Grossen Jürg · Nationalrat · 2022-09-26
Grossen Jürg · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2022-09-26
Wortprotokoll
Die WAK-N hat sich an ihrer Sitzung vom 20. Juni mit der Frage auseinandergesetzt, wie Rentnerinnen und Rentner motiviert werden könnten, auch nach dem Erreichen des ordentlichen Rentenalters einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen. Diskutiert wurde insbesondere ein steuertechnischer Anreiz, beispielsweise in Form einer steuerlichen Begünstigung von erarbeitetem Einkommen von Rentnerinnen und Rentnern.
Der Handlungsbedarf war in der Kommission relativ unbestritten. Bis heute bestehen wenig Anreize, über das Erreichen des Rentenalters hinaus erwerbstätig zu sein. Einige Verbesserungen und Flexibilisierungen sind ja mit der AHV-Vorlage am gestrigen Sonntag vom Volk beschlossen worden.
Eine höhere Beteiligung von Rentnerinnen und Rentnern am Arbeitsmarkt kann und soll dem Fach- und Arbeitskräftemangel entgegenwirken. Die Mehrheit erachtet unter anderem einen steuerlichen Anreiz als zielführendes Instrument, um besonders bei gewissen Gruppen von Erwerbstätigen wie beispielsweise Personen, die in der Beratung, im Ingenieurwesen oder in anderen Dienstleistungsberufen tätig sind, den gewünschten Effekt auszulösen. Ein solcher Anreiz wäre nach Meinung der Mehrheit so auszugestalten, dass Missverhältnisse zwischen den verschiedenen Gruppen von Arbeitnehmenden vermieden werden.
Zugleich ist die Mehrheit der Ansicht, dass wir uns generell von der Vorstellung lösen müssen, dass alle Menschen nach einer Erwerbstätigkeit von 40 bis 45 Jahren dann noch rund 30 Jahre im Ruhestand verbringen sollen. Es gibt zahlreiche motivierte, leistungsbereite und fähige Fach- und Arbeitskräfte, die bei entsprechenden Anreizen gerne bereit sind, über das ordentliche Rentenalter hinaus in einem massvollen Pensum tätig zu sein.
Die Anreize, die dazu führen, dass sie das auch tatsächlich machen, sind unterschiedlicher Natur. Die Mehrheit der Kommission fordert deshalb, dass auch ausserhalb des Steuerrechts Anreize gesetzt werden, um das angestrebte Ziel einer höheren Erwerbstätigkeit im Alter zu erreichen. In der aktuellen Diskussion unterstützt sie aber dieses Instrument einer massvollen steuerlichen Entlastung als eine zielführende Massnahme. Die Kommission will deshalb den Bundesrat mittels einer Motion beauftragen, Anreize für eine Erwerbstätigkeit im Rentenalter über Steuerabzüge zu setzen. Das Anliegen ist bewusst so offen formuliert, damit der Bundesrat verschiedene Optionen prüfen und die Anreize zielgerichtet setzen kann.
Die Minderheit anerkennt die Problematik des Fachkräftemangels und spricht sich nicht generell gegen Anreize zur Verlängerung der Erwerbstätigkeit aus. Sie ist jedoch der Ansicht, dass die vorgeschlagenen Massnahmen zu eng ausgestaltet sind. Sie erachtet steuerliche Anreize als den falschen Weg und befürchtet, dass von diesem Instrument in erster Linie privilegierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren. Sie weist darauf hin, dass der Problematik des Fachkräftemangels primär mit der Förderung der Erwerbstätigkeit von Frauen zu begegnen sei. Weiter weist die Minderheit auf die Infragestellung der Gleichbehandlung bzw. der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit hin, welche die Förderung einer bestimmten Personengruppe oder eines bestimmten Verhaltens mit sich bringe.
Die Mehrheit sieht diese Argumente der die Motion ablehnenden Minderheit zwar und betrachtet sie auch nicht als grundsätzlich falsch, ist aber der Ansicht, dass angemessene steuerliche Anreize für eine höhere Erwerbstätigkeit im Alter komplementär zu den übrigen Fördermassnahmen angebracht sind.
Die Kommission beantragt Ihnen mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung die Annahme dieser Kommissionsmotion.