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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2022-09-15

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2022-09-15

Wortprotokoll

Zu Artikel 10 Absatz 1 Buchstabe a ist im Nationalrat ein Einzelantrag angenommen worden. Der war aber nicht ganz klar; ich glaube, verschiedene Mitglieder wussten nicht genau, was er bedeutet oder nicht bedeutet. Deshalb hat Ihre Kommission die Diskussion dann noch einmal geführt und Grundsatzentscheide gefällt. Jetzt hat Herr Ständerat Bischof - er hat es gesagt - zusammen mit der Verwaltung diese Formulierung in seinem Einzelantrag ausgearbeitet.

Ich werde Ihnen gerne kurz sagen, in welchem Verhältnis dieser Einzelantrag jetzt zur Fahne steht: Ein Dividenden- und Tantiemenverbot für den Mutterkonzern ist das, was auch in der bundesrätlichen Vorlage drin ist. Das Boni-Verbot für den Mutterkonzern hat der Nationalrat zusätzlich so aufgenommen. Ein weiterer Punkt ist, dass Tochter- und Enkelgesellschaften keine Dividenden und Tantiemen an Eignerkantone und Eignergemeinden ausbezahlen. Damit wird das entsprechende Anliegen des Nationalrates jetzt teilweise aufgenommen. Der letzte Punkt: Verbote gelten ab dem Zeitpunkt, an dem die Verfügung ausgesprochen wird, und nicht erst, wenn das Darlehen gezogen wird. Ich erinnere nochmals daran: Die Axpo hat bis heute keine Darlehen bezogen, aber sie hat eben diese Verfügung bekommen. Das heisst, es wäre also eine Verschärfung gegenüber der bundesrätlichen Vorlage, weil diese Verbote früher in Kraft treten und nicht erst beim Ziehen des eigentlichen Darlehens.

Die Voten im Nationalrat waren klar: Es sei störend, wenn ein Unternehmen Boni ausbezahlt und gleichzeitig eine Liquiditätsunterstützung des Bundes braucht. Es sei nicht nachvollziehbar, warum der Mutterkonzern keine Dividenden an die öffentliche Hand bezahlen darf, das aber via Tochtergesellschaften gehen würde. Ich verheimliche Ihnen nicht, dass wir dazu auch in der Verwaltung kritische Stimmen haben.

Insgesamt kann ich sagen, dass man mit diesem Einzelantrag leben kann. Dass dann, wie das Herr Ständerat Schmid erwähnt hat, die Kommission des Nationalrates gewisse Formulierungen noch einmal vertieft prüfen soll, können Sie ihr gerne mitgeben.

Insgesamt kann der Bundesrat mit diesem Einzelantrag leben, auch wenn sich die Begeisterung in Grenzen hält.