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Widmer Hans · Nationalrat · 2003-03-03

Widmer Hans · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-03-03

Wortprotokoll

Wie Sie alle wissen, hat die zurückgetretene Bundesrätin Ruth Dreifuss das vorliegende Bundesgesetz über den internationalen Kulturgütertransfer während Jahren mit viel Umsicht vorbereitet. Dafür möchte ich ihr im Namen meiner Fraktion und hoffentlich vieler Anwesender von dieser Stelle aus recht herzlich danken.

Die interessante Schnittstelle zwischen Kultur und Ökonomie ist aber auch unserem Bundespräsidenten, den ich herzlich begrüsse und der das Geschäft gut aufgegleist übernommen hat, keine unbekannte Grösse. Daher bin ich zuversichtlich, dass auch er das kulturpolitisch bedeutsame Gesetzeswerk mit der nötigen Überzeugungskraft durch das Plenum bringt.

Unser Land ist bekanntlich einerseits ein bedeutsamer und angesehener Kunsthandelsplatz, andererseits steht es aber auch im Ruf, eine Drehscheibe des illegalen Kunsthandels zu sein. Das vorliegende Gesetz macht es der Schweiz nun Gott sei Dank möglich, Missbräuche gezielt zu bekämpfen, gute Rahmenbedingungen zu schaffen und einen offenen und fairen Austausch von Kultur in der globalisierten Welt zu ermöglichen.

Das Gesetz geht von der Tatsache aus, dass ein Kulturgut mehr ist als eine blosse Handelsware. Sehr oft haben Kulturgüter nämlich auch eine identitätsstiftende Bedeutung, sei es für bestimmte Volks- oder Religionsgruppen, für ganze Völker oder Nationen oder sogar für ganze Kulturkreise. An Beispielen für diese Aussage mangelt es wahrlich nicht: Denken wir nur an so verschiedene Objekte wie eine afrikanische Maske, die berühmten Buddhastatuen von Afghanistan oder - da spreche ich vor allem die Kolleginnen und Kollegen der SVP-Fraktion und alle Leute an, die national-konservativ sind - den Unspunnenstein. Die Emotionen gingen hoch, als er plötzlich abhanden kam und als dann eine ebenfalls Emotionen weckende Figur, nämlich Frau Fielding, ihn wieder zurückbrachte.

In einer fruchtbaren Auseinandersetzung mit dem Gedankengut der Parlamentarischen Initiative Fischer hat man in [PAGE 27] Bezug auf den Begriff Kulturgut in der Kommission eine sehr ansprechende Synthese gefunden. Das Gesetz bezieht sich demnach auf das Kulturgut "von wesentlicher Bedeutung für das kulturelle Erbe", und in dieser Synthese wurden sowohl die Maximalisten wie die Minimalisten etwas zurückgebunden. Ich danke Herrn Fischer, dass er sich hier, in einem der wichtigen Punkte seiner Initiative, hat einbringen können, und ich ersuche ihn natürlich, sich deswegen jetzt in seinen Forderungen zurückzuhalten.

Bezüglich der Verjährungsfristen bei Diebstahl konnte sich die Kommission hingegen nicht zu einer einheitlichen Lösung durchringen. Die SP-Fraktion plädiert daher - etwas auf der maximalistischen Seite - für eine Frist von 50 Jahren. Sie bewegt sich damit übrigens auf der Linie des angelsächsischen Rechtsdenkens, das sich sogar dazu hergibt, zu sagen, es gebe eigentlich keine - keine! - Verjährungsfristen, denn gestohlen bleibt gestohlen. Aber, wie gesagt, es gibt eine andere Rechtsauffassung, die bei uns heimischer ist; da haben wir verschiedene Vorschläge für verschiedene Fristen.

Zum wichtigsten Punkt dieses Gesetzes, zum Stockzahn dieses Gesetzes, zum zentralen Punkte, der Meldepflicht, wie sie Ihnen die Kommission vorschlägt, in Artikel 16a: Diese Meldepflicht ist für den operativen Vollzug dieses Gesetzes eine zentrale Forderung. Ich habe es bereits gesagt: Kulturgüter sind mehr als Handelsgüter, sind mehr als Wertaufbewahrungsmittel und Spekulationsobjekte. Zahllose Kulturgegenstände lagern heute als Wertgegenstände in den Bankdepots. Da ist es wichtig, dass das Meldeverfahren funktioniert. Kulturgüter können nämlich, wenn sie nicht gemeldet werden, für die Geldwäscherei verwendet werden. Damit sage ich nicht, sie würden dies immer und in allen Fällen - aber es gibt solche Fälle, und es gibt die schwarzen Schafe. Wenn wir einen legalen, angesehenen Handelsplatz für Kunstgüter in diesem Lande ermöglichen und das Vertrauen herstellen oder weiterführen wollen, dann ist es von grosser Bedeutung, dass die Meldepflicht in dieses Gesetz aufgenommen wird.

Ich bitte Sie, diesem Gesetz zuzustimmen, denn es ermöglicht die längst fällige Ratifizierung der Unesco-Konvention von 1970. Es ergänzt die bereits von den Museen und zum Teil auch vom Kunsthandel initiierten Sorgfaltspflichten - wir anerkennen, dass das auf freiwilliger Basis gemacht wurde, aber jetzt wird all das ergänzt und gesetzlich festgelegt. Schliesslich verstärkt dieses Gesetz das Vertrauen in den internationalen Handel und fördert einen fairen, offenen Austausch zwischen gleichberechtigten Partnern. Das ist uns sehr wichtig: gleichberechtigte Partner, ganz gleich, ob diese Partner im "Cono Sur", im Süden dieses Globus oder in den reichen, Handel treibenden Industrienationen angesiedelt sind.

Mit diesem Gesetz garantieren wir einen seriösen Kunsthandel. Wir garantieren die für diesen Handel unabdingbaren Werte, die heute übrigens für alle Wirtschaftszweige wieder gefragt sind, nämlich die Werte Anstand und Würde. Mit diesem Gesetz erhalten wichtige Zeugnisse unserer Vergangenheit - auch solche in unserem eigenen Lande wie der Unspunnenstein - jene Stellung in unserem Recht, die ihnen eigentlich schon längstens zusteht. Sie werden - damit komme ich zum Schluss - endlich besser geschützt als geklaute Fahrräder, und das ist gut so für den Kulturstaat Schweiz.

Ich bitte Sie, auf das Gesetz einzutreten.