Moser Tiana Angelina · Nationalrat · 2022-09-22
Moser Tiana Angelina · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2022-09-22
Wortprotokoll
Auch wir Grünliberalen unterstützen selbstverständlich die vorgeschlagene Vorlage. Es [PAGE 1652] liegt in der Natur der Sache, dass die Grenzkantone besonders von der Migration oder von Migrationswellen betroffen sind, und es scheint uns auch richtig zu sein, dass gerade bei einer kurzfristigen Zunahme von illegalen Grenzübertritten die betroffenen Kantone finanziell unterstützt werden können. Faktisch wird mit dieser Vorlage die rechtliche Grundlage für das geschaffen, was der Bund 2016 und 2017 basierend auf einer Leistungsvereinbarung bereits recht unbürokratisch gemacht hat. Da es sich um eine Kann-Bestimmung handelt, kann der Bund ja auch je nach Situation in Zukunft entscheiden, ob die Unterstützung in finanzieller Art oder anderweitig erfolgen soll.
Ich äussere mich gleich noch zu den Minderheiten: In Artikel 73 Absatz 4bis will die Minderheit Marti Samira, dass die Festhaltung für die Ausschaffung schriftlich anzuordnen ist. Dies ist selbstverständlich ein legitimes Anliegen. Wir lehnen die Ergänzung aber ab, da uns in der Kommission glaubhaft dargelegt wurde, dass dies bereits heute der Praxis entspricht und es keine weitere Ergänzung braucht.
In Artikel 73 Absatz 5bis geht es einmal mehr um den Umgang mit Kindern im Asyl- und Ausländerrecht. Wir teilen hier die Haltung der Minderheit, dass Kinder unter 15 Jahren weder in Administrativ- noch in Vorbereitungs-, Durchsetzungs- oder Ausschaffungshaft genommen werden sollten. Deshalb ist es richtig, diesen Grundsatz hier festzuhalten. Solche Fälle sind offenbar sehr selten, das haben Sie bereits gehört. Selbstverständlich ist es für die betroffenen Kinder aber irrelevant, ob es sich bei ihnen um einen seltenen Fall handelt oder nicht. Von einer Festhaltung betroffen zu sein, ist für die Kinder selbstverständlich gravierend, und es müssen, wie dies bereits von der Sprecherin der Minderheit ausgeführt wurde, andere Lösungen gefunden werden. Offenbar zeigen ja auch die bisherigen Fälle, dass andere Lösungen gefunden werden können. Dieser Minderheitsantrag entspricht auch der Kinderrechtskonvention, was wir selbstverständlich für richtig erachten.
Wir sind auch dankbar, dass der Minderheitsantrag Klopfenstein Broggini zurückgezogen wurde; er hätte dem Anliegen leider eher geschadet als genützt. Es ist auch richtig, dass hier keine Zeichen gesetzt werden, sondern selbstverständlich immer die Grundrechte eingehalten werden.