Fässler Daniel · Ständerat · 2022-09-20
Fässler Daniel · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-09-20
Wortprotokoll
Ich möchte mich kurz zu Wort melden, da ich als Präsident der Subkommission EJPD/BK der GPK unseres Rates intensiv mit dem Bericht befasst war, der am 17. Mai dieses Jahres unter dem Titel "Krisenorganisation des Bundes für den Umgang mit der Covid-19-Pandemie (Januar bis Juni 2020)" verabschiedet und präsentiert wurde. Die Subkommission EJPD/BK unserer GPK hatte sich in diesem Zusammenhang unter anderem mit dem Krisenstab des Bundesrates Corona (KSBC) befasst. Dabei stellten wir fest, dass dieser Ad-hoc-Krisenstab die ihm in den Weisungen des Bundesrates über das Krisenmanagement in der Bundesverwaltung zugedachte Rolle als Führungsorgan nie wirklich wahrnehmen konnte. Diese Feststellung macht auch die Bundeskanzlei in ihrem Bericht vom 11. Dezember 2020 über die erste Phase der Pandemie. Sie identifizierte bei der Kooperation und bei der Koordination des Krisenmanagements generell Verbesserungspotenzial. Diesen Feststellungen schlossen sich die Geschäftsprüfungskommissionen in ihrem Bericht vom 17. Mai dieses Jahres weitgehend an.
Die Aufträge des Bundesrates zur Überprüfung der rechtlichen Grundlagen des Krisenmanagements bzw. der Aufgabenkompetenzen und Verantwortlichkeiten der Krisenstäbe sowie deren Zusammensetzung wurden daher durch die GPK ausdrücklich begrüsst. In der Subkommission EJPD/BK [PAGE 802] der GPK unseres Rates haben wir uns letzthin auch den Bericht der Bundeskanzlei vom 22. Juni 2022 zur Auswertung des Krisenmanagements der Bundesverwaltung in der zweiten Phase der Covid-19-Pandemie präsentieren lassen und diesen zustimmend zur Kenntnis genommen.
In diesem Kontext, und damit komme ich zu den beiden Geschäften, ist das Postulat der GPK-S zu sehen. Die Absicht des Bundesrates, die Krisenorganisation des Bundes kritisch zu hinterfragen und für die Zukunft grundlegende Anpassungen ins Auge zu fassen, wird ausdrücklich begrüsst. Die GPK erwarten jedoch, dass der Bundesrat die Ergebnisse seiner Arbeiten in einem einzigen Bericht darlegt; dies wird nach unserer Auffassung die künftigen Arbeiten erleichtern. Ich bitte Sie daher, das Postulat 22.3509 anzunehmen.
Ich bitte Sie, auch die Motion 22.3507 unserer GPK anzunehmen. Ich bin überzeugt, dass es aufgrund der in der Covid-19-Pandemie gemachten Erfahrungen angezeigt ist, die bestehenden Rechtsgrundlagen für das Krisenmanagement anzupassen und dabei Grundsätze für einen Fach-Krisenstab festzulegen. Auch die aktuelle Diskussion zu einer allfälligen Strom- und Gasmangellage und die ständig auftretenden Zuständigkeitsfragen in diesem Bereich machen deutlich, dass dies nötig ist.