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preparatory:AB 307509

Cassis Ignazio · Bundesrat · Tessin · 2022-09-26

Wortprotokoll

Sofern sich die betroffenen Personen nicht illegal in Pakistan oder im Iran aufhalten, sollte die Ausreise mit gültigem Reisepass und Einreisevisum möglich sein. Falls sie sich jedoch bereits illegal im Iran oder in Pakistan aufhalten, ist eine legale Ausreise grundsätzlich nicht möglich. Die Schweizer Botschaften vor Ort informieren die betroffenen Personen und eventuelle Hilfsorganisationen jeweils frühzeitig über diese schwierige Situation. Zusätzlich arbeiten unsere Vertretungen in beiden Ländern in Einzelfällen mit den Lokalbehörden zusammen, um nach Möglichkeit dennoch individuelle Lösungen zu suchen. Der Handlungsspielraum ist dabei jedoch gering, sofern die Lokalbehörden nicht Hand dazu bieten. Die Schweiz wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass Personen mit einer Einreisebewilligung für die Schweiz die Weiterreise in die Schweiz antreten können.