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Dobler Marcel · Nationalrat · 2022-09-21

Dobler Marcel · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2022-09-21

Wortprotokoll

Gerne nehme ich im Namen Ihrer Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit Stellung zu dieser Standesinitiative, deren Text lautet: "Der Kanton Aargau fordert die Bundesversammlung auf, durch Bundesbeschluss die erforderlichen Massnahmen für eine sichere und auch während Krisensituationen durchgängig gewährleistete Versorgung mit allen für den Schutz und die Wiederherstellung der Gesundheit essenziellen Wirkstoffen und medizinischen Produkten festzulegen. Die Planung dieser Massnahmen ist umgehend an die Hand zu nehmen und mit den Kantonen zu koordinieren."

Die Standesinitiative wurde vor fast zwei Jahren, im Dezember 2020, eingereicht. Am 23. Juni dieses Jahres wurde sie in der Kommission beraten. Seit der Einreichung ist viel passiert. Die Herstellung und Beschaffung von Heilmitteln ist bereits heute für Krisenzeiten im Epidemiengesetz geregelt. Weil das Gesetz explizit nur Heilmittel erwähnt, musste im befristeten Covid-19-Gesetz eine Regelung eingeführt werden, welche die Beschaffung und Herstellung auf medizinische Güter erweitert. Zum Beispiel hätten Masken aufgrund des Epidemiengesetzes nicht beschafft werden können.

Der Bund hat in den letzten zwei Jahren bereits verschiedene Aufgaben an die Hand genommen und Initiativen gestartet, um die Versorgungssituation mit medizinischen Gütern generell und insbesondere im Hinblick auf künftige Krisensituationen zu verbessern. Das betrifft sowohl die normale Lage als auch die aktuelle Bewältigung von Covid-19 sowie von zukünftigen Epidemien und Pandemien.

Für die normale Lage steht der Versorgungsbericht im Zentrum. Bei diesem geht es darum, dass Versorgungsengpässe und Gegenmassnahmen eruiert werden. Zurzeit ist eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe daran, eine vertiefte Prüfung des vom Bundesrat verabschiedeten Versorgungsberichtes [PAGE 1628] vorzunehmen und bis Ende 2023 Umsetzungsvorschläge zu erarbeiten. In Bezug auf zukünftige Pandemien und Epidemien besteht der Auftrag an das EDI, Lücken bei der Versorgung mit medizinischen Gütern zu identifizieren. Alle gewonnenen Erkenntnisse fliessen schliesslich in die Revision des Epidemiengesetzes und des Pandemieplans ein.

Somit sind bereits Lösungen für alle Forderungen angestossen. Es stellt sich die Frage, ob man weitere Initiativen starten muss oder ob die bestehenden koordiniert werden sollen und ob diese ausreichen.

Die Kantone sind in Form der GDK, der Kantonsapothekerinnen und -apotheker und sonstiger Kantonsvertretungen auch an den Diskussionen und der Steuerung beteiligt. Als Parlamentarierinnen und Parlamentarier werden wir uns selbstverständlich im Rahmen der Beratung der Revision des Epidemiengesetzes einbringen können. Die Botschaft und der Entwurf sollen vor dem Sommer 2024 bereitstehen.

Mit 17 zu 8 Stimmen beantragt Ihnen Ihre Kommission, der Standesinitiative keine Folge zu geben. Die Mehrheit Ihrer Kommission erachtet das berechtigte Anliegen der Standesinitiative für aufgenommen und erfüllt und sieht keinen Mehrwert darin, eine weitere Initiative zu überweisen. Alle Forderungen wurden bereits in Angriff genommen. Eine Minderheit möchte den Druck aufrechterhalten, um das Anliegen der Standesinitiative zu erfüllen.