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Müller Damian · Ständerat · 2022-09-22

Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2022-09-22

Wortprotokoll

Ich möchte an die Adresse meines Vorredners sagen, dass es eine falsche Aussage ist, dass die Ergänzung verfassungswidrig sei; das ist komplett falsch. Wir haben dies - Sie können schon den Kopf schütteln, Herr Kollege Hegglin - in der Kommission sehr intensiv besprochen. Wir haben diese Frage aufgenommen und sie klar verneint. Und wenn Sie sehen, weshalb die Frage verneint wurde, dann verstehen Sie vielleicht auch den Mechanismus dahinter.

Wir wollen nämlich die Investitionen der Energieversorger, die in den letzten Jahren fast ausschliesslich ins Ausland geflossen sind, in die Schweiz holen, wo es im Normalfall teurer ist. Wir wollen, dass auch die Privaten möglichst rasch investieren, wir wollen entsprechende Anreize schaffen, und dennoch haben wir uns in der Kommission entschieden, die Mittel für den Netzzuschlagsfonds nicht zu erhöhen. Vor dem Hintergrund der aktuell steigenden Energie- und Strompreise würde dies die Bevölkerung nicht verstehen. Ja, es ist momentan auch gar nicht nötig. Solange die Marktpreise so hoch sind, lohnt es sich beinahe für jeden und jede, zu investieren. Wir haben deshalb die Fördermechanismen im vorliegenden Mantelerlass so ergänzt, dass der Bund viel mehr als Risikoabsicherer fungiert und nicht in jedem Fall als Förderer, das ist der Unterschied.

Wie viel der Bund tatsächlich wird fördern müssen, wird sehr stark von den künftigen Strompreisen abhängig sein. Und wenn wir da sehen, welche Berg- und Talfahrten dieser Preis in den letzten zehn Jahren gemacht hat, ist ein Blick auf die nächsten gut zehn Jahre ganz einfach ein Blick in die Glaskugel. Wir wissen nicht, welche Anforderungen auf den Bund und damit auf den Netzzuschlagsfonds zukommen werden. Die hohe Abhängigkeit der Ausgaben aus dem Netzzuschlagsfonds vom Strompreis hat in der Vergangenheit nämlich dazu geführt, dass das Bundesamt für Energie sehr vorsichtig budgetiert hat, eben weil der Netzzuschlagsfonds sich nicht verschulden darf. So lagen zwischenzeitlich deutlich mehr als eine Milliarde Franken im Fonds, obwohl eigentlich genügend förderbare Projekte vorhanden gewesen wären.

Ich muss Ihnen sagen, dass die Bevölkerung Folgendes vorerst genauso wenig verstehen würde: Wir brauchen Strom, es gäbe Projekte, aber der Bund hortet das Geld. Das darf es in Zukunft nicht mehr geben. Deshalb haben wir uns in der Kommission dafür entschieden, dass sich der Netzzuschlagsfonds künftig verschulden darf. Es geht uns nicht darum, die Energiewende auf Pump zu finanzieren, sondern darum, dem Bundesamt für Energie die nötige Planungssicherheit zu geben und zu verhindern, dass wieder überall Wartelisten eingeführt werden müssen. Sie kennen diese Wartelisten noch: Sie haben dazu geführt, dass diejenigen, welche investieren wollten, nicht investieren konnten. Deshalb haben wir diesen Mechanismus verändert. Damit ist auch sichergestellt, dass er nicht ausartet. Wir haben für die Verschuldung klare Grenzen gesetzt: Sie darf maximal das Zweifache der über die letzten fünf Jahre gemittelten Jahreseinnahme betragen, und der Ausgleich muss innerhalb der nächsten fünf Jahre geschehen. Das scheint mir unter dem Strich sehr vernünftig. Auch der gesamten Kommission schien dies sehr vernünftig; es gab keinen Minderheitsantrag.

Deshalb bitte ich Sie, dem Einzelantrag Hegglin Peter zu Artikel 37a nicht zuzustimmen. Ich danke Ihnen, dass Sie hier einen wichtigen Schritt machen, damit das Geld investiert wird, und zwar so, dass wir auch wirklich die nötige Power auf den Boden bringen.