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Gross Jost · Nationalrat · 2003-03-04

Gross Jost · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-03-04

Wortprotokoll

Ich danke Ihnen für die Möglichkeit, als Sprecher der Kommission zum Finanzierungsbeschluss im Rahmen der 4. IV-Revision etwas zu sagen. Beantragt wird Nichteintreten auf den separaten Finanzierungsbeschluss der IV aus formellen Gründen - eben wegen der Zusammenführung -, und die Mehrheit beantragt eine Mehrwertsteuererhöhung von 0,8 Prozent und Ablehnung der anders lautenden Anträge von Herrn Stahl auf 0,7 Prozent einerseits und von Stände- und Bundesrat auf 1,0 Prozent andererseits.

Die Mehrwertsteuererhöhung dient der Entschuldung der IV. Es ist unbestritten, dass die IV diese Finanzspritze braucht. Wer den IV-Finanzhaushalt langfristig betrachtet, stellt fest, dass der Schuldenabbau selbst mit einer 1-prozentigen Mehrwertsteuererhöhung erst im Jahre 2010 realisiert wäre. Nun ist einzuräumen - und darüber haben Sie jetzt in der letzten Abstimmung entschieden -, dass natürlich auch die Frage, ob der Bundesanteil an AHV und IV bestehen bleibt, eine gewichtige Bedeutung in Bezug auf die Entscheidung "0,8 oder 1 Prozent" hat. Sie haben jetzt entschieden, dass es bei der Streichung des Bundesanteiles bleibt. Ob der Ständerat bereit ist, dem zu folgen, ist völlig ungewiss. Deshalb ist es wichtig, dass hier eben auch die Möglichkeit des Minderheitsantrages, der eine Erhöhung von 1 Prozent verlangt, im Raum stehen bleibt; Frau Maury Pasquier wird ja den entsprechenden Antrag begründen.

Nun ist es auch wichtig, darauf hinzuweisen, dass der Bundesrat ja die Möglichkeit hat, den Mehrwertsteuersatz wieder zu senken, sobald die Schulden der IV getilgt sind. Deshalb ist es auch völlig unnötig - obwohl die Kommission darüber nicht befunden hat -, eine Befristung auf sechs Jahre vorzusehen, wie es die SVP-Fraktion vorschlägt. Denn der Bundesrat ist ja aufgrund einer Bestimmung der Bundesverfassung verpflichtet, diesen Steuersatz zu senken, sobald die Entschuldung vollzogen ist.

Nun aber zur eigentlichen Frage: 1, 0,8 oder 0,7 Mehrwertsteuerprozente? Meines Erachtens und auch aus Sicht der Kommissionsmehrheit hat der Minderheitsantrag Stahl mit 0,7 Prozent keine Berechtigung; er ist aus den Fingern gesogen und durch entsprechende Zahlen nicht abgesichert, denn die Entschuldung ist auch mit 1 Mehrwertsteuerprozent bei 15 Prozent Ertragsanteil des Bundes im besten Fall erst im Jahre 2010 realisiert. Der Antrag ist deshalb finanz- und sozialpolitisch verantwortungslos. Er bezweckt offensichtlich, das Schreckgespenst einer defizitären IV mit der angeblichen Missbrauchsproblematik am Leben zu erhalten.

Die AHV will man noch schonen, aber die IV nicht mehr. Der Direktor eines grossen Arbeitgeberverbandes - Sie haben das gelesen - leistet hier die notwendige Diffamierungsarbeit, indem er von der IV als Hängematte für Simulanten spricht. Dieses Zerrbild verkennt zweierlei.

Die 4. IVG-Revision ist keine Sozialausbauvorlage, im Gegenteil - es resultieren aus der 4. IV-Revision allein aus der Streichung von Zusatzrenten und Härtefallrenten Einsparungen von 430 Millionen Franken, allerdings wegen des Bestandesschutzes erst allmählich. Die Bilanz wird dann etwa 2007 kostenneutral sein. Dem stehen Mehrausgaben durch die Einführung der Assistenzentschädigung gegenüber, die jetzt leider wieder Hilflosenentschädigung heisst; das sind 162 Millionen Franken plus zusätzliche Ausgaben der Ergänzungsleistungen von 110 Millionen, die teilweise zulasten der Kantone gehen. Es ist wichtig, dass die Nettobilanz der 4. IV-Revision mit 220 Millionen Franken Minderausgaben durchaus nicht eine Ausbauvorlage ist, sondern eine Sparvorlage. Auch der Ständerat hat sich dem angeschlossen, nämlich mit 227 Millionen Franken Nettobilanzeinsparung bei der IV.

Die IV hat durch zusätzliche Massnahmen - Dreiviertelsrente, Pilotartikel und anderes - einen wichtigen Beitrag dazu geleistet, das Primat der Wiedereingliederung wiederherzustellen. Aber es ist klar, dass diese Massnahmen mittel- und langfristig greifen und den Berentungsdruck nicht kurzfristig aufhalten können. Empirische Untersuchungen haben gezeigt, dass der "Missbrauch" von IV-Leistungen, wie er genannt wird, nicht selten in den Direktionsetagen grosser Firmen ausgeheckt wird, zum Beispiel in Form des Abbaus von Arbeitsplätzen durch Aussortierung, Berentung und Frühpensionierung von so genannt Leistungsschwachen durch Psychiatrisierung, was den erheblichen Anteil psychischer Behinderungen bei der Berentung teilweise erklärt.

Die Stossrichtung der Minderheitsanträge Stahl und SVP-Fraktion ist klar: Werden der IV die Mittel zur notwendigen Finanzierung der 4. IVG-Revision entzogen, so wird die Reform als Ganzes gefährdet und infrage gestellt. Der Reformprozess würde gewissermassen über die Guillotine des Ressourcenentzuges gestoppt und gekillt.

Der Antrag kommt von Herrn Stahl, einem Parlamentarier, der in der Gesetzesrevision das von der Mehrheit des Nationalrates optimierte Modell der Assistenzentschädigung sekundiert durch Ergänzungsleistungen mit einer weit höheren Grundentschädigung gewissermassen "links" überholen wollte. Und jetzt beantragte er ursprünglich sogar die Halbierung des vom Bundesrat vorgeschlagenen einen Mehrwertsteuerprozentes! 0,5 Mehrwertsteuerprozente weniger sind aber 1,3 Milliarden Franken weniger pro Jahr, und das wäre der planmässige Overkill jeder verbesserten Assistenzentschädigung.

Deshalb ist dieser Antrag auch im Hinblick auf die Ergebnisse der 4. IVG-Revision klar abzulehnen.