Randegger Johannes · Nationalrat · 2003-03-03
Randegger Johannes · Nationalrat · Basel-Stadt · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-03-03
Wortprotokoll
Die Unesco-Konvention von 1970 über Massnahmen zum Verbot und zur Verhütung der unzulässigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut wartet seit über dreissig Jahren auf die Ratifikation durch die Schweiz. Da die Konvention nicht direkt anwendbar ist, braucht es eine innerstaatliche gesetzgeberische Umsetzung durch den Unterzeichnerstaat. Bei der Gesetzgebungsarbeit geht es nach den Vorstellungen der FDP-Fraktion darum, die zum Teil widerstrebenden Interessen von Kulturgüterschutz, Wissenschaft, Museen, Sammlern und Kunstmarkt unter einen Hut zu bringen, ohne dass dabei eine der Branchen durch ausgedehnte polizeiliche Vollmachten in die Ecke krimineller Geschäfte wie etwa Drogenhandel, Waffenschieberei und dergleichen gestellt wird.
Ziel der FDP-Fraktion ist es, den illegalen Kunsthandel und Missbräuche mit einer griffigen Gesetzgebung zu bekämpfen. Diese darf aber den legalen Kunsthandel nicht durch unklare, unzweckmässige und diskriminierende Vorschriften behindern. Bereits in der Vernehmlassung vom 25. Januar 2001 hat die FDP festgehalten, dass sie sich im heutigen Zeitpunkt mit einer Ratifizierung der Unesco-Konvention und dem Erlass einer Umsetzungsgesetzgebung einverstanden erklären könne, indessen der vorgesehenen Ausgestaltung des Kulturgütertransfergesetzes verschiedene Vorbehalte entgegenbringe.
Diese Vorbehalte wurden detailliert ausgeführt. In der definitiven Ausgestaltung des bundesrätlichen Entwurfes wurden unsere Vorbehalte aber nur zum Teil berücksichtigt. Insbesondere ist der Entwurf sehr umfangreich ausgefallen, und zum Teil ist er einschneidend. Er strebt eine Umsetzung an, die über das notwendige Mass hinausgeht, und er atmet den Geist eidgenössischen Perfektionismus. Dem Kunsthandel werden kaum zumutbare Pflichten auferlegt, und eine überrissene zusätzliche Bürokratie wird aufgebaut - lauter Mängel, die von der FDP bereits in der Vernehmlassung aufgezeigt wurden. Auch der Privatsammler wird tendenziell kriminalisiert oder jedenfalls eingeschüchtert, nicht zuletzt durch allzu lange Fristen und durch eine ungenügende Entschädigungsregelung bei gutgläubigem Erwerb. Wenn man weiss, dass unsere Museen antiker und moderner Kunst nur dank Schenkungen aus Privatsammlungen ihre heutige Bedeutung erlangen konnten, so sieht man, dass sich hier eine gefährliche kulturpolitische Perspektive öffnet, welche die FDP nicht gutheissen kann.
In Kenntnis der Absichten der Verwaltung hat Kollege Ulrich Fischer, kurz bevor die Botschaft vom Bundesrat verabschiedet wurde, mit einer Parlamentarischen Initiative einen von einer Expertengruppe um Professor Frank Vischer erarbeiteten Gegenentwurf vorgelegt, der im Plenum nunmehr ebenfalls zur Debatte steht. Dieser ist konziser und trägt den Bedenken, die im Vernehmlassungsverfahren geäussert worden sind, in vielen Teilen Rechnung.
Nach einer einlässlichen Debatte beschloss die WBK mit 12 zu 11 Stimmen Eintreten auf den bundesrätlichen Entwurf, und mit dem gleichen Stimmenverhältnis beschloss sie, der Parlamentarischen Initiative Fischer keine Folge zu geben. Die freisinnigen Kommissionsmitglieder gehörten zur starken Minderheit. In der Detailberatung wurden verschiedene Anträge gutgeheissen, welche eine Annäherung an die Parlamentarische Initiative Fischer brachten und die in der Gesamtabstimmung schliesslich zu einer Annahme mit 16 zu 1 Stimmen bei 5 Enthaltungen führten. Dieses Resultat liess es nunmehr als fraglich erscheinen, ob die Vorlage nach wie vor zurückgewiesen werden sollte. Vielmehr dürfte es sinnvoll sein, das Kulturgütertransfergesetz zunächst im Detail zu beraten und erst in der Gesamtabstimmung darüber zu befinden, ob man zu diesem Gesetz stehen kann oder nicht.
Als Alternative steht dann immer noch die Parlamentarische Initiative Fischer 01.450 zur Verfügung, da sie ja nach dem bundesrätlichen Entwurf behandelt wird. Wir sind deshalb Herrn Pfister für den Rückzug des Rückweisungsantrages der Minderheit dankbar.
Die wichtigsten Kriterien, nach denen das Gesetz nach der Detailberatung aus unserer Sicht zu beurteilen ist, sind folgende:
1. Schaffung anerkannter Auskunftsstellen, welche die Daten über gestohlene Kulturgüter systematisch erfassen und dem Publikum zugänglich machen, als Instrument zur Bekämpfung des Kulturgüterdiebstahls und zur Gewährleistung der Rechtssicherheit;
2. Aufnahme einer spezifischen Regelung der Rückgabe gestohlener Kulturgüter;
3. Regelung der Einfuhr und Rückführung von Kulturgütern nicht nach formalen Kriterien, sondern nach deren Bedeutung;
[PAGE 28] 4. Gewährleistung des parlamentarischen Entscheidungsrechtes beim Abschluss von Staatsverträgen;
5. klar formulierte, praktikable Sorgfaltspflichten für den Kunsthandel;
6. verhältnismässige Strafnormen, die dem rechtsstaatlichen Bestimmtheitsgebot entsprechen.
Daraus ergibt sich, dass die Vorlage in der von der WBK verabschiedeten Fassung akzeptabel ist, sofern die von bürgerlicher Seite eingebrachten Anträge im Plenum eine Mehrheit finden; der Ständerat wäre anschliessend aufgerufen, seinerseits noch gewisse Verbesserungen anzubringen, um Unklarheiten zu beseitigen, was im Plenum des Nationalrates aus praktischen Gründen nicht mehr möglich ist. Bei Erreichung dieser Zielsetzung könnte die Parlamentarische Initiative Fischer zurückgezogen werden. Falls jedoch die Resultate ungenügend sind, werden wir die Vorlage in der Gesamtabstimmung ablehnen und dafür der Parlamentarischen Initiative als Alternative dazu Folge geben.
Abschliessend will ich noch einmal festhalten, dass die FDP-Fraktion vom Willen getragen ist, den illegalen Handel mit Kunst- und Kulturgütern und Missbräuche in der Schweiz mit einer griffigen Gesetzgebung zu bekämpfen. Diese darf aber den legalen Kunsthandel nicht durch unklare, unzweckmässige und diskriminierende Vorschriften behindern.
In diesem Sinne beantragt Ihnen die FDP-Fraktion, auf die Vorlage einzutreten, die bürgerlichen Anträge zu unterstützen und die abschliessende, vergleichende Beurteilung mit der Parlamentarischen Initiative Fischer nach Abschluss der Detailberatung vorzunehmen.