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Barrile Angelo · Nationalrat · 2022-09-21

Barrile Angelo · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-09-21

Wortprotokoll

Wir haben es gehört: Die Digitalisierung sollte auch in der Verwaltung fortschreiten. Sie schreitet zwar auch fort, aber wir sehen, dass da noch grosse Lücken bestehen und es auch einen Wildwuchs gibt.

Gerade in unserem Land, das föderalistisch strukturiert ist, ist die Digitalisierung der Verwaltung auf allen Staatsebenen eine grosse Herausforderung. Leider müssen wir zugeben, dass das, was wir diesbezüglich bisher erreicht haben, kein Ruhmesblatt für unser Land ist. Im Vergleich zu anderen Ländern belegen wir nämlich - die Kommissionssprecherin und der Kommissionssprecher haben es bereits erwähnt - einen Platz im hinteren Mittelfeld. Das ist ernüchternd.

Die SP-Fraktion wird natürlich auf diesen Gesetzentwurf eintreten, da er notwendig ist. Er ist - ich gebe es zu - nicht unbedingt der grosse Wurf, der uns jetzt wesentlich voranbringen würde. Für eine griffigere Regelung des E-Government-Bereichs fehlen leider bis heute die gesetzlichen und vor allem auch die verfassungsrechtlichen Grundlagen. Wir wären gerne noch etwas weiter gegangen, aber die Grundlagen hierfür bestehen noch gar nicht. Deshalb sind wir froh, mit diesem Gesetz einmal einen ersten Schritt in die richtige Richtung machen zu können, der aber doch schon ein[NB]bisschen zu spät erfolgt, wie wir es gehört haben.

Mit diesem Gesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben schaffen wir endlich die Rechtsgrundlage für den Umgang mit und den Austausch von Daten innerhalb der Bundesverwaltung, zwischen der Bundesverwaltung und den kantonalen Behörden und auch mit den Bürgerinnen und Bürgern. Wir unterstützen dieses Gesetz, weil drei wichtige Grundprinzipien, die wir von der SP mittragen, im vorliegenden Entwurf der SPK-N berücksichtigt werden.

Das erste Prinzip, "Digital first", heisst, dass der digitale Weg für die Kommunikation der Behörden auf Bundesebene als Regelfall gesetzt wird. Das zweite Prinzip, "Open Source", beinhaltet eine von den Bundesbehörden entwickelte und weiterentwickelte Software, die allen Interessierten lizenzfrei zur Verfügung stehen soll. Das dritte Prinzip, "Open Government Data", besagt, dass die Behördendaten grundsätzlich von Privaten kostenlos weiterverwendet werden können. Auch wenn wir gerne weiter gegangen wären, unterstützen wir gerade mit der aktuellen Version eine Öffnung und die gesetzliche Grundlage, um die Digitalisierung voranzutreiben.

Wir wären gerne weiter gegangen, ich habe es gesagt. Aber wenn es verfassungsrechtlich noch nicht möglich ist, den Kantonen auch die Standards als Verpflichtung vorzuschreiben, ist das zwar ärgerlich, aber natürlich auch ein Teil unseres Föderalismus. Das ist der Grund, weshalb wir sagen, das Rahmengesetz sei notwendig, und wir unterstützen es. Sowohl der Bundesrat wie auch wir als Parlament werden in Zukunft die Aufgabe meistern können, die gesetzlichen Grundlagen zunehmend zu erweitern und auch die verfassungsrechtlichen Grundlagen zu setzen.

Wenn wir gerade beim Eintreten sind, sage ich noch etwas zur Detailberatung und danach nichts mehr: Wir werden mit einer Ausnahme die Mehrheit unterstützen. Die von der Minderheit Gysin Greta beantragte Bestimmung soll in Artikel 9 als Grundlage festgelegt werden, da geht es um das Prinzip "Open Source". Wir unterstützen hier die Minderheit; die Rechte Dritter müssen gewahrt werden, aber das muss unserer Meinung nach nicht explizit im Gesetz festgehalten werden.

Ich gehe nicht auf alle Minderheitsanträge ein. Wir unterstützen die Mehrheit, weil die aktuelle Vorlage der SPK-N im Vergleich zum Beschluss des Ständerates den Anwendungsbereich erweitert hat und unseren Zielen näher kommt. Insbesondere möchte ich erwähnen, dass die dezentralen Einheiten der Bundesverwaltung auch dem Gesetz unterstellt werden, das war ein wichtiges Anliegen. Ich möchte auch erwähnen, dass die Verwaltung überall dort, wo es möglich ist, elektronische Mittel einsetzen soll; das soll die Regel und nicht die Ausnahme sein. Auch freut mich, dass die Daten der Register, unter anderem beispielsweise der Handelsregister, in Zukunft für alle einfacher zugänglich sein werden. Es freut mich, dass unser Antrag in der Kommission eine Mehrheit gefunden hat.

Deshalb unterstützen wir, wie gesagt, die Mehrheit. Vielen Dank, wenn Sie uns folgen.