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Egger Mike · Nationalrat · 2022-09-20

Egger Mike · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-09-20

Wortprotokoll

Ich spreche im Namen meiner Minderheit, welche die Berücksichtigung der Inventare des Bundes bei der Erfüllung von kantonalen Aufgaben betrifft.

Mit dem indirekten Gegenvorschlag zur Biodiversitäts-Initiative will der Bundesrat die Biotope insbesondere von regionaler und lokaler Bedeutung ergänzen und erweitern und sich somit mehr Einfluss in Bereichen der kantonalen Hoheit verschaffen. Diese Vorgehensweise steht im Widerspruch zum gelebten Föderalismus der Schweiz. Der Föderalismus wurde 1848 in der Schweiz verankert. Er ermöglicht es, die Verschiedenartigkeit in der Einheit zu leben. Für die Schweiz mit ihren vier Landessprachen und ihren grossen geografischen Unterschieden ist der Föderalismus eine wichtige Voraussetzung für das Zusammenleben. Gerade die geografischen Unterschiede verdeutlichen, dass es wichtig ist, den Kantonen und Gemeinden den notwendigen Handlungsspielraum bei raumplanerischen Entscheiden einzuräumen.

Der neue Artikel verpflichtet die Kantone dazu, "die Inventare des Bundes nach Artikel 5 im Rahmen der Interessenabwägung bei ihren Planungen, insbesondere bei der Richtplanung und der Nutzungsplanung nach den Artikeln 6-12 sowie 14-20 des Raumplanungsgesetzes vom 22. Juni 1979", zu berücksichtigen. Er reduziert die aktuelle Handlungsfreiheit der Kantone. Entsprechend ist bei Artikel 12h eine Kann-Formulierung angebracht. Bei konkreten Projekten in den Kantonen konnte vermehrt festgestellt werden, dass oft keine Güterabwägung gemacht wurde, da die Kantone die Inventare [PAGE 1557] des Bundes als Gesetz betrachtet und keinen Handlungsspielraum gesehen haben.

Das Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN) beinhaltet geschützte Landschaften und Naturobjekte der Schweiz. Zurzeit zählt das Bundesinventar 162 Objekte auf, welche über das ganze Land verteilt sind. Wir empören uns jeweils über Einzelfälle wie zum Beispiel darüber, dass im Winter bei einem Meter Schnee keine Langlaufloipe angelegt werden kann. Solche Einzelfälle entstehen durch solch starre und verbindliche Regulierungen. Mit dem hier vorliegenden Antrag können wir ein Zeichen im Sinn von mehr Flexibilität setzen. Die Kantone sind selbstverständlich auch dann verpflichtet, die Verfassung einzuhalten, wenn eine Kann-Formulierung verwendet wird.

Ich bitte Sie entsprechend, meine Minderheit zu unterstützen.