Rechsteiner Paul · Nationalrat · 2003-03-04
Rechsteiner Paul · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-03-04
Wortprotokoll
Ich empfehle Ihnen hier namens der SP-Fraktion, bei der Frage der Zuwendung des Mehrwertsteueranteils an den Bund der Mehrheit zuzustimmen. Es geht finanzpolitisch um eine bedeutende Frage. Es geht hier nicht um eine Frage der Finanzierung der AHV, sondern um eine finanzpolitische Frage, die grundsätzlich mit dieser Vorlage eigentlich nichts zu tun hat.
Bundesrat Villiger überschlägt sich jeweils fast bei der Bekämpfung der Position der Kommission, indem er sagt, dass man versuche, den Bundeshaushalt über die AHV zu schröpfen. Das ist natürlich eine arg demagogische Position, die vertreten wird. Jetzt diskutieren wir über zusätzliche Mehrwertsteuerprozente. Wenn zusätzliche Mehrwertsteuerprozente für die Sozialversicherungen IV und AHV verlangt werden, dann sind wir der Auffassung, soll man auch im Sinne des Beschlusses diese Mittel der AHV und der IV zukommen lassen und nicht dem Bundeshaushalt. Das ist sonst eine Umwegfinanzierung, die mit dieser Vorlage nichts zu tun hat.
Die Mittel, die zur Diskussion stehen, sind nicht unerheblich, ob es nun 17 Prozent wie bei der AHV sind oder 15 Prozent [PAGE 56] wie bei der IV. Der Bundesrat hatte ja noch 18,75 Prozent des IV-Mehrwertsteuerprozentes für den Bundeshaushalt vorgeschlagen; der Ständerat hat das auf 15 Prozent zurückgenommen - so variabel sind die Grössen. Das zeigt, dass es letztlich um erhebliche Summen geht.
Herr Studer hat finanzpolitisch argumentiert. Hier muss man einfach sagen: Wenn man den Bundeshaushalt finanzieren muss - und man muss ihn finanzieren -, dann muss man sich auch bewusst sein, welche Folgen Steuererhebungen haben. Es kann nicht im Ernst bestritten werden, dass die Mehrwertsteuer keine soziale Steuer ist. Sie betrifft die Haushalte überdurchschnittlich; sie betrifft den Konsum der unteren und mittleren Einkommen. Die Mehrwertsteuer soll deshalb - das ist die gewerkschaftliche Position - für die Sozialversicherungen reserviert bleiben und nicht für andere Zwecke eingesetzt werden. Dafür gibt es andere Einnahmequellen des Staatshaushaltes. Wenn man aber bei dieser Argumentation bleibt - allenfalls zusätzliche Mehrwertsteuerprozente, die mit Blick auf die Belastung der Haushalte nicht locker nun beschlossen werden können -, dann muss man dieses Mehrwertsteuerprozent den Sozialversicherungen, der IV und der AHV, zukommen lassen. Das ist die finanzpolitische Logik, die sich vertreten lässt.
Wir sind im Übrigen nachdrücklich der Auffassung - hier vertrete ich klar auch die gewerkschaftliche Position -, dass ein Mehrwertsteuerprozent sicher nicht jetzt mitten in der Krise erhoben werden darf, sondern dass das entsprechende Prozent frühestens, wenn der Aufschwung da ist, falls keine wirtschaftspolitischen Dummheiten gemacht werden, per 1. Januar 2005 erhoben werden darf. Das ist unser Standpunkt in diesem Punkt. Wir sind der Auffassung: wenn zusätzliche Mehrwertsteuerprozente, dann müssen diese Mittel auch den Sozialversicherungen zukommen und nicht direkt oder indirekt dem Bundeshaushalt.
Eine letzte, abschliessende politische Bemerkung: Herr Studer, man kann es auch wieder an Ihrem Votum aufhängen. Der Ständerat ist in diesem Staat nicht das Mass aller Dinge; der Ständerat ist die zweite Kammer. Wir werden bei dieser Vorlage mit dem Ständerat einen Kompromiss finden müssen; das ist unbestritten. Es ist auch klar, dass es eine Reihe von Differenzen zum Ständerat gibt: Bei der materiellen AHV-Vorlage haben wir ein paar ganz gewichtige und zentrale Differenzen. Am Schluss wird entschieden werden müssen, welche Differenzen aufrechterhalten bleiben bzw. wo man eine Einigung findet. Der Nationalrat wird erwarten dürfen, dass auch der Ständerat Schritte macht. In einer späteren Runde werden dann die letzten Entscheidungen getroffen werden müssen. In dieser Phase aber hat der Nationalrat keinen Anlass, von den bisher getroffenen weisen Entscheiden abzuweichen.