Tschäppät Alexander · Nationalrat · 2000-03-24
Tschäppät Alexander · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-03-24
Wortprotokoll
Die Liberalisierung gilt als die neue Wunderwaffe unserer Zeit. Das gilt überall, also können auch wir Schweizer nicht zurückstehen. Wir haben deshalb Post, Swisscom und SBB in den freien Markt entlassen. Zwar sind mit dieser Liberalisierung Auflagen verbunden worden, so etwa die Sicherstellung der Grundversorgung, Vorschriften beim Personalrecht oder die Abstattung eines Rechenschaftsberichtes an den Bundesrat. Diese Auflagen sind aber vonseiten des Bundes mit Starthilfen oder mit der Einräumung von Monopolen grosszügig abgegolten worden. Ansonsten war aber der Wille des Parlamentes klar: Ehemalige Regiebetriebe sollen in eine möglichst grosse unternehmerische Freiheit entlassen werden.
Die Folgen dieser Liberalisierung sind ein gewaltiger Umbau in den Unternehmungen, Verunsicherung und Verjüngung des Personals - ich erinnere Sie: Bei Swisscom arbeitet niemand mehr, der älter als fünfundfünfzigjährig ist -, Stellenabbau, dies unter Hinweis auf die unternehmerische Freiheit, vor allem bei den SBB und der Swisscom in den Rand- und Bergregionen.
Die Liberalisierung hat daneben vor allem im Telekommunikationsmarkt aber auch viele neue Stellen geschaffen, dies allerdings mit einem gewaltigen Nachteil: Sie entstehen nur in den Zentren Genf, Bern, Basel und Zürich. Ein weiterer Nachteil in diesem Telekommunikationsmarkt ist, dass ausser der Swisscom niemand Lehrstellen anbietet.
Fazit: Die Liberalisierung bringt viel Positives, sie bringt Innovation am Markt, sie bringt wahrscheinlich auch zunehmende Konkurrenzfähigkeit und bessere Rendite und mehr Gewinn, auch für den Bund als Grundeigentümer.
Sie führt aber zu einer zusätzlichen Benachteiligung der bereits benachteiligten Rand- und Bergregionen. Die Bundesbetriebe waren bis anhin die eigentliche Klammer eines nationalen Zusammenhaltes in diesem Land. Wenn die Arbeitsplätze immer mehr zentralisiert werden, verliert diese Klammer ihre Bedeutung. Gerade im föderalistischen System ist es wichtig, dass Sprach- und geographische Minderheiten nicht noch zusätzlich belastet werden. In der Schweiz gibt es eine reiche sprachliche, regionale und Religionsvielfalt. Dieses Land ist aber auch ein Musterbeispiel für friedliche Koexistenz. Dazu gehören auch Rücksicht auf, Respekt vor und Unterstützung von Minderheiten. Der Bund darf nicht zulassen, dass das Gefälle zwischen Zentren und Randgebieten durch die Liberalisierung seiner Regiebetriebe noch grösser wird. Ich habe Verständnis für die Forderung nach Liberalisierung, sehe aber eben auch die Nachteile dieser Entwicklung. Politisch ist es klar: Wenn der Bund und die Bundeskasse die Vorteile der Liberalisierung für sich beanspruchen, ist der Bund eben auch verpflichtet, ihre Nachteile auszugleichen.
Im Gegensatz zur Parlamentarischen Initiative Hämmerle (98.446), der bereits Folge gegeben wurde, greift mein Vorstoss nicht in die unternehmerische Freiheit der Betriebe ein, sondern begeht einen Mittelweg. Ich will den Unternehmen die volle unternehmerische Freiheit belassen, will hingegen den zu erwartenden Gewinn - oder einen Teil davon, nämlich den Anteil der Eidgenossenschaft - in einen nationalen Fonds fliessen lassen. Die Fondsmittel sollen zweckgebunden für Konversions- und Innovationsprojekte im Bereich des Service public dienen, vor allem aber den Arbeits- und Leistungsabbau in den Rand-, den Bergregionen ausgleichen helfen. Ich will, dass die Nachteile der Liberalisierung ausgeglichen werden, ohne dass man in die unternehmerische Freiheit eingreift.
In der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen ist der Handlungsbedarf anerkannt worden. Umstritten war, ob der eingeschlagene Weg der richtige sei.
Dazu folgende Bemerkungen: Das Bessere ist auch hier der Feind des Guten. Wir stecken im Stadium der Vorprüfung. Es ist nur die Frage zu beantworten, ob die Nachteile der Liberalisierung wenigstens teilweise vom Staat auszugleichen sind. Wenn Sie diese Notwendigkeit bejahen, müssen Sie dieser Parlamentarischen Initiative Folge geben. Die Frage, wie viel Gewinn im Sinne der Initiative in einen Fonds zu fliessen hat und zweckgebunden wird, kann ebenso später beantwortet werden wie etwa die Frage, ob die Schaffung eines zweckgebundenen Fonds das einzig richtige und das einzig mögliche Instrument ist. Der Vorstoss ist bewusst sehr allgemein formuliert worden; er will dem Bundesrat grosse Kompetenz einräumen, er will vor allem dem Parlament die Möglichkeit geben, nach den richtigen Mitteln zu suchen, um die Nachteile der Liberalisierung auszugleichen.
Meine Initiative will Mittel zur Verfügung stellen, die nötig sind, um diese Nachteile auszugleichen und innovative Projekte zu fördern.
Wie gesagt: Liberalisierung bringt Vor- und Nachteile. Wenn wir die Nachteile ausgleichen, verhindern wir, dass die Kluft zwischen Rand- und Bergregionen einerseits und den Zentren andererseits noch grösser wird. Gleichzeitig erhöhen wir aber - das sei hier klar unterstrichen - die Akzeptanz für künftige Liberalisierungen. Die Initiative ist so gesehen eigentlich eine Vorinvestition in künftige Liberalisierungen und müsste daher von den bürgerlichen Parteien zuallererst unterstützt werden.
Die Kantone Graubünden, Wallis und Tessin verlangen mit Standesinitiativen etwa das Gleiche. Es wäre schön, wenn Sie mit Ihrer Zustimmung schon heute zeigten, dass Sie die Anliegen dieser Rand- und Bergkantone ernst nehmen.