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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2022-09-26

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2022-09-26

Wortprotokoll

Die UKW-Funkkonzessionen laufen per Ende 2024 aus, das hat die Radiobranche so entschieden. Damit ändert sich frequenzrechtlich nichts. Die Schweizer UKW-Frequenzpositionen gehören weiterhin der Schweiz und bleiben aufgrund internationaler Abkommen geschützt. Schon heute profitieren die grenznahen Regionen vom Empfang von Radioprogrammen aus dem Ausland, und zwar in beiden Richtungen. Das Fernmeldegesetz sieht in Artikel 58 ff. verschiedene Sanktionsmöglichkeiten vor, falls jemand ab 2025 ohne Funkkonzession sendet. Dazu zählen unter anderem Geldstrafen oder der Einzug von Werbeeinnahmen, die durch die unerlaubte Nutzung von Frequenzen erwirtschaftet wurden.

Die Verbreitung über DAB plus ist energieschonender als die Verbreitung über UKW. Nach Schätzungen der SRG benötigen die DAB-plus-Netze nur etwa 10 Prozent des Stroms, den die UKW-Netze verbrauchen. Bei einer Strommangellage wäre entsprechend eher zu erwägen, UKW abzuschalten. Mit einfachen technischen Massnahmen an den DAB-plus-Sendern gelangen die Radiosignale ebenso gut in die Luftschutzkeller wie jene von UKW, dies haben Tests vor einem Jahr gezeigt.