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AB 305287

Vincenz-Stauffacher Susanne · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2022-09-13

Wortprotokoll

Ich werde mich in meinen Ausführungen ganz bewusst auf die heute zu behandelnde Vorlage beschränken. Die FDP-Liberale Fraktion wird in der Detailberatung überall grossmehrheitlich der Mehrheit zustimmen. Zu einzelnen Minderheiten möchte ich Folgendes sagen:

Gemäss Artikel 10 Absatz 4 des Entwurfes des Bundesrates ist ein Unternehmen, das ein Darlehen des Bundes beansprucht, verpflichtet, mit den Kantonen und Gemeinden über die Stundung von kommunalen oder kantonalen Abgaben zu verhandeln. Konkret gemeint sind Leitungs- und Konzessionsabgaben und Wasserrechtszinse. Sie haben es gehört, die Minderheit Rösti verlangt im Einklang mit dem Ständerat die Streichung dieser Bestimmung.

Die FDP-Liberale Fraktion steht selbstverständlich zum Rechtsgrundsatz "Pacta sunt servanda", Verträge sind einzuhalten. Es geht vorliegend nun aber nicht um einen Verzicht der Gemeinwesen auf die entsprechenden Abgaben, sondern lediglich um eine Stundung, über welche zu verhandeln ist. Dass damit auch die Kantone und Gemeinden ihren[NB]Beitrag[NB]zur Krisenbewältigung leisten, erscheint zumutbar.

Beim selben Artikel verlangt die Minderheit Egger Kurt mit einem neuen Absatz 5, dass Unternehmen überdurchschnittliche Gewinne, welche sie während der Dauer des Darlehensbezugs erzielen, in den Zubau von erneuerbaren Energien im Inland investieren müssen. Die FDP-Liberale Fraktion lehnt diesen Eingriff in die unternehmerische Entscheidungsfreiheit ab, zumal die betroffenen Unternehmen mit ihren Gewinnen in erster Linie die bezogenen Darlehen samt massgebenden Zinsen zurückzuzahlen haben.

Zu den Auskunftspflichten für die Darlehensnehmerinnen und -nehmer: Gemäss Entwurf des Bundesrates und Beschluss des Ständerates sind die Unternehmen verpflichtet, dem Bund bereits ab Inkrafttreten des Gesetzes umfassende Unterlagen und Informationen zur Verfügung zu stellen. Das geht der FDP-Liberalen Fraktion zu weit. Wir favorisieren das von der Mehrheit der UREK-N definierte zweistufige Verfahren: Vorab zur Verfügung gestellt werden müssen nur, aber immerhin, Unterlagen und Informationen zu den standardisierten Energiehandelsgeschäften. Weitergehende Unterlagen sind dann ab dem Zeitpunkt des Gesuchs zur Verfügung zu stellen. Und auch das ist auf Informationen beschränkt, welche der Bund benötigt, um das Risiko zu überwachen und abzuschätzen. Das erscheint uns ein vernünftiger Kompromiss zwischen den Bedürfnissen des Bundes und den Interessen der Unternehmung. Eine Minderheit Suter will die bundesrätliche beziehungsweise ständerätliche Fassung beibehalten. Das lehnen wir ab.

Schliesslich wollen zwei Minderheiten, Sie haben es gehört, die Minderheit I (Egger Kurt) und die Minderheit II (Girod), den Rettungsschirm gleich noch mit einer Anpassung des Landesversorgungsgesetzes verbinden. Die FDP-Liberale Fraktion erachtet einzelne der beantragten Änderungen als durchaus prüfenswert, lehnt eine Änderung im Zusammenhang mit dem Rettungsschirm aber aus grundsätzlichen Überlegungen ab. Es handelt sich beim vorliegenden Geschäft um ein dringliches Gesetz, welches so rasch wie möglich in Kraft treten soll. Die Mehrheitsfähigkeit wird mit einer Ausdehnung auf die Änderung anderer Erlasse aber gefährdet. Wir lehnen die entsprechenden Minderheitsanträge deshalb ab.

Namens der FDP-Liberalen Fraktion bitte ich Sie, durchgehend der Mehrheit zu folgen und die Vorlage in der Gesamtabstimmung entsprechend gutzuheissen.

Noch kurz folgende Hinweise zu den Einzelanträgen, welche in der Fraktion aufgrund der kurzfristigen Einreichung nicht mehr à fond besprochen werden konnten: Sowohl der Antrag Wyss wie auch der Antrag Schilliger beziehen sich auf Systematiken, die bereits im Rahmen der Covid-Kredite zur Anwendung gelangten. Deshalb können wir diesen Anträgen durchaus zustimmen. Etwas anders sieht es mit dem Antrag Masshardt aus, wonach die entsprechenden Informationen auch der Bevölkerung zugänglich zu machen sind. Das erscheint uns zu weitgehend. Beim Antrag Suter bezüglich einer allfälligen Rückwirkung dieses Gesetzes gehen wir davon aus, dass die Verfügung, die jetzt bereits für die Axpo getroffen wurde, nach der Beendigung der Beratung und der Inkraftsetzung dieses dringlichen Gesetzes entsprechend[NB]angepasst wird. Der Antrag erscheint uns deshalb entbehrlich.

Ich bitte Sie, in diesem Sinne von den Vorstellungen der FDP-Liberalen Fraktion Kenntnis zu nehmen.

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