AB 306749
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2022-09-21
Wortprotokoll
Noch einmal zu den Corona-Schulden: Die Corona-Schulden, die wir gemacht haben und dieses Jahr noch machen werden, führen zu den höchsten Ausgaben des Bundes in der Geschichte. Auch zu Zeiten des Zweiten Weltkriegs, als die Armee ausgerüstet werden[NB]musste, hatten wir keine so hohen Schulden. Die Situation ist für die Schweiz also ausserordentlich, auch im Vergleich zum Laufe der Jahrhunderte, könnte man sagen.
Wir haben für Corona etwas über 30 Milliarden Franken ausgegeben respektive werden wir ausgeben. Diese zusätzlichen ausserordentlichen Ausgaben werden auf dem sogenannten Amortisationskonto verbucht. Auf diesem Konto lag bisher durch rückwirkend verbuchte ausserordentliche Erträge ein Überschuss von etwa 5 Milliarden Franken. Damit verbleibt auf diesem Amortisationskonto Ende dieses Jahres eine Schuld in der Grössenordnung von 26 Milliarden Franken. Diese 26 Milliarden Franken sind abzubauen, dazu verpflichtet uns das Gesetz.
Die jetzt noch bestehende Differenz zwischen der Variante des Ständerates bzw. des Bundesrates und Ihrer Lösung vom letzten Mal betrifft die Frage: Wann beginnen wir mit dem Abbau, beziehungsweise welche Gelder benutzen wir? Der Bundesrat und der Ständerat haben entschieden, dass wir jetzt damit beginnen, das heisst, dass wir künftige Überschüsse verwenden, um diese Schulden abzubauen. Die knappe Mehrheit Ihres Rates hat letztes Mal entschieden, die Überschüsse der letzten Jahre dazu verwenden zu wollen - zumindest teilweise -, um diese Schulden abzubauen. Damit geht es nicht um Einnahmen oder Ausgaben, sondern eigentlich "nur" um die Verbuchungstechnik. Verbuchen wir für diesen Schuldenabbau etwas aus der Vergangenheit in die Zukunft? Oder beginnen wir jetzt? Die Lösung, die Sie beschlossen haben, hat dafür eine um vier Jahre verkürzte Frist. Das heisst, unmittelbar in den nächsten Jahren, in denen wir die grösseren finanziellen Schwierigkeiten haben, ändert sich nicht viel. Die Lösungen sind also identisch. Die Lösung, die der Bundesrat möchte, würde uns bei diesem Schuldenabbau etwas länger binden.
Weshalb kommt der Bundesrat und jetzt auch der Ständerat zu dieser Lösung? Bei der Entstehung der Schuldenbremse hat man ja gesagt, Einnahmen und Ausgaben seien gleich. Es gebe diesen Konjunkturfaktor, den K-Faktor, mit dem man sich leicht verschulden könne, wenn die Konjunktur schlecht sei. Dieser Schuldenbremse hat man dann die Ergänzungsregel hinzugefügt und hat gesagt, dass man sich in ganz schlimmen Zeiten höher verschulden könne als nur um den Konjunkturfaktor, wobei das aber innerhalb von sechs Jahren zurückbezahlt werden müsse. Diese ausserordentlichen Schulden können nicht in sechs Jahren zurückbezahlt werden. Dafür brauchen wir jetzt eine Lösung.
Das ist die Differenz: Der Bundesrat sagt, dass wir jetzt beginnen und Überschüsse, die wir jetzt erzielen, für den Schuldenabbau verwenden; Sie sagen, dass wir die Mittel auch aus der Vergangenheit nehmen. Das ist auf dem sogenannten Ausgleichskonto verbucht. Der Name sagt es: Da werden Überschüsse und Defizite des Bundes verbucht.
Sie haben argumentiert, wir würden in der Zukunft an Freiheit gewinnen, wenn wir die ausserordentlichen Schulden über das Ausgleichskonto ausgleichen und hier einen Übertrag vornehmen würden. Ich würde eigentlich genau das Gegenteil sagen: Sie nehmen sich Freiheit weg. Denn wir werden in den nächsten Jahren möglicherweise durchaus mit grösseren wirtschaftlichen Problemen konfrontiert werden. Das bedeutet, dass wir in Zukunft nicht automatisch wieder Überschüsse erzielen. Wenn sich eine Rezession einstellt, wenn sich diese Energiekrise weiter verschärft, ist es durchaus auch möglich, dass wir in den nächsten Jahren einmal Defizite schreiben. Dann können wir diese nach den geltenden Regeln und den entsprechenden Überlegungen auf das Ausgleichskonto verbuchen. Diese Freiheit haben wir. Das würde heissen, dass wir auch in kommenden Krisen etwas mehr Freiheit dazu hätten, einzugreifen, wenn Not am Mann wäre. Wenn wir die ausserordentlichen Schulden jetzt auf diesem Ausgleichskonto verbuchen, verlieren wir an Freiheit. Wir verlieren an Freiheit in künftigen Krisen. Angesichts der grossen Unsicherheit würde ich eben genau für das Gegenteil plädieren: Behalten Sie die Freiheit, verbuchen Sie die Schulden [PAGE 1590] nicht auf dem Ausgleichskonto, sondern behalten wir dieses für Unvorhergesehenes!
Vor einem Jahr haben wir gesagt, wir wollten die Schulden abbauen, damit wir wieder Kraft hätten. Jetzt sind wir in der nächsten Krise, für die wir möglicherweise Geld brauchen. Da sollten wir nicht die Reserven, die aufgebaut worden sind, verwenden.
Mehr Freiheit heisst also, der Lösung des Bundesrates und des Ständerates zu folgen, heute mit dem Abbau der Schulden zu beginnen und diese nicht mit der Vergangenheit zu vermischen. Darin besteht der Unterschied. Die Lösung, die der Bundesrat vorschlägt, spricht für Stabilität, spricht für Zuverlässigkeit und entspricht dem, was wir immer gesagt haben. Sie entspricht dem, wovon ich glaube, dass es Bürgerinnen und Bürger erwarten, nämlich dass wir mit dem Geld vorsichtig umgehen. Die Lösung ist auch ein wichtiger Faktor für die Stabilität des Wirtschaftsplatzes Schweiz.
Ich bitte Sie also, dem Ständerat zu folgen. Er hat der Lösung des Bundesrates mit 28 zu 16 Stimmen, also sehr deutlich, zugestimmt. In Ihrer Kommission war es nur mit Stichentscheid des Präsidenten möglich, am alten Beschluss festzuhalten. Bereinigen Sie also die Differenz. Ich glaube, Sie sind gut beraten, dem Bundesrat und dem Ständerat zu folgen.