Ettlin Erich · Ständerat · 2022-09-20
Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-09-20
Wortprotokoll
Das ist die erste Frage, auf die ich hingewiesen habe. Es ist die Frage der externen und internen Vermittler. Es geht um Artikel 19b Absatz 1 Buchstaben d und e des KVAG und dann auch um Artikel 31a Absatz 1 Buchstaben d und e des VAG - das ist das Gleiche. Ich glaube, wir werden hier beim KVAG abstimmen und damit für beide Gesetze gültig abstimmen. Hier gibt es eine Mehrheit und eine Minderheit. Die Mehrheit bittet Sie, dem Nationalrat zu folgen. Die Minderheit bittet Sie, dem Bundesrat zu folgen.
Der Unterschied ist folgender: Der Nationalrat will der Vereinbarung zwischen Versicherern nur externe Vermittler unterstellen, also nur die, die in einem reinen Vermittlungsgeschäft quasi ausserhalb der Versicherer arbeiten. Gemäss dem Nationalrat soll diese Regelung also nicht für die Vermittler gelten, die über einen Arbeitsvertrag mit dem Versicherer verfügen. Das betrifft den internen Vertrieb der Versicherer, sofern sie über einen solchen verfügen, also die Aussenstellen in den Hauptorten der Kantone, die die Versicherungen vertreiben, aber auch Beratungen machen. Wie gesagt, die Mehrheit und der Nationalrat begründen das folgendermassen: Sollen der Vereinbarung zwischen Versicherern auch interne Vermittler unterstellt werden, müsste man festhalten, dass der interne Vertrieb nicht nur Vermittlung, sondern auch Beratung bestehender Bestände macht. Man müsste vorbeigehen und festlegen, wer dort Vermittler ist und wer nicht. Man müsste das trennen und auseinanderhalten und die internen Vermittler der Branchenvereinbarung unterstellen, und das sei nicht so einfach. Das ist die Begründung der Mehrheit. Das sei auch nicht das Ziel der Motion, so begründet das die Mehrheit. Ich glaube, für die Minderheit wird dann der Minderheitssprecher Stöckli sprechen und ihren Antrag begründen.