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Lohr Christian · Nationalrat · 2022-09-21

Lohr Christian · Nationalrat · Thurgau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-09-21

Wortprotokoll

Gleich vier Kantone, nämlich die Kantone Schaffhausen, Aargau, Tessin und Basel-Stadt, fordern mit Standesinitiativen, dass sich der Bund an den durch Corona-Massnahmen bzw. -Regulierungen entstandenen Ertragsausfällen und Mehrkosten der Spitäler und Kliniken beteiligt. Ins Feld geführt wird speziell das Verbot von medizinisch nicht dringend angezeigten Eingriffen und Therapien im Frühling 2020. Damals erfolgte frühzeitig aus vielen Kantonen der Ruf nach Unterstützung. Nachdem bereits der Ständerat sämtlichen vier Standesinitiativen keine Folge geben hatte, fanden diese auch in Ihrer Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit keine Zustimmung.

Mit 22 zu 3 Stimmen erfolgte die Empfehlung zur Ablehnung aller vier Standesinitiativen ziemlich deutlich. Man folgte damit konsequent der Begründung des Bundesrates, der seine Aufgabe mit seinem Einsatz während der Pandemie - unter anderem mit der breiten Impfkampagne sowie weiteren Massnahmen - bereits als mehr als erfüllt erachtete. Es ist darauf hinzuweisen, dass der Bund allein während der Corona-Pandemie Gesundheitskosten im Umfang von 5 Milliarden Franken getragen hat.

In der Kommission blieb unbestritten, dass auch die Spitäler und Kliniken zur Bewältigung der Corona-Pandemie einen durchaus bedeutenden Beitrag leisteten. Auch der Umgang mit der Lockdown-Phase und den darauf folgenden Entwicklungen wurde als besonders herausfordernd anerkannt. Dennoch wurde in der Diskussion schnell einmal klar betont, dass die meisten der gesundheitlichen Corona-Massnahmen vom Bund getragen worden seien. Als Grundlage für den Entscheid diente der Kommission ein Bericht mit Zwischendaten. Es hiess, der Ausfall sei später teilweise bereits wieder kompensiert worden und bewege sich in einem überschaubaren Rahmen. Eine vertieftere Analyse kann aber erst zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommen werden; das machte die Studie ebenfalls deutlich.

Wie vorgetragen wurde, sieht die Minderheit den Bund in der Pflicht, sich auch hier an den Kosten zu beteiligen, da man sich ja auch in anderen Bereichen als sehr grosszügig erwiesen habe.

Die Mehrheit Ihrer Kommission empfiehlt Ihnen, sämtlichen vier Standesinitiativen keine Folge zu geben.