Bischof Pirmin · Ständerat · 2022-09-26
Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-09-26
Wortprotokoll
Auf die Teuerungssituation im Allgemeinen muss ich nicht mehr eingehen, sie ist vorhin eindrücklich beschrieben worden. Es ist eine neue Situation, wir sind uns das seit zwanzig Jahren nicht mehr gewohnt. Wir kommen jetzt in eine Zeit hinein, in der wir wahrscheinlich in jeder Session Teuerungsfragen behandeln werden, sei es im Mietbereich, im Baubereich oder eben auch, wie jetzt hier, bei den Sozialversicherungen.
Wenn man von Teuerungsausgleich spricht, meint man, dass Menschen durch die Teuerung einen Verlust erleiden, weil ihr Geld weniger wert ist. Wer also am 1. Januar 100 Franken in der Hand hat, hat weniger Geld in der Hand, als wer vor einem Jahr 100 Franken in der Hand hatte. Dieser Verlust, die weniger grosse Möglichkeit, lebenswichtige Güter zu kaufen, wird mit dem Teuerungsausgleich ausgeglichen. Nun gibt es in unserer Gesellschaft viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Für sie laufen im Moment die Lohnrunden für die Lohnerhöhungen auf den 1. Januar 2023. Was wir in der Presse lesen, ist, dass die Erhöhungen natürlich auf Gewerkschaftsseite nicht genau gleich quantifiziert werden wie auf Arbeitgeberseite. Aber ich lese aus diesen Presseberichten eine gewisse Einhelligkeit heraus: Es wird auf den 1. Januar Lohnerhöhungen geben - nicht überall gleich hoch und auch nicht einheitlich für alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, aber es wird sie geben.
Jetzt wird etwa ein Viertel unserer Bevölkerung auf jeden Fall davon ausgenommen sein, das sind die Rentnerinnen und Rentner. Sie haben eine AHV-Rente zugute. Diese ist gestützt auf gesetzliche Grundlagen geschuldet, und da gibt es keine Lohnverhandlungen. Die Renten werden gesetzlich nach einem sogenannten Mischindex festgelegt. Verstehen Sie mich richtig: Ich finde diesen Mischindex überhaupt nicht schlecht, er war eine grosse soziale Errungenschaft in der Schweiz. Man hat gesagt, man wolle den Rentnerinnen und Rentnern eine Preisstabilität gewährleisten. Das war so gemeint, dass sie nicht nur die Teuerung ausgeglichen bekommen. Wenn die Löhne mehr ansteigen als die Teuerung, und das war in den letzten dreissig Jahren immer die Regel, sollten auch die Rentnerinnen und Rentner ein Stück weit vom Lohnanstieg bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern profitieren. So war es gemeint. Ich finde diesen Mischindex gut.
Jetzt haben wir dieses Jahr das erste Mal die Situation, dass es umgekehrt ist. Wir haben eine ansteigende Teuerung, die bis Ende Jahr vielleicht 3,5 oder 4 Prozent erreichen wird, und wir haben im Moment noch keine oder fast keine Lohnerhöhungen. Warum haben wir keine Lohnerhöhungen? Weil die Lohnrunde natürlich erst auf den 1. Januar des nächsten Jahres wirkt. Wenn Sie die Statistik dieses Jahres nehmen, sind dort also natürlich keine Lohnerhöhungen verzeichnet.
Wie gehen wir jetzt mit dieser Situation um? Man kann den Rentnerinnen und Rentnern sagen: Pech gehabt, die Teuerung wird dann später einmal ausgeglichen, wenn sich das auf den Mischindex durchschlägt. Das stimmt, man kann abwarten, dann wird sie in einem Jahr oder in zwei Jahren ausgeglichen. Nur: Den Teuerungsverlust erleiden die Rentnerinnen und Rentner eben heute. Heute können sie weniger Reis einkaufen, heute können sie weniger Benzin einkaufen, und heute müssen sie höhere Akontozahlungen für ihre Miete leisten - heute, nicht in einem Jahr!
Jetzt kommt der Einwand - er wurde vorhin im Rat fälschlicherweise erhoben -, es koste ja enorm viel Geld, wenn man zusätzlich die Teuerung dieses Jahres auf die AHV-Renten schlage und das dann so bleiben würde. Es bleibt eben nicht so, denn die Idee ist ja, dass der Mischindex beibehalten werden soll. Was jetzt erfolgt, ist ein vorgezogener Teuerungsausgleich, der natürlich dann in einem Jahr kompensiert wird. Die Rentnerin soll nicht zweimal diese Erhöhung bekommen, sonst würde es enorme Ausgaben nach sich ziehen. Der Vorbezug des Teuerungsausgleichs hätte diesen Effekt nicht. Das braucht vermutlich eine Gesetzesänderung, das ist mir bewusst, aber es ermöglicht der Gruppe von Menschen in unserem Land, die besonders auf den tatsächlichen [PAGE 912] Kaufkraftausgleich angewiesen ist, diesen auch zu bekommen. Das ist der wichtige erste Teil der Motion.
Der zweite Teil möchte den Bundesrat einladen, ein neues Konzept für einen langfristigen Renten-Teuerungsausgleich zu entwickeln. Da ist der Bundesrat frei. Wir haben heute eine Regelung mit einer Grenze von 4 Prozent; sie lag früher übrigens einmal viel höher, bei 8 Prozent. Die Schweizerische Nationalbank geht heute von einer Schwelle von 2 Prozent aus, bis zu der sie die Kaufkraftstabilität noch als gegeben ansieht. Hier möchte ich den Bundesrat also auffordern, sich Gedanken über ein neues Konzept zu machen. Das führt noch zu keiner Gesetzesänderung und zu keinen Ausgaben oder Mindereinnahmen. Es stellt sich einfach die Frage, wie wir in diese neue Teuerungszeit hineingehen: Sollen wir es gleich machen wie bisher, oder braucht es da eine Anpassung?
Fleisch am Knochen ist bei Ziffer 1. Die Frage ist nicht, wie viel Teuerung ausgeglichen werden soll; die Frage ist, wann mit dem Mischindex der Überhang der Preisteuerung gegenüber der Lohnteuerung ausgeglichen wird. Hier beantrage ich Ihnen, den Ausgleich für die Rentnerinnen und Rentner auf den 1. Januar 2023 statt auf den 1. Januar 2024 oder 2025 anzusetzen und damit einen vorgezogenen Kaufkraftausgleich zu gewährleisten. Damit können diese Menschen gleich viel kaufen, wie sie ein Jahr zuvor mit der gleichen Rente kaufen konnten.
Ich bitte Sie, die Motion anzunehmen.