Noser Ruedi · Ständerat · 2022-09-22
Noser Ruedi · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2022-09-22
Wortprotokoll
Nach dem Votum von Herrn Zanetti fand ich, ich müsste mich auch noch einmal zu Wort melden. Ich bin der Ansicht, wir sollten hier der Mehrheit zustimmen, selbst wenn ich Herrn Zanettis Kritik verstehe, dass man mit Absatz 1 vermutlich keinen Schönheitspreis gewinnen wird. Den Zweitrat bitte ich dann, dass er das besser oder anders formuliert. Das Problem ist: Wenn Sie das jetzt nicht reinschreiben, dann fehlt in diesem Gesetz ein wichtiger Punkt, der unbedingt adressiert werden muss. Herr Engler hat es schon gesagt: Hier geht man nicht hinter bestehende Restwassermengen zurück! Das muss man für einmal klar und deutlich sagen.
Ich möchte Ihnen einmal in Erinnerung rufen, was wir gemacht haben: Beim Eintreten habe ich gesagt, dass es uns seit 2000 nicht gelungen ist, die Stromproduktion in unserem Land zu steigern; die Entwicklung verläuft flach oder rückläufig. Seit 2000 haben wir Restwassersanierungen durchgeführt, deren Folge bis heute - also im Jahr 2022 - 1,2 Terawattstunden weniger Strom sind. Wenn man alles umsetzt, was geplant ist, und überdies die Auenlandschaften mit hinzunimmt, dann werden wir in den bestehenden Kraftwerken 4,8 Terawattstunden Strom verlieren. Dessen müssen wir uns einfach bewusst sein: Dann haben wir 4,8 Terawattstunden Strom weniger! Sie, Herr Zanetti, blenden schlichtweg aus, dass noch ein weiterer Ausbau der Umweltschutzgesetzgebung geplant ist. Reden wir hier also bitte Klartext. Wenn die Anforderung der Mindestwassermengen von Auen dazukommt, ebenso wie alles andere auch, ist das in etwa das Maximum.
Sie haben zudem gesagt, die Wirkung von alledem würde sich erst ab 2035 oder 2040 entfalten. Dagegen hat die Frau Bundesrätin gesagt, wir würden ein Gesetz ausarbeiten, das bis etwa 2050 stabil sein sollte. Folglich müssen wir das alles mit einbeziehen. Bloss: Sie machen natürlich einen ganz grossen Reformstau bei diesen Werken, denn jedes Werk, das einen Ausbau plant, muss ab sofort die strengeren Bedingungen erfüllen.
Es gibt aber auch umweltpolitische Gründe, die dafür sprechen, das Problem anzugehen - vielleicht allerdings, da gebe ich Herrn Zanetti recht, nicht genau so, wie es hier steht. Aber es gibt zwei Gründe, warum das Problem in dieser Vorlage angesprochen werden muss: Wenn wir davon ausgehen, dass 4,8 Terawattstunden zu hoch sind, und wir uns vielleicht auf 2 oder 2,5 Terawattstunden einigen, dann müssen wir uns bewusst sein, dass das Resultat des runden Tischs 1,7 Terawattstunden zusätzlicher Wasserstrom sind. Das ist ungefähr gleich viel Strom, wie wir beim Restwasser, bei der Sanierung, bei allem verlieren. Das ist die Situation, in der wir drinstecken.
Aber was heisst das konkret? Das heisst, Anlagen, die in einem Tal gebaut sind, müssen weniger Strom produzieren, damit man neue Anlagen in neuen Tälern bauen kann. Was ist denn das für ein umweltpolitischer Blödsinn? Das muss man auch mal adressieren. Das kann man nicht wollen.
Jetzt habe ich noch eine zweite Bemerkung. Die Kommission hat diese nicht ernst genommen, aber ich möchte sie hier im Rat noch einmal vorbringen. Folgendes muss man nämlich wissen, wenn man in Zukunft fischen will: Heute haben wir 60 Kubikkilometer Eis in den Alpen - 60 Kubikkilometer Eis in den Alpen. In den Seen, in den Stauseen haben wir 3 Kubikkilometer Wasser. Bis ins Jahr 2050 werden von den 60 Kubikkilometern Eis noch 20 Kubikkilometer da sein, wenn man den Umweltökologen glaubt. Bis jetzt hat sich die Reduktion immer mehr beschleunigt, als sie gesagt haben. Es werden noch 20 Kubikkilometer sein. Wenn wir in Zukunft das Niveau des Zürichsees oder des Zugersees halten wollen, wird es im Sommer in der Limmat unterhalb des Zürichsees kein Wasser mehr geben. Das ist die Situation, in die wir kommen.
Das heisst, wir müssen die Wasserspeicherkraft in den Alpen steigern. Es geht gar nicht anders; wir müssen das tun. Denn Restwasser wird es in Zukunft nur geben, wenn es Staumauern gibt. Dort, wo es keine Staumauern und keine Gletscher gibt, wird es kein Restwasser mehr geben. Das muss man langfristig auch einmal adressieren. Das heisst, wir werden gar nicht darum herumkommen, unsere Umweltnormen langfristig anzuschauen, wenn dieses Gesetz fünfzig Jahre gelten soll.
Ich gebe Herrn Zanetti recht: Man kann das nicht alles in Artikel 2a abbilden, wie es die Mehrheit gemacht hat. Aber wenn wir es jetzt streichen, dann ist es gar nicht mehr adressiert. Ich bitte den Zweitrat, das wirklich anzuschauen: Was sind die hydrologischen Auswirkungen des Klimawandels in der Schweiz? Was haben sie für eine Auswirkung auf die Produktion - die Frau Bundesrätin hat den Horizont erwähnt - bis 2050? Und was muss man tun, damit das Mittelland in Zukunft noch Wasser hat? Diese Fragestellungen wurden nicht beantwortet.
Wenn Sie schon Kollege Rieder zitieren, dann möchte ich zur Ehrenrettung mindestens noch sagen: Er hat auch das entsprechende Postulat dazu eingereicht - ich weiss nicht, wann, aber auch etwa vor zwei Jahren, er wird es vielleicht selbst sagen -, und der Bericht dazu ist immer noch nicht da. Das heisst, wir haben dies in Unkenntnis der hydrologischen Entwicklung in den Alpen entschieden. Darum braucht es jetzt diesen Platzhalter, davon bin ich felsenfest überzeugt, auch aus umweltpolitischen Gründen. Denn wir werden die Umweltgesetzgebung sowieso anpassen müssen, wenn wir es hinkriegen wollen, dass wir in Zukunft noch Wasser für die Fische, für die Landwirtschaft und für unsere Bevölkerung haben. Da haben wir eine Riesenherausforderung vor uns.
Darum bitte ich Sie, im Moment mit der Mehrheit zu stimmen. [PAGE 869]