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preparatory:AB 30742

Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-03-05

Wortprotokoll

Als Standort für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle steht zurzeit das Dorf Benken im nördlichsten Teil des Kantons Zürich im Vordergrund. Die Nagra hat ihre Abklärungen abgeschlossen und ist zum Schluss gekommen, dass sich der geologische Untergrund von Benken für ein Endlager eignet. Dieser Befund ist selbstverständlich heiss umstritten, aus wissenschaftlicher Sicht ebenso wie aus politischer Sicht.

Im Zusammenhang mit dem Artikel 43 ist nun Folgendes von Bedeutung: Benken liegt am nördlichen Rand des Kantons Zürich, etwa 20 Kilometer von der Stadt Winterthur und etwa 50 Kilometer von der Stadt Zürich entfernt. Wesentlich näher liegt aber die Agglomeration Schaffhausen, wesentlich näher liegt der westliche Teil des Kantons Thurgau, und am nächsten liegt Deutschland. Diese geographische Lage des möglichen Standortes Benken bringt es also mit sich, dass zwei andere Kantone und ein anderer Staat mindestens so stark betroffen sind wie der Standortkanton Zürich. Folgerichtig müssten diese Regionen im Entscheid- und Bewilligungsverfahren wie der Standortkanton selbst auch eine Rolle spielen können. Das können sie aber nicht, weder nach dem geltenden Recht und schon gar nicht nach dem vom Ständerat und von der Mehrheit unserer Kommission vorgesehenen neuen Recht, nämlich der Abschaffung der Mitbestimmung des Standortkantons.

Es liegt auf der Hand, dass Landes- und Kantonsgrenzen im Falle von radioaktiven Abfällen und deren Lagerung vollkommen ohne Bedeutung sind. Die Strahlen kümmern sich nicht um Grenzen. Die negative Ausstrahlung, die von einem potenziellen Endlager auf eine ganze Region ausgeht, kümmert sich auch nicht darum. Es wird Sie daher nicht erstaunen, dass der Widerstand gegen ein Atommüllendlager in Benken in meinem Kanton, im Kanton Schaffhausen, und in Süddeutschland momentan wesentlich stärker ist als im Kanton Zürich selbst, mit Ausnahme der Gemeinde Benken natürlich. Im Süden von Deutschland, wo sich bedeutende Tourismusregionen wie der Schwarzwald und der Bodensee in nächster Nähe befinden, gibt es bereits zahlreiche Bürgerinitiativen gegen dieses potenzielle Endlager Benken. Es gibt Behörden wie z. B. den Oberbürgermeister der Stadt Konstanz oder den Landrat des Landkreises Waldshut, die bereits jetzt auf die Barrikaden gehen. Die südbadische SPD und die südbadischen Grünen haben den Bundesumweltminister Jürgen Trittin aufgefordert, das Endlager Benken zur Chefsache zu erklären. In meinem Kanton Schaffhausen hat das Parlament kürzlich den Regierungsrat mit grosser Mehrheit verpflichtet, mit allen rechtlichen und politischen Mitteln, die ihm zur Verfügung stehen, gegen einen Atommüllendlager-Standort Benken zu kämpfen.

Nun lässt das geltende Recht und lässt auch der hier beantragte Artikel 43 weder in der Mehrheits- noch in der Minderheitsversion ein Mitsprache- oder gar Mitbestimmungsrecht der am unmittelbarsten betroffenen Regionen zu. Dabei macht gerade der im Vordergrund stehende Standort Benken deutlich, dass die Beschränkung des Mitbestimmungsrechtes oder des Mitwirkungsrechtes auf den Standortkanton nicht genügt.

Ich beantrage Ihnen deshalb die Ausweitung der Mitwirkungsrechte auf die in unmittelbarer Nähe liegenden Staaten oder Kantone. Die Mitwirkungsmöglichkeiten von Nachbarkantonen oder Nachbarländern müssen meines Erachtens unterschiedlich geregelt werden, weshalb ich Ihnen zwei zusätzliche Absätze zu Artikel 43 beantrage. Der erste Absatz regelt die Mitwirkung der Nachbarkantone; sie sollen sich mit dem Standortkanton verständigen, bevor dieser dem Bund sein Ja oder Nein übermittelt. Die Mitwirkung der Nachbarstaaten kann nur über den Bundesrat geregelt werden, weil der Bundesrat die zuständige Behörde für den Kontakt mit dem Ausland ist. Hier kann es natürlich auch nicht um ein Mitbestimmungsrecht gehen, aber es muss eine Konsultationsmöglichkeit vorgesehen werden. Das ist meines Erachtens das Minimum, wenn man sieht, wie ein Nachbarstaat von einem grenznahen Endlager für hochradioaktiven Atommüll betroffen sein kann.

Sollte sich in der jetzt dann erfolgenden Abstimmung in unserem Rat nicht die Fassung des Bundesrates durchsetzen, die ein Mitbestimmungsrecht vorsieht, sondern diejenige unserer Kommissionsmehrheit, so bin ich mit meinem Antrag darauf vorbereitet, indem ich zwei Versionen ausgearbeitet habe, eine für den Fall "Bundesratslinie", eine für den Fall "Kommissionsmehrheitslinie". Der Präsident wird die Abstimmung entsprechend durchführen.

Es muss heute zum Mindesten eine Gleichbehandlung der Standortkantone mit den in unmittelbarer Nähe befindlichen Nachbarkantonen ins Gesetz eingefügt werden; darum bitte ich Sie.