Fässler Daniel · Ständerat · 2022-09-22
Fässler Daniel · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-09-22
Wortprotokoll
Die Frau Bundesrätin hat es beim Eintreten gesagt: Eine Strategie festzulegen, heisst auch, dass Massnahmen folgen müssen. Damit man entscheiden kann, welche Massnahmen oder auch welche Justierungen nötig sind, braucht es Ziele. Diese Ziele müssen dann auch gelegentlich überprüft werden. Für diesen Zweck haben wir bereits im geltenden Artikel 55 des Energiegesetzes eine Pflicht für den Bundesrat verankert: Er muss im Rahmen eines Monitorings alle fünf Jahre überprüfen, wo man mit der Zielerreichung steht. Der Bundesrat ist verpflichtet, gegebenenfalls geeignete Massnahmen zur Zielerreichung vorzuschlagen.
Wir haben nun beim Antrag der Kommissionsmehrheit zu Artikel 2 Absatz 3 eine Wiederholung, eine Präzisierung dieser Überprüfungspflicht. Dort steht, dass der Bundesrat alle fünf Jahre gesamthaft und für einzelne Technologien Zwischenziele festlegt, dass er die Zielerreichung überwacht und rechtzeitig Massnahmen zur Zielerreichung ergreift. Ich komme darauf zurück.
Bevor wir jetzt über diese Ziele entscheiden, die sehr, sehr abstrakt daherkommen, lohnt es sich, all die vielen Zahlen etwas zu bewerten und zu beurteilen. Der Bundesrat hat mit seiner Vorlage vorgeschlagen, dass für die Produktion von Elektrizität aus erneuerbaren Energien - ohne die Wasserkraft - ein Zielwert von 17 Terawattstunden bis 2035 bzw. von 39 Terawattstunden bis 2050 festgelegt wird. Damit wird im Vergleich zum geltenden Recht für das Jahr 2035 ein um 5,6 Terawattstunden oder fast 50 Prozent höheres Ziel angestrebt.
Um diese Ziele einordnen zu können, ist es für mich entscheidend, festzustellen, wo wir heute effektiv stehen. Ich staune immer wieder etwas, dass bei diesen Diskussionen wenig Interesse daran besteht, sich mit den konkreten aktuellen Zahlen zu befassen. Ich nenne sie Ihnen gerne: Im Jahr 2021 haben die bestehenden Anlagen für Fotovoltaik, Windenergie und Biomasse inklusive Holz- und Kehrichtverbrennungsanlagen gemäss Angaben des Bundesamtes für Energie total 4988 Gigawattstunden produziert, also knapp 5 Terawattstunden. Das sind weniger als 30 Prozent des Bundesratszieles für das Jahr 2035. Die Kommissionsmehrheit setzt sich ein noch ehrgeizigeres Ziel. Die Produktion - wiederum ohne Wasserkraft - soll bis 2035 bei 35 Terawattstunden liegen. Das ist mehr als das Doppelte dessen, was der Bundesrat vorschlägt. Das wären dann 700 Prozent der heutigen Produktion. Das erscheint sehr ehrgeizig, mutig, vielleicht sogar etwas übermütig.
Mit Blick auf die Energieperspektiven 2050 plus, mit Blick auf die angestrebte Dekarbonisierung des Gebäudeparks und des Verkehrs, aber auch mit Blick - und das darf nicht vergessen werden - auf das Bevölkerungswachstum müssen wir diesen Zusatzbedarf effektiv zu decken versuchen. Vor diesem Hintergrund habe ich Verständnis für die Haltung der Kommissionsmehrheit. Dass die vom Bundesrat mit dem Mantelerlass vorgeschlagenen Massnahmen diesen[NB]enormen Ausbau der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien aber ermöglichen werden - notabene ohne Wasserkraft -, bezweifle ich. Die ambitionierten Ziele werden wir nur mit daran angepassten Massnahmen wenigstens einigermassen erreichen. Ich teile hier die von Ständerat Engler in der Eintretensdebatte geäusserte Skepsis.
Die aus dem Berichterstatter und mir bestehende kleine Minderheit III (Rieder) verzichtet vor diesem Hintergrund auf ein Zwischenziel für das Jahr 2035. Wir schlagen stattdessen vor, dass wir uns auf die Energieperspektiven 2050 plus des Bundes abstützen und uns in diesem Sinne auf Produktionsziele für das Jahr 2050 beschränken. Diese sehen im Szenario "Zero Basis" ohne Wasserkraft für die erneuerbaren Energien eine Produktion von total 42 Terawattstunden vor. Damit diese Zahlen einigermassen nachvollziehbar sind, ist es nach Auffassung der Minderheit III unabdingbar, den in den Energieperspektiven 2050 plus für jede Technologie genannten Zielwert gesondert und konkret in das Gesetz aufzunehmen. Das scheint uns auch zwingend zu sein. Wenn Sie nachher in Absatz 3 den Bundesrat verpflichten, für jede Technologie gesonderte Zielwerte festzulegen und für jede Technologie gesondert festzustellen, ob es zusätzliche Massnahmen braucht, dann müssen Sie auch für jede Technologie separate Ziele festlegen; sonst geben Sie dem Bundesrat eine Aufgabe, die er gar nicht erfüllen kann.
Der Berichterstatter hat bereits gesagt, wo wir heute stehen. Ich verzichte darauf, die absoluten Zahlen nochmals zu erwähnen, aber ich erlaube mir, das Verhältnis darzulegen: Ich lege dar, wo wir heute stehen im Vergleich zu dem, was wir erreichen müssen. Die Fotovoltaik hat heute 8,5 Prozent des Zielwertes erreicht, bei der Windenergie sind es 3,4 Prozent, bei der Geothermie sind es 0 Prozent. Die Biomasse hat mit Holzfeuerungen und Biogasanlagen den Zielwert immerhin bereits zu 63 Prozent erfüllt. Noch besser sieht es - der Berichterstatter hat es gesagt - nur bei den Kehrichtverbrennungsanlagen aus, dort wurde der Zielwert um 59 Prozent übertroffen. Angesichts dieser sehr heterogenen Situation ist es angezeigt, dass wir uns nicht auf ein Gesamtziel beschränken, sondern den Zielwert für jede Technologie separat bezeichnen.
Das Gesagte gilt natürlich auch für die Wasserkraft. Es ist für unsere Minderheit nicht nachvollziehbar, weshalb man die Wasserkraft, welche ja die erneuerbare Energie par excellence ist, nicht in den gleichen Kontext stellt wie die übrigen erneuerbaren Energien, sondern in einen separaten Absatz verbannt. Soll mit der Wasserkraft im Jahre 2050 die notwendige Produktion erreicht werden, hat ein Ausbau auf mindestens 45 Terawattstunden zu erfolgen. Immerhin kann festgestellt werden, dass die Wasserkraft im Jahre 2021 bereits 36 708 Gigawattstunden geliefert hat und damit den vom Bundesrat für das Jahr 2035 definierten Zielwert bereits zu 98 Prozent erfüllt hat. Das zeigt aber auch, dass mit der Wasserkraft bei einem relevanten Zubau noch sehr viel erreicht werden kann. Ich rate Ihnen dringend, sich bei der weiteren Beratung der Vorlage daran zu erinnern, insbesondere bei den Artikeln 2a und 12 des Energiegesetzes sowie bei Artikel 9bis des Stromversorgungsgesetzes.
Unterstützen Sie im Sinne der Transparenz, der Vollständigkeit und auch der Ehrlichkeit die Minderheit III (Rieder).