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AB 305862

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-09-15

Wortprotokoll

Es ist das Gleiche wie bei Artikel[NB]10. Was der Kommissionssprecher und der Sprechende selber dort gesagt haben, gilt auch hier. Ich bin der Meldeläufer der Kommission und beantrage Ihnen, meinem Einzelantrag zuzustimmen.

Es geht um Auskunfts- und Informationspflichten. Der Bundesrat hatte bereits vorgesehen - und wir haben diese Lösung übernommen -, dass die systemkritischen Unternehmen gemäss Artikel 19 Absatz 1 eine relativ harte Auskunftspflicht trifft, und zwar gegenüber sämtlichen für den Vollzug zuständigen Bundesstellen, inklusive Elcom und EFK, und sämtlichen für den Vollzug des Gesetzes erforderlichen Betrieben. Es geht um bestimmte Auskünfte; ich verzichte auf die Auflistung. Der Nationalrat hat das übernommen, hat aber noch eine Informationspflicht gegenüber der Bevölkerung angehängt.

Ihre Kommission ist der Meinung, dass die Auskunftspflicht, wie wir sie bisher statuiert haben, nicht verändert werden sollte. Sie ist auch der Meinung, dass eine Informationspflicht der Bevölkerung gegenüber grundsätzlich richtig ist. Allerdings sollte diese Informationspflicht nicht immer und für alle systemkritischen Unternehmungen gelten, wie es der Nationalrat jetzt in Absatz 1 eingefügt hat. Vielmehr sollte diese Pflicht, und deshalb beantragen wir Ihnen hier einen neuen Absatz 3bis, nur für diejenigen Unternehmungen gelten, die sich unter den Schutzschirm stellen. Sie gilt wiederum ab dem gleichen Zeitpunkt, den wir bereits in Artikel 10 definiert haben. In der von der Frau Bundesrätin beschriebenen Verfügung im Falle Axpo wäre diese Bestimmung also bereits wirksam.

Ich bitte Sie, dem Einzelantrag zuzustimmen. Es handelt sich ursprünglich wieder um einen Vorschlag der Verwaltung anlässlich der nationalrätlichen Debatte. Auch hier ist eine Überprüfung der Formulierung sicher noch möglich.

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