AB 305709
Roth Franziska · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-09-15
Wortprotokoll
Bei diesem Minderheitsantrag geht es nicht um den F-35A und auch nicht um die Armeebotschaft als solche. Hier geht es um den Umgang mit unserem politischen System und mit unseren Volksrechten, und das am 15. September.
Ja, eine Volksabstimmung darf nie eine Vorwirkung haben. Da bin ich mit der Kommissionsmehrheit einig. Aber genau das, nämlich eine Vorwirkung, schafft, wer mit Artikel 4a den Bundesrat beauftragt, die Beschaffungsverträge vor dem 31.[NB]März 2023 zu unterzeichnen. Denn nur weil es die Initiative gibt, gibt es auch diesen Artikel, der den Handlungsspielraum des Bundesrates unnötig einschränkt und seine Verhandlungspositionen gegenüber den USA schwächt. Wer diesen Artikel will, instrumentalisiert die Initiative.
Ich muss Sie daran erinnern, dass der Bundesrat in seiner Botschaft vom 16. Februar 2022 versprach, sicherlich die Volksabstimmung abzuwarten, bevor er die Beschaffungsverträge des F-35A unterzeichnet. Zitat: "Bis zu einer allfälligen Annahme in der Volksabstimmung entfaltet die[NB]Volksinitiative grundsätzlich keine rechtliche Vorwirkung. Trotzdem könnte die Beschaffung der Kampfflugzeuge durch ein Zustandekommen der Volksinitiative verzögert werden. Denn der Bundesrat wird die Verträge nicht vor einem allfälligen Scheitern der Volksinitiative im Sammelstadium, einem Rückzug der Volksinitiative oder einer Ablehnung an der Urne unterzeichnen." So weit der Bundesrat in seiner Botschaft.
Keinen Monat später, einen Tag nach der Invasion Putins in die Ukraine, forderten Sie, Frau Bundesrätin, die Allianz "Stopp F-35" auf, die Unterschriftensammlung abzubrechen. [PAGE 1457] Ich persönlich hätte nie gedacht, dass es wieder Krieg in Europa geben würde. Aber ganz ehrlich, ich hätte auch nie gedacht, dass eine Bundesrätin oder ein Bundesrat ohne Not derart massiv in die verbrieften Volksrechte eingreifen könnte.
Als wäre dies nicht genug, beschloss der Bundesrat am 18.[NB]Mai 2022, dass er die Initiative ganz ignorieren wolle und die Verträge unabhängig davon, ob das Volk sich zuvor dazu geäussert hätte oder nicht, unterschreiben würde. Das und nur das ist Vorwirkung einer Initiative. Der Nationalrat darf keinen Präzedenzfall für eine derartige Schwächung der Volksrechte beschliessen. Die Unterschriften sind trotz Covid-19 und trotz Putins Angriffskrieg zustande gekommen. Alle hier im Saal, die schon Initiativen lanciert haben, wissen genau, dass wir nichts verzögert, sondern unter diesen erschwerten Umständen gekrampft haben. Die Initiative ist gültig, und eine Abstimmung ist rechtlich und politisch möglich. Wird die Initiative angenommen, so wird die Schweiz mit Europa und den USA neue Verhandlungen aufnehmen können und rasch über ein neues Kampfflugzeug verfügen.
Wir wissen alle: Hier geht es um die Bewilligung von Verpflichtungskrediten, die erst in einer ferneren Zukunft zur Auslösung einzelner Zahlungstranchen führen werden. Dass dem so ist, sieht man bei den anderen Beschlussentwürfen: Wir sagen bei all diesen Posten nicht, wann welcher Vertrag mit wem abgeschlossen werden muss. Das ist Aufgabe des Bundesrates, er hat das zu entscheiden.
In der direkten Demokratie muss das Parlament aushalten, dass der Souverän, das Volk, bestimmt und nicht das Parlament mit seinen zwei Kammern. Zu allen hier im Saal: Wenn Sie nicht wollen, dass künftige Initiativen eine Vorwirkung haben, müssen Sie für Streichen von Artikel 4a sein und sich dafür starkmachen, dass politische Rechte des Volkes nicht durch das Parlament mit irgendeinem Artikel, z. B. in der jährlichen Armeebotschaft, ausgehebelt werden können.
Ich bitte Sie, dem Minderheitsantrag I (Roth Franziska) zuzustimmen.