Flach Beat · Nationalrat · 2022-09-13
Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2022-09-13
Wortprotokoll
Die grünliberale Fraktion ist erfreut darüber, dass Sie auf die Vorlage eingetreten sind. Wir folgen grossmehrheitlich der Mehrheit der Kommission.
Zu Artikel 10 Absatz 1 hat Herr Schilliger einen Einzelantrag eingereicht, der darauf abzielt, dass Unternehmen, die zum grösseren Teil von den Kreditnehmerinnen beherrscht werden, ebenfalls keine Boni auszahlen dürfen, sobald Kredite beansprucht werden. Wir halten das für einen zu starken und eigentlich auch juristisch fragwürdigen Eingriff in die Strukturen von Firmen. Es ist börsenrechtlich höchst fraglich, ob das funktioniert. Es besteht auch nicht unbedingt ein direkter Konnex.
Zu Artikel 10 Absatz 1 liegt auch ein Einzelantrag Suter vor, der in eine ähnliche Richtung geht und verhindern will, dass bei einer Kreditnahme Boni ausbezahlt werden. Diese Forderung ist wahrscheinlich unnötig. Aber es ist natürlich klar, dass es vielleicht ein gewisses Bauchgefühl auslöst, wenn wir das hier nicht regeln. Deshalb stimmen wir hier zu, obwohl die wichtigsten Persönlichkeiten und Gesellschaften bereits gesagt haben, dass das für sie selbstverständlich sei. Ich glaube, auch der Bundesrat sieht es so, dass das in diesem Fall ganz bestimmt so sein wird.
Bei Artikel 10 Absatz 5 will die Minderheit Egger Kurt, dass die überdurchschnittlichen Gewinne extra abgeschöpft werden. Es ist natürlich schon stossend, wenn man für 5 Cent produziert und für einen Franken verkaufen könnte, weil sich die Börse im Moment auf diesem Niveau bewegt. Sie müssen sich aber im Klaren darüber sein, dass die Konzerne, von denen wir sprechen, grossmehrheitlich in Staatsbesitz sind, den Kantonen, Städten usw. gehören, und dass dort dann auch entsprechend höhere Gewinne anfallen und natürlich auch entsprechend linear durch die Steuern abgeschöpft würden. Diese Unternehmen sind aber jetzt auch gezwungen, in erneuerbare Energien usw. zu investieren. Das heisst, es wäre wahrscheinlich eher kontraproduktiv, wenn man diese Gewinne hier tatsächlich abschöpfen würde. Es stellt sich dann [PAGE 1409] auch noch die Frage, was denn eigentlich überdurchschnittliche Gewinne sind. Diese Frage ist ein bisschen schwierig zu beantworten.
Zum Einzelantrag Wyss bezüglich Artikel 16, also zu einer Verteilung analog zur Covid-Regelung: Diesen Antrag lehnen wir ab. Die Lösung, die der Bundesrat hier jetzt vorgestellt hat, ist jene, die die Opfersymmetrie wahrscheinlich am besten abbildet. Es wird aber einzelne zustimmende Stimmen aus den Reihen der Grünliberalen geben, weil hier allenfalls tatsächlich von verschiedenen Kantonen die Frage gestellt werden kann, inwieweit sie dann quasi in die Pflicht genommen werden. Aber es sollte nicht so sein, dass der Kanton Jura am Ende mehr bezahlen muss und der Kanton Zürich weniger.
Bei Artikel 19, bei den Auskunftspflichten, bitten wir Sie, der Mehrheit zuzustimmen und den Antrag der Minderheit abzulehnen. Die Auskunftspflichten mit dem zweistufigen Verfahren, wie sie die Mehrheit vorsieht, sind adäquat und entsprechen den Massnahmen, die wir hier jetzt beschliessen. Denn wenn ein Kredit aufgenommen wird, muss die Unternehmung, auf Deutsch gesagt, die Hosen herunterlassen und aufzeigen, wo sie in ihren finanziellen Aspekten und insbesondere beim Handelsgeschäft steht. Vorher ist das nicht nötig und macht auch keinen Sinn.
Bei Artikel 31 des Landesversorgungsgesetzes bitten wir Sie ebenfalls, die beiden Minderheitsanträge abzulehnen und der Mehrheit zuzustimmen - nicht weil wir das Problem nicht auch adressieren möchten. Es ist tatsächlich fragwürdig, wenn die mit den Speicherseen produzierte Energie zu einem Zeitpunkt ins Handelsgeschäft einfliesst, zu dem man vielleicht schon absehen kann, dass für die Landesversorgung ein höherer Füllstand der Speicherseen oder entsprechende Limiten sinnvoll wären. Aber für heute bringt das gar nichts. Die Beratung dieses Rettungsschirmes ist einfach der falsche Ort. Wir sind aber bereit, in der Zukunft Überlegungen in diese Richtung anzustellen.
Genauso sind wir bereit, Überlegungen bezüglich der Frage anzustellen, wie die Strommarktbörse in Europa revidiert werden kann, damit derartige Eskapaden, wie wir sie im Moment erleben müssen, in Zukunft verhindert werden können und wir einen regulären Strommarkt mit Austausch zwischen Europa und der Schweiz führen können, der für alle[NB]wirtschaftsverträglich und für die Umwelt ebenso nachhaltig ist.