Schneider Schüttel Ursula · Nationalrat · 2022-09-20
Schneider Schüttel Ursula · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-09-20
Wortprotokoll
Ich spreche zum Minderheitsantrag Jauslin.
J'aimerais vous rendre attentifs à un nouvel instrument à l'article 18bis que la minorité II (Jauslin) vous propose et que nous considérons comme important pour la protection et la promotion de la biodiversité. Il s'agit des aires supplémentaires de biodiversité d'importance nationale. C'est une nouvelle idée qui permettrait de faire cohabiter les différents intérêts liés à l'utilisation des terrains, des intérêts comme l'agriculture ou des projets d'énergie renouvelable notamment.
Das von der Minderheit Jauslin vorgeschlagene neue Instrument der Biodiversitätsgebiete von nationaler Bedeutung - nicht zu verwechseln mit den Biodiversitätsförderflächen oder den Biotopen von nationaler Bedeutung - ermöglicht die Erhaltung und Förderung der biologischen Vielfalt und lässt gleichzeitig eine Nutzung zu. Viele prioritäre Lebensräume benötigen sogar eine standortangepasste wald- oder landwirtschaftliche Nutzung. Das ist bereits heute der Fall. Die höchsten Biodiversitätswerte finden sich typischerweise in eher nährstoffarmen Lagen, also nicht auf den intensiv genutzten Landwirtschaftsflächen und Anbaugebieten.
Die Biodiversitätsgebiete sollen grösser sein als die heutigen, oft sehr kleinen Biotopobjekte. Gemäss Minderheitsantrag werden Grösse und Kategorien aber nicht einfach statistisch entwickelt, sondern vom Bundesrat bestimmt. Er soll die Lage und die Biodiversitätsziele auf der Basis wissenschaftlicher Kriterien festlegen. Das heisst: Welche Prioritätsarten sind vorhanden? Welche genetische Vielfalt ist vorhanden? Wo bestehen wertvolle Lebensräume?
Vor der Bezeichnung der Gebiete soll der Bundesrat die Kantone anhören. Das ermöglicht die erforderliche geografische und inhaltliche Koordination zwischen den Kantonen. Bei der Festlegung der spezifischen Massnahmen durch die Kantone müssen diese die betroffenen Grundeigentümer, Bewirtschafter und andere Stakeholder mit einbeziehen. Die Kompetenz für diese Biodiversitätsgebiete liegt also nicht allein beim Bundesrat. Biodiversitätsgebiete nach dem Konzept der Minderheit Jauslin schliessen somit eine Nutzung durch die Landwirtschaft nicht aus, und eine solche wird auch in Vernetzungsgebieten möglich sein. Die Bauern kennen ja bereits heute das System der Biodiversitätsziele und sind es gewohnt, z. B. Massnahmen zur Heckenbewirtschaftung für gewisse Vogelarten und Kleintiere zu treffen.
Vorgesehen ist ferner, dass in diesen Biodiversitätsgebieten auch alternative Energieerzeugungsanlagen betrieben werden können. Ausdrücklich nicht anwendbar ist die Vorschrift aus dem Energiegesetz, wonach solche Anlagen in Biotopen von nationaler Bedeutung ausgeschlossen wären.
Im Gegensatz zum Antrag der Mehrheit sollen die Ziele des Biodiversitätserhalts nicht einfach mittels eines Flächenziels erreicht werden, sondern mit einem Instrument, das der Qualität der möglichen und zu erreichenden Biodiversität Rechnung trägt. Der Antrag der Minderheit Jauslin legt also keinen anzustrebenden Flächenumfang fest; die Flächen sollen nicht einfach eine statistische Grösse sein, sondern [PAGE 1558] eine echte Förderung der Biodiversität ermöglichen, auch in der Qualität. Das Instrument bringt somit neue Möglichkeiten. Die Biodiversität soll gefördert werden, während angepasste menschliche Aktivitäten wie die Landwirtschaft, die Nutzung erneuerbarer Energien und Weiteres weiterhin zugelassen sind. Ich finde, dass das ein gelungenes Instrument ist, deshalb habe ich mich auch dazu bereit erklärt, die Minderheit unseres Kommissionssprechers zu vertreten.
Ich bitte Sie um Unterstützung des Antrages der Minderheit II (Jauslin).