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Zopfi Mathias · Ständerat · 2022-09-21

Zopfi Mathias · Ständerat · Glarus · Grüne Fraktion · 2022-09-21

Wortprotokoll

Mit der vorliegenden parlamentarischen Initiative verlangt Nationalrat Jauslin, dass sämtliche Mitglieder der Bundesversammlung Zugriff auf alle Kommissionsunterlagen haben. Ihre SPK hat der Initiative in der ersten Runde keine Folge gegeben, worauf die SPK-N dem Nationalrat beantragte, Folge zu geben. Dies geschah ohne Gegenstimme.

Es geht beim vorliegenden Geschäft um den Zugang zu Kommissionsunterlagen. Nicht relevant ist die technische Umsetzung dieses Zugangs. Dieser ist grundsätzlich gegeben und sollte sich mit der Einführung von Curia plus nochmals verbessern. Zur Debatte steht aber die rechtliche Situation, nämlich Artikel 6a der Parlamentsverwaltungsverordnung. Heute ist es so, dass alle Mitglieder der Bundesversammlung zu fast allen Kommissionsunterlagen Zugang haben. Dieser Zugang wurde im Rahmen der Vorlage 16.457 in der Wintersession 2019 geschaffen. Explizit ausgenommen wurden damals aber die kommissionsinternen Geschäfte. Zu [PAGE 838] diesen haben von uns Parlamentariern nur die Kommissionsmitglieder Zugang. Dies möchte die vorliegende parlamentarische Initiative ändern, auch mit dem Hinweis, dass zum Beispiel die Fraktionssekretariate vollen Zugang haben.

Ihre SPK ist der Ansicht, dass der Vorstoss abgelehnt werden sollte. Die Frage wurde bereits, wie ich erwähnt habe, im Rahmen der genannten Vorlage diskutiert, und es wurde auch darüber entschieden. Man hat damals allerdings, zugegeben ohne grosse Diskussion zu diesem Punkt, explizit entschieden, dass für kommissionsinterne Geschäfte kein Zugang geschaffen werden soll. Hauptgründe für die ablehnende Haltung der Kommission waren und sind auch heute, dass kommissionsinterne Geschäfte auch einmal nur in der Kommission beraten werden sollen. Es soll möglich sein, dass die Kommission Themen zuerst intern behandelt und dass die betreffenden Inhalte nicht einfach generell einsehbar sind.

Hier geht es der Kommission in erster Linie um die Wahrung des Kommissionsgeheimnisses. Dass es gewahrt wird, ist in den Kommissionen unterschiedlich relevant. Relevant könnte es vor allem in der APK sein. Würde der parlamentarischen Initiative Folge gegeben, dann müsste man wohl Ausnahmen von der neuen Regel schaffen, die insbesondere bei der APK gelten würden. Dies wird auch vom Initianten eingestanden. Die Ausnahmeregelung könnte aber sehr kompliziert und komplex werden, und es stellt sich aus Sicht der Kommission deshalb die Frage, ob der Mehrwert der Änderung es tatsächlich rechtfertigt, dass dann solche Ausnahmeregelungen getroffen werden müssten. Denn Ersatzmitglieder von Kommissionen erhalten die Unterlagen auf Nachfrage bereits heute ohne Weiteres in Papierform oder im PDF-Format. Aus Sicht der Kommission hat sich diese Praxis bewährt.

Die Frage wird sich mit der Einführung von Curia plus wieder stellen. Diese grundsätzlich technische Neuerung wird dazu führen, dass gewisse Fragen diskutiert werden müssen. Das Büro hat der SPK in einer Stellungnahme entsprechend mitgeteilt, dass im Rahmen der Einführung von Curia plus auch über die hier aufgeworfene Frage diskutiert werden kann.

Das Fazit Ihrer Kommission ist also, dass sich eine Änderung alleine wegen der praktischen Frage des Zugangs nicht aufdrängt. Dieser ist sichergestellt, wenn auch heute leicht aufwendiger. Die theoretische Frage, ob die Ungleichbehandlung von Mitarbeitenden von Fraktionssekretariaten und Mitgliedern der Bundesversammlung gerechtfertigt ist, rechtfertigt aus Sicht der Kommission keine eigene Vorlage, sondern kann, wie vom Büro vorgeschlagen, im Rahmen der Einführung von Curia plus diskutiert und beantwortet werden.

Die Kommission hat mit 10 zu 3 Stimmen entschieden, keine Folge zu geben. Es gab keine Minderheit. Aber so, wie ich es sehe, gibt es einen Einzelantrag Germann. Sie können also heute abstimmen, zumindest wurde dieser Einzelantrag das letzte Mal, als die Initiative traktandiert war, eingereicht.