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Haab Martin · Nationalrat · 2022-09-21

Haab Martin · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-09-21

Wortprotokoll

Der Bundesrat will mit seiner im März verabschiedeten Verordnungsänderung die Versorgungssicherheitsbeiträge beim Ackerbau von heute 900 Franken auf neu 600 Franken, also um genau einen Drittel, senken. Dieser Entscheid wurde nur einige Wochen nach dem Beginn des Ukraine-Konflikts gefällt und ist im Lichte der momentan angespannten Situation auf den weltweiten Getreide- und Ölsaatenmärkten schwer zu verstehen. Die Preise auf dem Weltmarkt sind äusserst volatil und im letzten halben Jahr geradezu explodiert. Auch wenn in der Zwischenzeit aus der Ukraine einige positive Signale betreffs der Belieferung der weltweiten Märkte zu vernehmen waren, ist das Problem noch lange nicht ausgestanden. Dies betrifft vor allem die Dritte Welt und sicher auch einen Teil der Schwellenländer. Sie kennen bestimmt die alte Bauernregel: Die Nahrungsmittel auf den Märkten folgen immer dem Kapital und nicht dem Hunger. Dazu wird die weltweite Mangellage an Düngemitteln die Versorgungskrise in den nächsten Jahren weiterhin befeuern.

Mit der Senkung der Beiträge wird gerade die pflanzenbauliche Nutzung unserer Ackerflächen weniger attraktiv gemacht. Die steigenden Kosten können von den Landwirten nicht so einfach aufgefangen werden. Die Landwirte werden sich marktwirtschaftlich verhalten müssen und die Produktion von Brotgetreide, Futtergetreide oder Ölsaaten aus Kostengründen reduzieren. Dies wird auch die Produktion von alternativen Kulturen wie von Proteinpflanzen für die menschliche Ernährung empfindlich treffen. Die bei den Versorgungssicherheitsbeiträgen eingesparten Gelder sollen die neuen Biodiversitätsprogramme alimentieren, obwohl für diese Programme noch 61 Millionen Franken in den Übergangsbeiträgen bereitstehen. Die Verordnungsänderung würde laut Budget 2023 eine Kürzung der gesamten Versorgungssicherheitsbeiträge um 161 Millionen Franken ausmachen. Im Gegenzug würden über 100 Millionen Franken zusätzlich in den Topf der Übergangsbeiträge gegeben.

Daraus kann man entnehmen, dass nur ein Teil der bei den Versorgungssicherheitsbeiträgen gekürzten Summen für die zusätzliche Biodiversität benötigt wird. Im intensiven Gespräch mit der Verwaltung konnte die Sachlage diskutiert werden, und die Vorbehalte der SVP-Fraktion wurden dargelegt. Aufseiten der Verwaltung wurde die übermässige Kürzung erkannt, und es zeichnet sich ein Weg ab, dass die in der Verordnung vorgeschlagenen Beiträge nochmals überarbeitet werden.

Angesichts dieser neuen Ausgangslage ist die SVP-Fraktion bereit, die Motion 22.3579 zurückzuziehen.