Silberschmidt Andri · Nationalrat · 2022-09-14
Silberschmidt Andri · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2022-09-14
Wortprotokoll
Die vorliegende Kommissionsmotion will die Saläre von Mitgliedern der Geschäftsleitung und des Verwaltungsrates von Krankenversicherungen deckeln. Sie verlangt eine Obergrenze von 250[NB]000[NB]Franken[NB]für[NB]Mitglieder[NB]der Geschäftsleitung - also pro Person - und von 50[NB]000 Franken für Mitglieder des Verwaltungsrates. Die Minderheit der Kommission, die ich hier vertrete, findet dies aus verschiedenen Gründen keine gute Idee.
1. Mit der Motion wird suggeriert, dass es einen Zusammenhang zwischen den steigenden Prämien und der Entlöhnung der Geschäftsleitung und des Verwaltungsrates einer Krankenkasse gebe. Nimmt man die Zahlen aus den Geschäftsberichten der grösseren Krankenversicherer, so bewegen wir uns bei der Entlöhnung im Vergleich zu den Gesamtkosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung im Promillebereich, dies im Gegensatz zum ambulanten Bereich, der rund ein Drittel der gesamten Grundversicherungskosten ausmacht. Ich stelle hier die Frage: In welchem Bereich lohnt es sich wohl eher zu sparen? Wo ist das Einsparpotenzial wohl grösser?
Es gibt keine Indikation, dass die Löhne in den letzten Jahren stark angestiegen wären. Weiter machen die Löhne der Geschäftsleitung oder des Verwaltungsrates wie schon erwähnt einen verschwindend kleinen Teil der Aufwendungen im Gesundheitswesen aus. Selbst wenn die Geschäftsleitung einer Krankenkasse gratis arbeiten würde, hätte dies nicht eine Senkung der Prämien zur Folge. Es ist somit klar, dass dieser Vorstoss überhaupt keine Wirkung erzielen würde und reine Symbolpolitik ohne Nutzen darstellt.
2. Bekanntlich ist die Wahl der Versicherung frei. Wenn man als Versicherter ein Problem mit der Entschädigung bei seiner Krankenkasse hat, steht es einem frei, die Krankenkasse zu wechseln. In Anbetracht der drohenden Prämiensteigerungen haben die Prämienzahlerinnen und Prämienzahler echt andere Sorgen, als die Entlöhnung bei der Geschäftsleitung und beim Verwaltungsrat zu deckeln. Das Gesetz sieht heute schon vor, dass die Saläre von Geschäftsleitung und Verwaltungsrat transparent in den Geschäftsberichten dargelegt werden müssen.
Wir dürfen auch nicht vergessen, dass ein wesentlicher Teil der Löhne und Entschädigungen aus dem Krankenzusatzversicherungsbereich stammt. In diesem Bereich herrscht freie Marktwirtschaft mit entsprechendem Kampf um die besten Fachkräfte. Auch da richtet sich mein Blick in Richtung SVP-Fraktion: Wollen Sie wirklich privaten Firmen, die im freien Wettbewerb agieren, vorschreiben, welche Löhne sie für die Mitglieder der Geschäftsleitung bezahlen dürfen oder müssen? Das ist alles andere als liberal!
3. Es ist nicht Aufgabe des Gesetzgebers - und da knüpfe ich direkt an den vorherigen Satz an -, die Löhne von privaten Firmen zu regulieren. Selbst für staatsnahe Betriebe fand ein Lohndeckel im Parlament zu Recht keine Mehrheit. Wir können uns somit die Frage stellen, wieso wir uns selbst immer wieder mit solchen Anliegen beschäftigen, von denen wir wissen, dass sie keine Mehrheit in beiden Kammern finden werden. Es ist eine Bemühung des Parlamentes mit Themen, die der Bevölkerung nichts bringen. Wir verändern mit solchen Vorlagen weder die Kosten noch die Qualität im Gesundheitswesen. Im Gegenteil: Je mehr wir regulieren, desto unattraktiver wird die Arbeit im Gesundheitssektor. Gute Angestellte sind heutzutage gefragter denn je. Wollen diese in Firmen arbeiten, in welchen der Gesetzgeber immer mehr interveniert und selbst vor dem Lohnausweis keinen Halt mehr macht? Ich denke nicht. Mit solchen Bestrebungen schwächen wir das Gesundheitswesen, und wir machen es[NB]unattraktiver.
Aus diesen Gründen bitte ich Sie, diese rein populistische und nicht durchdachte Kommissionsmotion abzulehnen.