Herzog Verena · Nationalrat · 2022-09-14
Herzog Verena · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-09-14
Wortprotokoll
Da wir bereits zweimal ausgiebig über dieses neue Gesetz debattiert haben, nehme ich das Fraktionsvotum und die Minderheitsanträge zusammen.
Ich möchte etwas nochmals betonen: dass selbstverständlich auch die SVP-Fraktion für wirksamen Jugendschutz bei Filmen und Videospielen ist. Doch wir anerkennen, dass die Branche in den vergangenen Jahren mit der Alterskennzeichnung der Videospiele und deren Kategorisierung mit Symbolen von Pegi (Pan European Game Information) einiges für einen guten Jugendschutz geleistet hat. Allerdings muss man wissen, dass Alterskennzeichnungen lediglich darüber informieren, ob die Spiele aus Sicht des Jugendschutzes unbedenklich sind. Sie geben jedoch nicht generell Auskunft darüber, ob ein Spiel aus pädagogischer Sicht geeignet ist oder ob ein Kind mit den Anforderungen des Spiels zurechtkommt. Die Verantwortung dafür, welche Games die Kinder und Jugendlichen spielen und welche Filme gesehen werden, liegt letztendlich bei den Eltern. Sie haben die Aufgabe, ihren Kindern auch beim Medienkonsum Leitplanken zu setzen, altersgerechte Inhalte auszuwählen, die Kinder bei ihrem Medienkonsum zu begleiten und, ganz wesentlich, ihren Kindern einen verantwortungsbewussten Umgang mit Videospielen zu vermitteln und auch vorzuleben.
Wie bei allem im Leben kommt es auch hier auf das Handling, die Dosierung und das Mass an. Gefährlich ist es, zu glauben, die Verantwortung für die Kinder und deren Schutz delegieren zu können, und sich in falscher Sicherheit zu wähnen.
Ich komme zu unseren Minderheitsanträgen. Unterdessen hat sich auch der Ständerat mit dem neuen Bundesgesetz auseinandergesetzt und nach Ansicht der SVP-Fraktion meist vernünftige Kompromisse eingebracht, welche wir inhaltlich unterstützen werden. Im Wesentlichen sind das vier Themen. Es betrifft Artikel 5 Buchstabe h, Artikel 8 Absatz 2bis und Artikel 11 Buchstabe cbis; diese drei Bestimmungen betreffen die Mikrotransaktionen. Doch gemäss der Branche ermöglichen alle Plattformen seit Jahren eine elterliche Kontrolle über Mikrotransaktionen. So können bei allen Plattformen Einstellungen betreffend das Alter sowie die Kommunikation vorgenommen werden.
Zu bedenken ist auch, dass die Geschäftsmodelle in der[NB]Game-Branche sehr dynamisch sind, das heisst, sie ändern sich immer wieder. Eine gesetzliche Verankerung von Bestimmungen betreffend Mikrotransaktionen wäre deshalb nur bedingt wirksam. Gerade bei der Koregulierung muss die Branche die Dynamik und Neuentwicklungen mit Risiken auffangen und einen sicheren Umgang sicherstellen. Der Bund und das Gesetz wären da viel zu langsam.
Auch wenn diese optionalen Zusatzkäufe ein fieses Spiel sind, liegt es auch hier in der Verantwortung der Eltern, ob sie ihren Kindern tatsächlich Kreditkarten zur Verfügung stellen wollen, damit solche Käufe überhaupt getätigt werden können. Ich muss sagen, das wäre für mich als Mutter nie infrage gekommen. Mit diesen Artikeln würden weniger die Jugendlichen als vielmehr das Bankkonto der Eltern geschützt. Aus diesen Gründen sind die entsprechenden Bestimmungen gemäss Ständerat und Minderheit zu streichen.
Ein zweites Thema - und damit komme ich zu einem weiteren Minderheitsantrag - sind die Alterskontrollen, die zweifellos wichtig sind. Doch bei Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe a Ziffer 2 geht uns die gesetzliche Regelung zu weit. Wenn ein Kind von einer volljährigen Person, die mindestens zehn Jahre älter sein muss, begleitet wird, trägt diese Person, die das Kind oder den Jugendlichen am besten kennt, die Verantwortung dafür, was dem Zuschauenden oder Mitspielenden zumutbar ist. Da ist es kaum nötig zu regeln, dass das Kind in Bezug auf das angegebene Mindestalter höchstens zwei Jahre jünger sein darf. Unsere Fraktion unterstützt deshalb die ursprüngliche Version des Bundesrates und damit die Einwilligung der Erziehungsberechtigten, die den Zweck erfüllt. Wir beantragen auch hier gemäss Ständerat die Streichung der Bestimmung.
Zum dritten Thema und zum Minderheitsantrag de Montmollin zu Artikel 10 Absatz 1 Buchstabe f: Es geht um die Anforderung an die Branchenorganisationen, dass diese Expertinnen und Experten als ständige Mitglieder einzubeziehen haben. Da sind wir der Auffassung, dass es wie gemäss Version Ständerat genügt, dass die Expertinnen und Experten bei der Erarbeitung der Jugendschutzregelung, also im Kernbereich des Gesetzes, beigezogen werden, aber nicht als ständige Mitglieder. Das würde einer Branchenlösung, wie vom Ständerat sinnvollerweise vorgeschlagen, widersprechen.
So weit unterstützen wir die Version des Bundesrates und des Ständerates.
Ein weiterer unserer Minderheitsanträge betrifft ein viertes Thema. Es geht um Artikel 27a, die Einführung einer gesetzlichen Verpflichtung für das zuständige Bundesamt, Massnahmen zur Förderung der Medienkompetenz der Minderjährigen sowie Präventionsmassnahmen zu ergreifen. Obwohl selbstverständlich mit der heutigen Flut an Filmen und Videospielen und den ganzen Social Media auch wir von der Notwendigkeit der Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen überzeugt sind, lehnt unsere Minderheit Artikel 27a aus folgenden Gründen ab und folgt auch hier der Version des Ständerates: Medienkompetenzförderung ist bereits im Lehrplan 21 enthalten und wird in der Volksschule gefördert. Die Medienkompetenzförderung ist zudem ein fester Bestandteil der Aktivitäten des SIEA, des Verbandes der Schweizer Video- und Computerspielbranche. Dies zeigt sich beispielsweise mit der Lancierung der verbandseigenen Plattform play-smart.ch oder mit dem Support des Bundesprogramms "Jugend und Medien". Mithilfe von transparenten [PAGE 1419] Informationen soll es Eltern, Lehrern und Gamern selbst ermöglicht werden, einen verantwortungsbewussten Umgang mit Videospielen sicherzustellen. Dazu haben die Branche und die EU das Einstufungssystem Pegi entwickelt.
Minderjährige müssen durch Anstrengungen der Branche vor nicht altersgerechten Filmen und Videospielen geschützt werden. Das ist wichtig. Aber das ist nun wirklich nicht Aufgabe des Bundes bzw. des Bundesamtes für Sozialversicherungen.
Ich bitte Sie, der SVP zu folgen, die Minderheiten zu unterstützen und uns damit zu einem sinnvollen Gesetz zu verhelfen.