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Bruderer Pascale · Nationalrat · 2003-03-03

Bruderer Pascale · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-03-03

Wortprotokoll

Diese Teilrevision des ETH-Gesetzes kann als eher technisch und organisatorisch bezeichnet werden. Sie enthält dementsprechend wenige inhaltliche Aspekte und greift so einer Gesamtüberprüfung der Hochschullandschaft Schweiz auch kaum negativ vor. Aber sie packt eine solche Überprüfung halt auch nicht an, obwohl sich diese unbestrittenerweise aufdrängt. Wir von der SP-Fraktion gehen im Sinne eines Gesamtkontextes davon aus, dass sich einerseits die Eidgenössischen Technischen Hochschulen künftig weitgehend als autonome Einheiten positionieren müssen und dass andererseits eine viel resolutere Koordination aller schweizerischen Hochschulen notwendig sein wird. Darum haben wir in der Vorberatung auch darauf gedrängt, in diese Richtung zu stossen, hinzuarbeiten, indem erstens die Frage der Autonomie geklärt und zweitens die Rolle des Parlamentes - also unsere Rolle - konkretisiert wird.

1. Wie Vreni Müller-Hemmi bereits erläutert hat, unterstützen wir die Stossrichtung der WBK, mit dieser Vorlage die strategische Funktion des ETH-Rates zu betonen und deutlicher als bisher von operativen Eingriffsmöglichkeiten zu trennen. Darum begrüssen wir natürlich alle Anträge der Kommission, die dafür sorgen, dass der ETH-Rat als strategisches Führungsorgan des ETH-Bereiches gilt, dass er in diesem Sinne für das strategische Controlling zuständig sein wird und dass die Schulpräsidien auf Antrag des ETH-Rates vom Bundesrat gewählt werden. Ablehnen werden wir konsequenterweise den Einzelantrag Dupraz, welcher in eine diametral entgegengesetzte Richtung stossen will; auch den Einzelantrag Guisan lehnen wir ab.

2. Zur Rolle des Parlamentes: Die Gewährung vermehrter Autonomie soll mit verstärkter Verantwortung einhergehen. Das bedeutet auch Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit und darum nicht etwa eine Entfernung aus öffentlichem Diskurs oder aus öffentlicher Kontrolle. Wir sind klar der Meinung, dass ein intensiver Dialog zwischen den Hochschulen als öffentlichen Institutionen und der Bevölkerung bzw. deren Vertretung gewährleistet werden soll, auch weil die ETH weiterhin nicht nur vom Volk finanziert werden, sondern von diesem auch mitgetragen und mitgesteuert werden sollen.

Die vorgesehene Genehmigung des Leistungsauftrages durch das Parlament entspricht deshalb absolut unseren Vorstellungen und übrigens auch den Forderungen der Arbeitsgruppe Revision ETH-Gesetz, die gemeinsam von der Finanzkommission, der GPK, der WBK und der KöB eingesetzt wurde. Ebenfalls positiv werten wir den Zusatz der Kommission, wonach sich die ETH im Rahmen ihrer Möglichkeiten an der Berufsbildung beteiligen soll. Darum bekämpfen wir selbstverständlich den Antrag Polla.

Der Begründung des Antrages Ménétrey-Savary auf Festhalten am geltenden Recht in Artikel 5 können wir eigentlich folgen, bis auf die Bemerkung zum Leistungsauftrag. Wir erachten diesen durchaus als wichtigen und gewichtigen Punkt dieser Vorlage und als entsprechend wichtigen Vorteil. Mit dem Zweckartikel wird ausserdem den Anliegen dieses Antrages eigentlich entsprochen, unsere Mitsteuerung von Forschungs- und Unterrichtsausrichtung zu gewährleisten. Wir halten den Antrag deshalb nicht für notwendig, bekämpfen ihn aber auch nicht weiter.

Den zweiten Antrag Ménétrey-Savary zu Artikel 34c unterstützen wir.

Wie bereits erwähnt tritt die SP-Fraktion auf dieses Geschäft ein, wenn auch ohne Begeisterung.