Guggisberg Lars · Nationalrat · 2022-09-21
Guggisberg Lars · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-09-21
Wortprotokoll
Wir kommen zu einer weiteren Runde und zur Frage, wie wir die Corona-bedingten Schulden abbauen wollen. Es stehen sich noch zwei unterschiedliche Konzepte gegenüber. Wir haben zum einen das Konzept des Nationalrates, das hier eine Mehrheit gefunden hat. Dort geht es darum, dass wir bis 2031 die Schulden im ausserordentlichen Haushalt abbauen, und um eine Verrechnung zwischen Ausgleichskonto und Amortisationskonto. Zum andern haben wir das Konzept des Ständerates, das mit jenem des Bundesrates deckungsgleich ist. Es sieht eine Frist zum Abbau der Schulden im ausserordentlichen Haushalt bis 2035 vor, also vier Jahre länger, und den Verzicht auf eine Verrechnung zwischen den beiden Haushalten.
Ich spreche hier für die Minderheit. Wir setzen uns für das Konzept des Ständerates und des Bundesrates ein. Wie kommen wir dazu? Bei der Vermischung zwischen ausserordentlichem und ordentlichem Haushalt handelt es sich nicht um eine Idee der Schuldenbremse, wie sie das Stimmvolk vor einiger Zeit mit 85 Prozent Ja-Stimmen angenommen hat. Es wäre also eine klare Abkehr von dieser Schuldenbremse, die sich in den letzten Jahren, um nicht zu sagen Jahrzehnten, sehr bewährt hat.
Es wurde von einem "Buebetrickli" gesprochen, auch von einem "buchhalterischen Zaubertrick". Damit bauen wir nämlich keine Schulden effektiv ab. Wir verrechnen einfach zwei Konti, die miteinander nichts zu tun haben.
Das ist der Grund, warum wir uns für das Konzept des Ständerates einsetzen, das, wie gesagt, deckungsgleich mit jenem des Bundesrates ist. Die praktischen Auswirkungen auf die Budgetprozesse dürften sowieso eher marginal sein, weil wir uns beim Konzept des Ständerates und des Bundesrates ja vier Jahre länger Zeit geben, um[NB]diese[NB]Schulden[NB]abzubauen,[NB]auch[NB]zugunsten künftiger Generationen.
Ich bitte Sie also, dem Konzept des Ständerates und des Bundesrates zu folgen und unserem Minderheitsantrag zuzustimmen.