Gmür Alois · Nationalrat · 2022-09-15
Gmür Alois · Nationalrat · Schwyz · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-09-15
Wortprotokoll
Ihre Finanzkommission hat die Armeebotschaft aus finanzpolitischer Sicht beraten. Eine Mehrheit beantragt Ihnen, den Finanzbeschlüssen des Ständerates in der Höhe von 9,6 Milliarden Franken zu folgen. Der Ständerat hat alle in der Armeebotschaft vom Bundesrat aufgeführten Anschaffungskredite unterstützt und zusätzlich 300 Millionen Franken für Investitionen im Cyberbereich und für das Waffensystem Mörser 16 beschlossen.
Die Mehrheit der Finanzkommission ist der Ansicht, dass die Armeebotschaft als Ganzes finanzpolitisch vertretbar ist. Die vom Bundesrat beantragten Kredite sind im Finanzplan berücksichtigt. Die zusätzlichen 300 Millionen Franken, die der Ständerat beschlossen hat, sind aufgrund der Annahme derjenigen Motionen durch das Parlament, wonach die Ausgaben der Armee bis ins Jahr 2030 schrittweise auf mindestens 1 Prozent des BIP zu erhöhen sind, finanzpolitisch ebenfalls zu verantworten.
Die Finanzkommission wurde von der Eidgenössischen Finanzkontrolle über die finanziellen Risiken des Programms Air 2030 informiert. Es gibt in drei Punkten unterschiedliche Ansichten zwischen der Eidgenössischen Finanzkontrolle und der Armasuisse. Dies ist beim Fixpreis der Fall, bei der Gerichtsbarkeit bei Streitigkeiten und bei den erwarteten Betriebskosten des F-35A. Die Mehrheit der Kommission konnte die von der Eidgenössischen Finanzkontrolle aufgebrachten Punkte nicht nachvollziehen. Sie ist der Ansicht, dass keine zusätzlichen Abklärungen bezüglich der[NB]Transparenz[NB]bei[NB]den[NB]finanziellen Risiken gemacht werden müssen.
Die Mehrheit der Finanzkommission erachtet es auch nicht als nötig, wegen der vom Ständerat beschlossenen zusätzlichen 300 Millionen Franken eine gesamtheitliche finanzielle Auslegeordnung zu beantragen. Eine Gegenfinanzierung dieser 300 Millionen Franken, wie das eine Minderheit in der Kommission forderte, ist für Armeeausgaben nicht üblich.
Eintreten war unbestritten. Eine Rückweisung, um zusätzlich Transparenz zu schaffen und eine finanzpolitische Auslegeordnung zu machen, wie das die Minderheit Wyss fordert, wurde mit 16 zu 9 Stimmen abgelehnt.
Die Mehrheit der Kommission unterstützt ebenfalls Artikel 4a, den der Ständerat in den Entwurf 1 eingefügt hat. Darin wird festgehalten, dass die Beschaffungsverträge für den F-35 bis am 31. März 2023 vom Bundesrat mit der US-Regierung zu unterzeichnen sind. Die Mehrheit erachtet es gerade aus finanzpolitischer Sicht als wichtig, dass die Verträge innerhalb der vorgegebenen Offertfrist abgeschlossen werden, sonst kann es bedeutend teurer werden. Mit 16 zu 9 Stimmen wurde Artikel 4a in der Kommission beschlossen und der Antrag, der hier als Minderheitsantrag Wettstein vorliegt, abgelehnt. Der Bundesbeschluss 1 wurde schlussendlich mit 16 zu 9 Stimmen angenommen.
Zum Bundesbeschluss 2 kann sich die Finanzkommission hier nicht äussern.
Auf den Bundesbeschluss 3 über die Beschaffung des bodengestützten Luftverteidigungssystems grösserer Reichweite Patriot wurde einstimmig eingetreten, und er wurde ohne Gegenantrag beschlossen.
Beim Bundesbeschluss 4 wurden Anträge gestellt, die zusätzlichen insgesamt 300 Millionen Franken, die der Ständerat beschlossen hat, zu streichen, da die zusätzlichen Beträge nicht im Finanzplan enthalten sind. Es soll zuerst eine Übersicht erstellt werden, was in den nächsten Jahren angeschafft wird. Damit würde Klarheit über die notwendige Finanzierung geschaffen. Die Mehrheit ist der Meinung, dass der Armee gerade aufgrund der Entwicklung des Kriegs in der Ukraine die notwendigen finanziellen Mittel zur Schliessung gewisser bekannter Lücken zur Verfügung zu stellen sind. Ich bitte Sie deshalb, die Minderheitsanträge Munz und Trede abzulehnen und überall der Mehrheit zu folgen.
Ihre Finanzkommission beantragt Ihnen einstimmig, den Bundesbeschluss 5 zu genehmigen. Ich bitte Sie, dies auch zu tun.