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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2022-09-22

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2022-09-22

Wortprotokoll

Der heute diskutierte Vorschlag für zwei zusätzliche Richterstellen entspricht einem Wunsch des Bundesgerichtes. Der Bundesrat hält dieses Anliegen für berechtigt. Aufgrund steigender Fallzahlen hat die Arbeitslast am höchsten Gericht in den vergangenen Jahren stetig zugenommen. Die Zahl der ordentlichen Richterinnen und Richter - es sind 38, Sie haben es gehört - ist hingegen seit fünfzehn Jahren unverändert geblieben. Das Bundesgericht hat die wachsende Arbeitslast nicht tatenlos hingenommen, sondern verschiedene gerichtsinterne Reorganisationsmassnahmen getroffen. Wie der Bericht Ihrer Kommission für Rechtsfragen darlegt, genügen diese Massnahmen jedoch nicht. Vielmehr ist für die nächsten Jahre eine noch stärkere Überlastung zu befürchten.

Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass sich dieses gravierende Problem nicht innert kurzer Frist lösen lässt. Es braucht daher zusätzliche Ressourcen, und es ist sinnvoll, dass die Bundesversammlung ihren gesetzlichen Handlungsspielraum jetzt nutzt. Die zwei beantragten Stellen würden nicht nur dazu führen, dass sich die höchstrichterliche Arbeitslast auf mehr Schultern verteilt und sich die Rechtsstreitigkeiten zügiger erledigen lassen. Sie dürften es dem Gericht auch erlauben, eine zweite strafrechtliche Abteilung zu schaffen. Nach Ansicht der GPK würde eine neue Zusammensetzung des obersten Gerichtes mit acht Abteilungen zu je fünf Gerichtspersonen eine konsistente Rechtsfortbildung fördern.

Garantieren lässt sich eine speditive, nachvollziehbare und widerspruchsfreie Rechtsprechung durch eine kurzfristige Aufstockung der Ressourcen natürlich nicht. Mittel- und langfristig sind zusätzliche Massnahmen ins Auge zu fassen. Im Auftrag des Parlamentes prüft die Bundesverwaltung derzeit, wie sich das Bundesgerichtsgesetz modernisieren lässt, damit das Bundesgericht entlastet und der Rechtsschutz optimiert wird. Den entsprechenden Bericht wird der Bundesrat voraussichtlich im kommenden Jahr verabschieden.

Ich erinnere daran, dass die letzte Reform ja bekanntlich keine Mehrheit gefunden hat. Sollte eine künftige Revision des Bundesgerichtsgesetzes eines Tages zu einer deutlichen Abnahme der Arbeitslast führen, so wäre die Situation neu zu beurteilen. Es stünde der Bundesversammlung frei, die Zahl ordentlicher Richterinnen und Richter zu reduzieren. Für die nähere Zukunft sind jedoch keine überzeugenden Alternativen zu einer Erhöhung der Richterzahl erkennbar.

Daher unterstützt der Bundesrat den Entscheid Ihrer Kommission und beantragt Annahme der Vorlage.

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