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preparatory:AB 30761

Rechsteiner Rudolf · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-03-05

Wortprotokoll

Es ist das Normalste der Welt, dass man beim Neubau einer Anlage schaut, ob es noch billigere Möglichkeiten gibt. Sie wissen, dass in der Schweiz der Strommarkt noch nicht liberalisiert ist, d. h., der Wettbewerb spielt heute nicht. Die Investoren können sämtliche Baukosten ungefragt auf die Haushalte und auf die Wirtschaft überwälzen, und das ist in der Vergangenheit auch verschiedentlich geschehen. Man hat die billigsten Optionen häufig nicht realisiert, beispielsweise bei Wärmekraftkoppelungsanlagen.

Es ist so, dass in den Vereinigten Staaten diese Formulierung, wie sie hier steht, sogar Pflicht ist. Das heisst, es besteht ein Zwang zur Ausschreibung von Erzeugungsanlagen in diesem Bereich, wo eben der Markt nicht spielt. Wir haben dies auf erneuerbare Energien beschränkt, d. h., es geht darum, zu schauen, ob es nicht etwas Billigeres gibt, beispielsweise die Verstromung von Holz oder von Biomasse, die bereits in verschiedenen Ländern eben ein bedeutender Wirtschaftszweig ist. Beispielsweise Finnland erzeugt 22 Prozent seines Stroms aus Biomasse und Holz - [PAGE 67] in der Schweiz verfault das Holz in den Wäldern, und die Bauern haben keinen Lohn. Die Wertschöpfung wird dafür in die Kernenergie geführt und findet zu einem grossen Teil im Ausland statt, wo die Brennelemente aufbereitet werden und das Uran gewonnen wird. Auch die Bundesverfassung verpflichtet uns ja dazu, den erneuerbaren Energien Vorrang einzuräumen.

Mit einem Bedarfsnachweis hat diese Formulierung überhaupt nichts zu tun, denn sie nimmt keinerlei Bezug auf den Verbrauch. Es geht wirklich darum, im Bereich der Strombeschaffung den Wettbewerb spielen zu lassen. Es ist eine marktwirtschaftliche Regulierung, und ich bitte Sie hier um Zustimmung.