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Amherd Viola · Bundesrat · 2022-09-22

Amherd Viola · Bundesrat · Wallis · 2022-09-22

Wortprotokoll

Die Covid-19-Pandemie hat gezeigt, dass es notwendig sein kann, das zivile Gesundheitswesen subsidiär zu unterstützen. Dazu eignen sich je nach konkreter Aufgabe der Zivilschutz, der Zivildienst und die Armee. Alle drei Organisationen wurden in den vergangenen beiden Jahren eingesetzt und leisteten wirkungsvolle Unterstützung.

Eine wichtige Rolle kommt der Armee zu, denn sie verfügt über vier Spitalbataillone und acht Sanitätskompanien, mit denen sie Zivilspitäler entlasten kann. Die Sanitätsformationen der Armee eignen sich auch deshalb, weil ihre Angehörigen speziell ausgebildet sind. So erhalten Spitalsoldatinnen und -soldaten ein ziviles Zertifikat als Pflegehelfer des Schweizerischen Roten Kreuzes. Sanitätssoldatinnen und -soldaten verfügen über eine zertifizierte Ausbildung des Interverbandes für Rettungswesen der Stufe 2. Sie können damit die Grund- und Behandlungspflege von Patientinnen und Patienten, die sogenannte "low level care", bereits heute gewährleisten. Das zivile Gesundheitswesen kann mit den vorhandenen Mitteln, wenn alle Spital- und Sanitätsformationen [PAGE 1639] aufgeboten werden, also bereits heute während mehrerer Monate unterstützt werden.

Die Armee darf mit ihrem Einsatz den zivilen Pflegesektor aber nicht schwächen. Daher sind in den Spital- und Sanitätsformationen grösstenteils nicht Gesundheitsfachleute eingeteilt, sondern andere Berufsgattungen vertreten. Wenn die Armee noch mehr Personen ausbilden und in den Einsatz schicken würde, hätte das weitreichende Folgen. Die aufgebotenen Armeeangehörigen würden in Wirtschaft und Gesellschaft fehlen. Deshalb muss ein Einsatz der Miliz stets dem Grundsatz der Subsidiarität folgen. Armeeangehörige sollen nur dann und nur so lange zum Einsatz gelangen, wie sie wirklich benötigt werden. Bei der Bewältigung der Covid-19-Pandemie konnte dieser Grundsatz gut umgesetzt werden. Ein Ausbau von sanitätsdienstlichen Kapazitäten müsste zudem zum Abbau von anderen Kapazitäten in der Armee führen. Konkret: Ohne Erhöhung des Armeebestandes liessen sich zusätzliche Spitalbataillone nur bilden, wenn andere Truppenkörper aufgelöst würden, beispielsweise Infanteriebataillone. Angesichts der aktuellen sicherheitspolitischen Lage in Europa ist das gewiss nicht angezeigt.

Es ist schwer vorherzusagen, welche Art von Unterstützung im Fall einer künftigen Krise einmal benötigt werden wird. Die Armee muss sich daher auf eine Vielzahl von Bedrohungen und Gefahren vorbereiten. Dabei darf sie ihren Kernauftrag, die Verteidigung, nie aus den Augen verlieren. Der Bundesrat ist überzeugt, dass die Armee mit ihren bestehenden Fähigkeiten und Strukturen das zivile Gesundheitswesen schon heute wirkungsvoll unterstützen kann. Dementsprechend beantragt der Bundesrat die Ablehnung der Motion.

Nun hat Ihre vorberatende Kommission beschlossen, eine Abänderung des Motionstextes zu beantragen. Es soll ein Satz gestrichen werden, nämlich der Auftrag an den Bundesrat, einen medizinischen Lehrgang der Armee zu prüfen, wie er heute bereits für Cyber existiert. Wie ich bereits ausgeführt und begründet habe, erachtet der Bundesrat Massnahmen, wie sie mit der Motion gefordert werden, als nicht notwendig. Ein neuer, spezifischer Lehrgang in der Armee ist weder notwendig noch sinnvoll. Der Auftrag an den Bundesrat, einen solchen Lehrgang zu prüfen, kann in der Tat gestrichen werden.

Ich bitte Sie, den Antrag Ihrer vorberatenden Kommission zur Streichung des letzten Satzes zu unterstützen. Das ändert aber nichts daran, dass der Bundesrat die Ablehnung der gesamten Motion beantragt, sei sie in der ursprünglichen oder in der gekürzten Version abgefasst.