Siegenthaler Heinz · Nationalrat · 2022-09-21
Siegenthaler Heinz · Nationalrat · Bern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-09-21
Wortprotokoll
Wir befinden uns in der Differenzbereinigung. Wir haben dieses Geschäft in diesem Saal am 8. Juni 2022 als Erstrat das erste Mal behandelt und in der Gesamtabstimmung mit 133 zu 51 Stimmen angenommen. Der Ständerat hat das Gesetz am 14. September als Zweitrat beraten und darüber beschlossen. Er ist mit 28 zu 16 Stimmen dem Bundesrat gefolgt, was eine Differenz zu unseren Beschlüssen darstellt. Ihre Finanzkommission hat diese Differenz am 15. September beraten.
Kurz zur Erinnerung: Wir werden Ende Jahr aufgrund der Bekämpfung der Corona-Pandemie und ihrer negativen Auswirkungen auf die Wirtschaft ausserordentliche Schulden in der Grössenordnung von 26 Milliarden Franken haben. Das bestehende Gesetz verlangt einen Abbau dieser ausserordentlichen Schulden innerhalb von sechs Jahren, also einen Abbau von 4,3 Milliarden pro Jahr. Die dazu nötigen Sparmassnahmen würden einen finanzpolitischen Kraftakt darstellen, der die Wirtschaft stark beeinträchtigen würde und politisch nicht umsetzbar wäre.
Wie Sie aus der Debatte wissen, gibt es zwei verschiedene Lösungen. Der Bundesrat hat in der Sommersession, wie vorhin durch den Finanzminister vorgetragen, die Variante 1 mit einer Fristerstreckung auf zwölf Jahre beantragt. Der Nationalrat hat die Variante 2, also die hälftige Verrechnung mit vergangenen und zukünftigen Überschüssen sowie eine kürzere Fristerstreckung auf neun Jahre, genehmigt. Nun ist der Ständerat ja dem Bundesrat gefolgt, was zu einer Differenz geführt hat.
In der Diskussion in der Finanzkommission wurden inhaltlich keine neuen Informationen und Argumente eingebracht. Die Variante des Bundesrates dauert länger und betrifft nur kommende Überschüsse, welche aber noch realisiert werden müssen. Die Variante des Nationalrates dauert weniger lang, aber greift buchhalterisch auf Überschüsse zurück, die in der Vergangenheit gemacht wurden.
Einzig die Frage betreffend Gewinnausschüttung der Nationalbank hat sich seit unserer letzten Debatte verändert. Sie kennen die Zahlen. Im Moment kann nicht davon ausgegangen werden, dass es ausserordentliche Gewinnausschüttungen über der ordentlichen Ausschüttung von 660 Millionen Franken geben wird; es ist sehr unrealistisch. Und ob in den kommenden Jahren ausserordentliche Gewinnausschüttungen erfolgen, kann niemand prognostizieren. Der Bundesrat hat daher in seiner Variante eine weitere mögliche Verlängerung bis in das Jahr 2039 vorgesehen.
Auf der Fahne finden Sie die beiden Positionen zur Differenz: "Festhalten" oder "gemäss Ständerat, gleich gemäss Bundesrat".
Die Finanzkommission beantragt Ihnen mit 11 zu 11 Stimmen mit Stichentscheid des Präsidenten, am Beschluss des Nationalrates festzuhalten.