Tuena Mauro · Nationalrat · 2022-09-21
Tuena Mauro · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-09-21
Wortprotokoll
Über Artikel 285 des Schweizerischen Strafgesetzbuchs stehen die Titel "Strafbare Handlungen gegen die öffentliche Gewalt" und "Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte". In Artikel 285 Absatz 1 wird festgehalten: "Wer eine Behörde, ein Mitglied einer Behörde oder einen Beamten durch Gewalt oder Drohung an einer Handlung, die innerhalb ihrer Amtsbefugnisse liegt, hindert, zu einer Amtshandlung nötigt oder während einer Amtshandlung tätlich angreift, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft."
Zu Recht sagen die am meisten Exponierten, nämlich die Mitarbeitenden der Blaulichtorganisationen, insbesondere die Mitarbeitenden der Polizeien, dass die Strafen in solchen Fällen geradezu lächerlich seien. De facto werden in der Regel im Maximum bedingte Geldstrafen und kleinere Bussen ausgesprochen - wenn überhaupt. Vielfach bleiben die Täter straflos. Die Höchststrafe im besagten Artikel ist zu tief angesetzt.
Es gehört zu den Aufgaben der Politik, dass sie in solchen Fällen handelt. So wurden in den eidgenössischen Räten entsprechend parlamentarische Vorstösse eingereicht. Sie alle haben ein gemeinsames Ziel, nämlich den Strafrahmen bei Gewalt und Drohungen gegen Behörden und Beamte massiv anzuheben. Gespräche mit Direktbetroffenen zeigen, dass die Änderung des Artikels im Strafgesetzbuch für das Ausüben ihrer Tätigkeit zwingend notwendig ist. Jenen Personen, die ihren gefährlichen Job in einem schwierigen Umfeld ausüben, gilt unsere Dankbarkeit. Genau diese Leute, Polizisten, Sanitäter und Feuerwehrleute, hat die Politik zu beschützen.
Genau das haben wir verpasst. Im Rahmen der Beratungen zu den Strafrahmen haben wir diese Anliegen nicht aufgenommen. Die Mehrheit hat die Stimmen dieser Leute nicht gehört. Jetzt haben wir die Standesinitiativen Waadt, Genf, Tessin, Bern und die Petition des Verbandes Schweizerischer Polizeibeamter auf dem Tisch. Wieder geben Sie diesen Leuten kein Gehör. Ich will dann von Ihnen schon wissen, wie Sie das handhaben wollen. Was sagen Sie, wenn diese Leute irgendwann mal sagen, die Politik habe offensichtlich kein Gehör für sie und handle nicht, aber sie müssten die Leute auf der Strasse beschützen? Ein solches Szenario wollen wir nicht. Bitte nehmen Sie diese Leute ernst!
Das ist der Grund, warum sieben Mitglieder der Kommission für Rechtsfragen, nämlich die sieben Mitglieder der SVP-Delegation, bei all diesen Initiativen einen Minderheitsantrag mit dem Ziel eingereicht haben, dieses Anliegen aufzunehmen und Artikel 285 StGB gemäss diesen Vorstellungen und mit dem Ziel, härtere Strafen zu ermöglichen, anzupassen.