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Fischer Ulrich · Nationalrat · 2003-03-05

Fischer Ulrich · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-03-05

Wortprotokoll

Eine weitere Differenz betrifft die Alimentierung und Beanspruchung des Entsorgungs- und Stilllegungsfonds. Bundesrat und Ständerat haben vorgesehen, dass für den Fall, dass diese anteiligen Einschüsse eines Betreibers für die Erfüllung dieser Entsorgungsaufgaben nicht ausreichen, zunächst die Mittel des gesamten Fondsvermögens gebraucht werden und, sofern dies nötig ist, dieses Fondsvermögen durch Zuschüsse der übrigen Betreiber wieder geäufnet wird. Es handelt sich hier um eine Art solidarische Nachschusspflicht.

Der Nationalrat wollte diese Bestimmung streichen, während der Ständerat daran festhält. Während die Mehrheit der Kommission in dieser Bestimmung eine unzulässige Sippenhaft sieht, glaubt die Minderheit mit dem Bundesrat, eine solche solidarische Haftung der gesamten Branche sei zulässig und sinnvoll.

Die Kommission empfiehlt Ihnen mit 12 zu 11 Stimmen bei beiden Artikeln Festhalten.