzen schlicht eine ärztliche Bestätigung der Spitaltage sowie der tatsächlich erfolgten und auch notwendigen Betreuung gibt. Dies bringt neben der Erleichterung für die Eltern auch eine sehr starke Unterstützung der Planbarkeit für viele kleine Unternehmen in der Schweiz.
Ich bitte Sie deshalb, der Motion zuzustimmen.