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Triponez Pierre · Nationalrat · 2003-03-04

Triponez Pierre · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-03-04

Wortprotokoll

Namens der Kommissionsminderheit beantrage ich Ihnen, Artikel 130 Absatz 4 zu streichen, wie dies der Ständerat mit erdrückender Mehrheit getan hat. Ich möchte Sie daran erinnern, dass der Bundesrat - es sind drei Jahre her - in seinem Entwurf vorsah, dass er die Kompetenz erhalten sollte, zur Sicherstellung der Finanzierung der AHV plus der IV die Mehrwertsteuer um höchstens 1,5 Prozent erhöhen zu können. Wir im Nationalrat haben dann in der ersten Lesung beschlossen, dass eine derartige Erhöhung nicht vom Bundesrat verfügt werden könne, sondern nur per Gesetz, und dass sie erst dann vorzunehmen sei, wenn dies zur Sicherstellung der Finanzierung der AHV effektiv notwendig werde.

In der Zwischenzeit kann aufgrund der Zahlenentwicklung bei der AHV - das scheint mir entscheidend zu sein - festgestellt werden, dass eine Notwendigkeit zur Erhöhung der Mehrwertsteuer zugunsten der AHV, entgegen den Erwartungen von vor zwei bis drei Jahren, für die nächsten Jahre mit Sicherheit nicht besteht. Glücklicherweise, würde ich meinen, stellt sich also die Frage für die AHV, im Gegensatz zur Situation bei der IV, im Moment überhaupt nicht; bis zum Jahre 2010 braucht es für die Finanzierung der AHV keine Mehrwertsteuererhöhung. Wie die Beurteilung dannzumal aussehen wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Offen ist - es wurde auch darauf hingewiesen - beispielsweise auch die genaue Ausgestaltung der 11. AHV-Revision. Wir haben da noch einige materielle Fragen offen. Ob und um wie viel genau die Mehrwertsteuer - und das ist doch wichtig - in sechs bis acht Jahren vielleicht zugunsten der AHV angehoben werden muss, kann heute nicht beziffert werden oder jedenfalls nicht genau.

Es ist deshalb nach Auffassung der Minderheit folgerichtig, dass der Ständerat mit erdrückender Mehrheit beschlossen hat, Artikel 130 Absatz 4 zu streichen und dort anzusetzen, wo eben eine Finanzierungslücke offensichtlich ist, nämlich bei der Invalidenversicherung. Darin sind wir uns einig: Zur Sicherstellung der Finanzierung der IV braucht es jetzt rasch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer. Über die Höhe müssen wir heute auch noch entscheiden, zumindest für die Dauer der nächsten Jahre.

Meinem Kollegen, Herrn Gross Jost, muss ich doch sagen, dass er etwas sehr direkt gewesen ist mit der Behauptung, es sei unverantwortlich, diese Mehrwertsteuer für die IV nur um 0,7 Prozent zu erhöhen. Nachdem wir die allerneusten Zahlen auf den Tisch bekommen haben - wir haben sie in der Kommission verlangt, sie datieren vom 20. Februar 2003, etwas Neueres gibt es nicht -, haben wir vom Bundesamt für Sozialversicherung vorgerechnet bekommen, dass man mit 0,7 Prozent Mehrwertsteuererhöhung bis zum Jahre 2005 in etwa das Defizit abbauen kann und dann bis zum Jahre 2019 etwa in den schwarzen Zahlen wäre. Es kann also nicht als verantwortungslos bezeichnet werden, wenn jemand diesen Prozentsatz vorschlägt.

Ich komme auf den Grundsatz zurück: Es ist nach Auffassung der Minderheit nicht nur ratsam, sondern dringend geboten, die Finanzierungslücke der IV jetzt zu schliessen, während die AHV-Finanzierung in aller Ruhe zu einem späteren Zeitpunkt neu beurteilt werden kann. Es wäre im Übrigen nach Überzeugung der Minderheit ein falsches Signal und eine wirtschafts- und finanzpolitisch verfehlte Weichenstellung, wenn jetzt, gerade im momentan ungünstigen konjunkturellen Umfeld, eine unnötige Mehrwertsteuererhöhung zugunsten der AHV quasi auf Vorrat beschlossen würde, welche die Kaufkraft unserer Bevölkerung - dazu gehören übrigens auch die Rentnerinnen und Rentner - um Beträge in Milliardenhöhe schmälern würde.

Die Minderheit empfiehlt deshalb dringend, den realen Gegebenheiten und den neuen Zahlen der AHV-Finanzen Rechnung zu tragen und damit dem Streichungsbeschluss des Ständerates bei Artikel 130 Absatz 4 zu folgen.